Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 Wohngebiet "Eulenflucht"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.7.5. Straßenbeleuchtung, Informationskabel

Die notwendige Straßenbeleuchtung ist innerhalb der Straßenverkehrsflächen sicherzustellen. Der vorgesehene Querschnitt der Verkehrsflächen weist einen ausreichenden Bauraum dafür auf.

-Um für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine effektive und kostengünstige Beleuchtung zu realisieren, ist die Planung mit der Stadtwerke Rostock AG (SWR AG) - Hauptabteilung Licht - zu koordinieren.
-Die Planung der Beleuchtungsanlage muss nach Projektierungsvorschrift, Beleuchtungskatalog und Einmessvorschrift des Amtes für Verkehrsanlagen erfolgen.
-Lichtpunkte mit gelenkter Lichtausstrahlung und hausseitiger Abschirmung sind unter Berücksichtigung des speziellen Anwendungsfalls zu bevorzugen.
-Das Aufstellen von Bäumen/Grünanlagen ist in der Planungsphase rechtzeitig zwischen Grün- und Elektroplaner (speziell Lichtplaner) abzustimmen

Hinsichtlich des Insektenschutzes sind nur energieeffiziente, umweltverträgliche Lichtquellen wie LED- oder Natriumdampflampen einzusetzen.

Im vorliegenden Bereich befinden sich informationstechnische Anlagen der Hauptabteilung Betriebsführung der Stadtwerke Rostock AG als Kabelschutzrohr mit Fernmeldekabel.

-Diese Anlagen sind vereinzelt nicht durch Kabelwarnband markiert.
-Bitte setzen Sie Baumaschinen sind in Leitungsnähe (> 1,0 m) erst einzusetzen, wenn die eindeutige Lage der Leitung festgestellt und eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
-Arbeiten in unmittelbarer Nahe der Leitung (

2.7.6. Fernwärme- und Erdgasversorgung

Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Geltungsbereich der Satzung über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 05. April 2017, bekanntgemacht am 26. April 2017 im Städtischen Anzeiger, geändert mit Beschluss der Bürgerschaft v. 20.01.2021. Eine Versorgung mit Fernwärme könnte nur über eine dezentrale Versorgungsanlage erfolgen.

Bei Bedarf für die Versorgung des Bebauungsplangebiets Gebietes mit Erdgas ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung des Erschließungsträgers mit der Hauptabteilung Gas der Stadtwerke Rostock AG erforderlich.

Die Erschließungskosten sind abhängig von der Art und dem Umfang der Erschließung.

Bei Interesse wird um eine Trassenfreihaltung in den Verkehrsflächen nach DIN 1998. gebeten.

Dabei ist ein Mindestabstand von Baumpflanzungen und tief wurzelnden Gehölzen zu Versorgungsleitungen von 2,50 m einzuhalten.

Empfehlenswert ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen den Vertragspartnern in der Planungsphase.

2.7.7. Anlagen der Telekommunikation

Zur Sicherstellung der notwendigen Anlagen zur Telekommunikation wird davon ausgegangen, dass die Straßenverkehrsflächen diesen Anforderungen ausreichenden Raum zur Verfügung stellen.

Für den rechtzeitigen Anbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Versorgungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Gebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Ost, PTI 22 so früh wie möglich, mindestens 4 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Benötigt würden im Fall einer Ausbaubeauftragung die Planungsunterlagen (Parzellierungsplan, Straßenbaupläne usw.) in digitaler Form. Eine Erweiterung der Anlagen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH erfolgt nach internen Wirtschaftlichkeitskriterien des Unternehmens.