Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

7. Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangeltungsbereichs

(§ 9 Abs. 1a BauGB)

7.1 Der mit der Planung verbundene Eingriff kann innerhalb des Plangebiets nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Ausgleichsdefizit i.S.v. § 1a (3) BauGB in Höhe von 10.438 m2 Flächenäquivalent wird durch Abbuchung vom Ökokonto LRO-055 Umwandlung von Acker in Dauergrünland mit Feldgehölzen als einschürige Mähwiese mit Beweidung in Hinter Bollhagen ausgeglichen.

7.2 Die festgesetzten Ersatzpflanzungen von Bäumen können die unvermeidbaren Baumfällungen im Plangebiet nicht vollständig ausgleichen. Für die verbleibenden 58 Hochstämme wird eine Ausgleichszahlung von 270 €/Hochstamm in den Baumfond der Hanse- und Universitätsstadt Rostock festgesetzt.

8. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB )