7. Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangeltungsbereichs
(§ 9 Abs. 1a BauGB)
7.1 Der mit der Planung verbundene Eingriff kann innerhalb des Plangebiets nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Ausgleichsdefizit i.S.v. § 1a (3) BauGB in Höhe von 10.438 m2 Flächenäquivalent wird durch Abbuchung vom Ökokonto LRO-055 Umwandlung von Acker in Dauergrünland mit Feldgehölzen als einschürige Mähwiese mit Beweidung in Hinter Bollhagen ausgeglichen.