2.6. Verkehrserschließung
- Verkehrsanbindung
Für das Bebauungsplangebiet besteht eine gesicherte Verkehrsanbindung durch den Anschluss einer neuen Planstraße an die Drostenstraße und weiter an die Gehlsheimer Straße.
- Fließender Verkehr
Von der Drostenstraße wird das Bebauungsplangebiet mit einem Stich und einer angebundenen Anliegerstraße erschlossen, die jeweils mit Wendeanlagen ausgestattet sind. Die jeweiligen Querschnitte sind so gewählt, dass sie den zukünftigen Anforderungen aller Verkehrsarten gerecht werden.
Grundsätzlich ergeben sich Breiten der Straßenverkehrsflächen von 11,50 m bzw. 8,50 m. Damit werden einseitige Gehwege von 2,50 m Breite, Fahrbahnbreiten von 5,50 m bzw. 5,0 m und ein zumindest teilweiser Längsparkstreifen/Grünstreifen von 2,50 m Breite sowie die entsprechenden Bankette ermöglicht.
Die Drostenstraße ist eine Wohnstraße, die der Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung dient. Sie ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Im Rahmen einer Verkehrszählung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden für die Drostenstraße ca. 70 Kfz/Spitzenstunde (am höchsten belastete Stunde des Tages) ermittelt.
Nach dem in der Verkehrsplanung renommierten Verfahren von Bosserhoff wurde durch das zuständige Fachamt eine zusätzliche Verkehrsbelastung durch das neue Wohngebiet von ca. 40-50 Kfz/Spitzenstunde berechnet. In der Drostenstraße sind auch mit Bebauungsplangebiet deutliche verkehrliche Reserven vorhanden (gemäß RASt 06 sind in Wohnstraßen bis 400 Kfz/Stunde möglich).
Die Fahrbahnbreite der Drostenstraße ohne Parken beträgt ca. 5,50 m. Im Einmündungsbereich zur Gehlsheimer Straße steht zusätzliche Breite zur Verfügung, da ein Haltverbot besteht. Für eine Wohnstraße steht eine ausreichende Fahrbahnbreite zum Befahren und Abbiegen zur Verfügung.
Somit ist die Drostenstraße zur Anbindung des Plangebietes geeignet.
Für den Knotenpunkt Gehlsheimer Straße/Drostenstraße wurde vom zuständigen Fachamt ein Leistungsfähigkeitsnachweis nach dem HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) erbracht. Die Berechnungen sind im Fachamt einsehbar. Sie ergaben, dass der Knotenpunkt auch mit der zusätzlichen Kfz-Verkehrsbelegung durch das neue Bebauungsplangebiet leistungsfähig und kein Ausbau erforderlich ist. Somit ist eine zweite Zufahrt ins Gebiet aus Leistungsfähigkeitsgründen nicht erforderlich. Darüber hinaus würde diese Zufahrt zusätzliche Konfliktpunkte an der Gehlsheimer Straße erzeugen und wird deshalb auch aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt.
Insgesamt sind aufgrund der geringen zusätzlichen Verkehrsbelastung durch das geplante Wohngebiet von ca. 40-50 Kfz/h zur Spitzenstunde keine negativen Auswirkungen auf das Verkehrsnetz in Gehlsdorf zu erwarten.
Zur Gewährleistung einer fachgerechten Herstellung der öffentlichen Verkehrsanlagen wurde ein Erschließungsvertrag unterzeichnet. In diesem Rahmen müssen die öffentlichen Verkehrsanlagen des Gebietes „Eulenflucht“ vor ihrem Bau in Form einer fachgerechten Straßenplanung bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Genehmigung eingereicht werden. Damit werden eine ordnungsgemäße lage- und höhenmäßige Anpassung an vorhandene öffentliche und private Anlagen und ein geeigneter Fahrbahnbelag (vorzugsweise Asphalt) sichergestellt.
3.6.3 Ruhender Verkehr
Im Plangebiet ist der interne Bedarf an privaten Pkw-Stellplätzen vollständig auf den Grundstücken abzudecken. Grundlage bildet die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung), bekanntgemacht am 15. November 2017 im Städtischen Anzeiger.
Kfz-Stellplätze und Garagen sind so anzuordnen und auszuführen, dass durch ihre Benutzung keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen durch Geräusch- und Abgasimmissionen in der Nachbarschaft verursacht werden.
Der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen (Besucher) wird grundsätzlich parallel zur Fahrbahn innerhalb der Straßenverkehrsfläche angeordnet. Je 8 Wohneinheiten ist ein öffentlicher Stellplatz im öffentlichen Raum herzustellen.
3.6.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs sind im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung keine Veränderungen notwendig. Der bestehende Anschluss an den ÖPNV über die vorhandenen Haltestellen ist ausreichend.
3.6.5 Fuß- und Radwegenetz
Die fußläufige Erschließung innerhalb des Plangebiets wird durch die geplanten einseitigen Gehwege sichergestellt. Weiterführend sind in der Drostenstraße beidseitige Gehwege vorhanden.
In Wohnstraßen mit Tempo 30 km/h und geringer Kfz-Verkehrsbelastung wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Kinder bis zu 10 Jahren dürfen die Gehwege benutzen, die mit einer Breite von 2,50 m dafür geeignet sind.