E Traufhöhe ist der äußere Schnittpunkt der aufgehenden Wand mit der Dachhaut.
F Während der Bauausführung ist eine Beeinträchtigung der Bäume auszuschließen. Oberirdische Teile der Gehölze dürfen nur durch Fachunternehmen zurückgeschnitten werden. Der Wurzelbereich der geschützten Bäume darf nicht mit Baumaschinen befahren werden; Bodenabtrag und Bodenauftrag im Wurzelbereich sind nicht zulässig. Schwenkarbeiten durch Baufahrzeuge sind nur außerhalb der Kronenbereiche zulässig. Die einschlägigen Regelwerke sind zu beachten.
Zum Schutz von flächigen Gehölzen am Rand der Bauflächen ist ein standfester Schutzzaun mit mindestens 2 m Höhe während der Bauzeit zu errichten und zu unterhalten.
G Anlagen der Außenwerbung mit Wirkung auf Verkehrsteilnehmer auf der Bundesautobahn sind in einem Abstand von bis zu 40 m (gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn) unzulässig.