Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

6.1 Entlang der östlichen Plangeltungsbereichsgrenze sind auf dem Flurstück 53/7 13 Obstbäume alter, regionaltypischer Sorten anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Es sind 3 x verpflanzte Hochstämme mit Ballen und einem Stammumfang von 12-14 cm zu verwenden. Die Baumscheibe ist in einer Größe von mindestens 12 m² und einer Mindestbreite von 2,50 m dauerhaft unbefestigt zu lassen. Der durchwurzelbare Raum muss eine Mindestgrundfläche von 16 m² und eine Mindesttiefe von 0,8 m haben.

Gehölzliste:

Apfel:

Doberaner Renette,

Gelber Richard,

Gravensteiner,

James Grieve,

Roter Boskop, Pflaume:

Bühler Frühzwetsche,

Czar,

Hauszwetsche,

Mirabelle von Nancy Kirsche:

Büttners Rote Knorpel-kirsche,

Große Schwarze Knorpel-kirsche,

Schneiders Späte Knorpel-kirsche Birne:

Clapps Liebling,

Gellerts Butterbirne,

Gute Graue,

Williams Christbirne

Pommerscher Krummstiel,

Mecklenburger Königsapfel,

Prinz Albrecht von Preußen

6.2 Die mit einem Erhaltungssymbol gekennzeichneten Bäume innerhalb des Plangeltungsbereichs sind zu erhalten und bei Abgang gleichartig zu ersetzen. Fachgerechte Pflegemaßnahmen zur Erhaltung sind zulässig.

6.3 Auf der Fläche, die mit der Randsignatur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bereich des Lärmschutzwalls (Grünfläche Nr. 5) gekennzeichnet ist, hat eine Ansaat mit einer böschungsgeeigneten blühreichen Gräser-/ Kräutermischung zu erfolgen. Die Fläche der von der BAB A19 abgewandten Seite des Lärmschutzwalls ist nur im Zweijahresrhythmus und nicht vor dem 01. September zu mähen. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Die Schnitthöhe beträgt 10 cm über Gelände.