Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

9.2 Ordnungswidrig nach § 84 Abs.1 LBauO M-V handelt, wer in den Baufenstern B und C andere Dachformen als Satteldächer oder Dächer mit einer Dachneigung von weniger als 20° errichtet.

Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro belegt werden.

HINWEISE

A Es sind die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V), insbesondere § 6 (Erhaltungspflicht) und § 7 (Genehmigungsvorbehalt) zu beachten. Alle Veränderungen an einem Denkmal und in seiner Umgebung bedürfen gemäß § 7 Abs. 1 DSchG M-V der Genehmigung durch die Untere Denkmal-schutzbehörde bzw. gemäß § 7 Abs. 6 DSchG M-V durch die zuständige Behörde.

B Für jegliche Nutzungsänderungen (auch temporär) im Freileitungsschutzstreifen und bei Bau- und Pflanzmaßnahmen ist die Zustimmung des Leitungsbetreibers beim Regionalzentrum Nord, Rostocker Chaussee 18, 18273 Güstrow einzuholen. Konkrete Planungsunterlagen, z.B. über Standorte und Höhe einer vorgesehenen baulichen Veränderung, Bepflanzung etc. sind möglichst frühzeitig der 50Hertz Transmission GmbH zur Kenntnis zu geben, um die Voraussetzungen zum Erteilen einer Zustimmung gemeinsam klären zu können.

Vor geplanten Bau- und Baumpflanzmaßnahmen im Freileitungsbereich ist der Betreiber der Hochspannungsanlage zu konsultieren.

C *Die DIN 4109-1:2018-01 Schallschutz im Hochbau - Teil 1 Mindestanforderungen kann im Amt für Umwelt- und Klimaschutz, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock eingesehen werden.

D Plangrundlage

Als Plangrundlage dient der Lage- und Höhenplan des Vermessungsbüros Dipl.-Ing. Andreas Golnik -öffentlich bestellter Vermessungsingenieur-, Lise-Meitner-Ring 7 in 18059 Rostock mit Stand vom 22.05.2018. Der Plan ist im Höhenbezug DHHN92 (NHN) und im Lagebezug ETRS89 (UTM33) erstellt. Gebäude und Flurstücksbestand sind aus NAS-Daten übernommen.