2.4. Hochwasserschutz, Gewässerschutz
Zum Schutz vor Binnenhochwasser infolge Starkregen muss aufgrund der anstehenden Höhenlage des Geländes und der Gefährdung vom nördlich angrenzenden Graben die Oberkante des Fertigfußbodens von Räumen, die dem Wohnen dienen, mindestens 4,50 m über DHHN betragen.
Real betroffen ist aber nur der niedrig liegende nördliche Bereich des Bebauungspangebiets.
Aus gleichen Gründen ist zur Sicherung einer ständigen Erreichbarkeit aller Wohngebäude eine entsprechende Höhenlage der Straßenkörper notwendig. Daher wird festgesetzt, dass im Zuge der Planstraßen A und B die Höhenlage des Straßenkörpers durchgehend eine Höhe von mindestens 4,50 m über DHHN aufweisen muss. Im Zuge der Planstraße A sichert die anstehende Geländehöhe diese Forderung bereits weitgehend.
Im Norden des Bebauungsplangebiets verläuft das Gewässer 2. Ordnung Nr.: 13/1. Dieses Gewässer dient in erster Linie der Oberflächenwasserableitung in Richtung Warnow.
Der Wasser- und Bodenverband “Untere Warnow-Küste“ ist der Unterhaltungspflichtige.
Die Unterhaltungstrasse des Gewässers befindet sich derzeit nördlich des Grabens im Gewässerrandstreifen. Ein Gewässer hat auf beiden Seiten einen Gewässerrandstreifen, dieser sollte min. 5 Meter betragen. Auch ein verrohrtes Gewässer besitzt diese Gewässerrandstreifen. In der Planzeichnung wurde der Gewässerrandstreifen gekennzeichnet. Dieser Raum darf auf keinen Fall bebaut werden. Auch in Hinsicht einer evtl. späteren Vergrößerung der Rohrleitung sollte ausreichend Baufreiheit vorhanden sein.
Demgemäß erfolgte auch eine Festsetzung von Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind.
- | Das Gewässer ist hydraulisch ausgelastet. Zusätzliche Einleitungen sind in derzeitigem Ausbaustadium des Gewässers nur mit entsprechender Retention möglich. |
- | Bei der angedachten Erweiterung/Verbreiterung des Gewässers ist zu bedenken, dass dies auch eine erhöhte Wartung/Unterhaltung erfordert und somit auch die südliche Seite des Gewässers als Unterhaltungstrasse genutzt werden muss. In jedem Fall muss es möglich sein das die Unterhaltung des Gewässers von beiden Seiten aus durchgeführt werden kann. |
- | Das Merkblatt des Wasser- und Bodenverband “Untere Warnow-Küste“ mit Informationen zum Gewässerrandstreifen, zu Arbeiten an Gewässern, Kreuzungen, Parallelverlegungen und Anpflanzungen und Einleitstellen ist zu beachten. |