3.7. Verkehrserschließung
Der Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) der Stadt Rostock sieht bei der Entwicklung neuer Stadtteile insbesondere den Aufbau eines attraktiven Fuß- und Radverkehrssystems, eine Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs durch den Ausbau des Schienenverkehrs sowie eine allgemein erhöhte Lebensqualität durch weniger motorisierten Verkehr vor.
Der Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“ soll, dem Konzept des Rahmenplans folgend, mit seinen Festsetzungen eine größtenteils autofreie Erschließung ermöglichen und somit den MIV im Quartier erheblich reduzieren.
Auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB setzt der Bebauungsplan Straßenverkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung fest. Die für die Verkehrserschließung erforderlichen Flächen werden somit gesichert. Die Festsetzungen orientieren sich am städtebaulichen Rahmenplan und unterscheiden grundsätzlich zwischen allgemeinen Straßenverkehrsflächen, die allen Mobilitätsarten gleichberechtigt zur Verfügung stehen sollen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, die vornehmlich für Fußgänger und Radfahrer als auch im begrenzten Umfang, ggf. für den Lieferverkehr zur Verfügung stehen.
Um den Anforderungen an den Mobilitätsplan Zukunft für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, sowie dem durch das Warnow-Quartier erzeugten Mehrverkehr gerecht zu werden, sind Eingriffe in das bestehende Straßennetz notwendig. Insbesondere die Verlängerung der Hinrichsdorfer Straße, die das Warnow-Quartier nordseitig erschließt, erfordert eine Neuordnung des Kreuzungsbereichs Dierkower Damm. Auf Höhe der Hinrichsdorfer Straße wird die Kreuzung durch einen Abzweig nach Süden ergänzt. Auf Höhe der Zufahrt zum Veolia Gelände ist eine Kreuzung zwischen Dierkower Damm und Planstraße A geplant um das Quartier ostseitig zu erschließen. Für diese Kreuzung wurde für den Prognose-Planfall 2035 ein neuer Knotenpunkt erstellt.
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Darstellung und verkehrstechnischen Untersuchung der Haupterschließungsstraßen des B-Plan-Gebietes und des Dierkower Damms durchgeführt und im Oktober 2021 abgeschlossen. Das Gutachten kommt zu den folgenden Ergebnissen:
Die Verkehrsanlage der Haupterschließungsachse erfüllt die verkehrlichen Anforderungen für alle Verkehrsarten. Sie ist aufgrund ihrer Längenentwicklung und der beiden Anbindungen in den Knotenpunkten K1 (östliche Anbindung) und K2 (nördliche Anbindung) an den Dierkower Damm zu strukturieren und baulich in Abschnitte zu unterteilen.
Die Überquerungsanlagen Q1 (südliche B-Plan-Grenze) und Q2 (An der Zingelwiese) über den Dierkower Damm sind mit F-LSA auszustatten. Auf die Querungsstelle Q3 (an der geplanten Straßenbahnhaltestelle) kann verzichtet werden. Der geplante Radschnellweg mit parallel verlaufendem neuem Gehweg ist so einzuordnen, dass genügend Warte- bzw. Aufstellflächen zur Verfügung stehen.
Der Neubau der nördlichen Straßenbahnhaltestelle ist an der vorhandenen Gleisanlage möglich. Die hier ankommenden Gehwege bzw. der geplante Radschnellweg sind auf das Höhenniveau der neuen Haltestelle anzuheben. Der Höhenausgleich ist auf Flächen des neuen Warnow-Quartiers herzustellen.
Die DTV-Werte für den Prognose-Planfall 2035 sind der Anlage 4 Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr.: 15.MU.204 „Warnow-Quartier Dierkower Damm“ zu entnehmen.
Innerhalb des Plangebietes ist ein gänzlich neues Straßen- und Wegenetz planungsrechtlich zu sichern und herzustellen.