6.1 Entlang der östlichen Plangeltungsbereichsgrenze sind auf dem Flurstück 53/7 13 Obstbäume alter, regionaltypischer Sorten anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind 3 x verpflanzte Hochstämme mit Ballen und einem Stammumfang von 12-14 cm zu verwenden. Die Baumscheibe ist in einer Größe von mindestens 12 m² und einer Mindestbreite von 2,50 m dauerhaft unbefestigt zu lassen. Der durchwurzelbare Raum muss eine Mindestgrundfläche von 16 m² und eine Mindesttiefe von 0,8 m haben.
Gehölzliste:
Apfel:
Doberaner Renette,
Gelber Richard,
Gravensteiner,
James Grieve,
Roter Boskop, Pflaume:
Bühler Frühzwetsche,
Czar,
Hauszwetsche,
Mirabelle von Nancy Kirsche:
Büttners Rote Knorpel-kirsche,
Große Schwarze Knorpel-kirsche,
Schneiders Späte Knorpel-kirsche Birne:
Clapps Liebling,
Gellerts Butterbirne,
Gute Graue,
Williams Christbirne
Pommerscher Krummstiel,
Mecklenburger Königsapfel,
Prinz Albrecht von Preußen