Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.21.4. Gewässerunterhaltung

Der Speckgraben (Gewässer II.Ordnung Nr.: 12 Stadt) und der Zingelgraben (Gewässer II. Ordnung Nr.: 11 Stadt) die im Maßnahmengebiet verlaufen stellen eine wichtige Funktion für die Ableitung von Oberflächen- und Niederschlagswasser aus dem Umland dar. Die für die Pflege und Instandhaltung der Oberflächengewässer benötigte Unterhaltungstechnik, bei der es sich nach Einschätzung des Wasser- und Bodenverbandes (Untere Warnow – Küste) u.a. um ca. 20-Tonnen-Kettenbagger handelt, die mit Tiefladern angeliefert werden müssen, soll vor allem über die in der Planzeichnung festgesetzten Gewässerunterhaltungsstreifen zu den Oberflächengewässern gelangen. Diese Gewässerunterhaltungsstreifen sind entsprechend der Anforderungen an die Traglast in einer Breite von mind. 7m herzustellen und frei von Bewuchs, Gehölzen oder baulichen Anlagen zu halten.

3.22. Hochwasserschutz

TF 15.1: Bei Gebäuden, die im in der Planzeichnung gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB gekennzeichneten hochwassergefährdeten Bereich liegen, muss die Oberkante Erdgeschossfußboden von Aufenthaltsräumen bei mindestens 3,55 m ü.NHN liegen oder es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass alle Öffnungen bis zu einer Höhe von 3,55 m ü.NHN hochwasserdicht verschlossen werden.

(§ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB).

Für das Warnow-Quartier liegt eine Untersuchung für das Hochwasserrisikomanagement vom März 2021 vor, welches die potenziellen Überflutungsräume darstellt. Enthalten sind die Flächen für ein Ereignis mit hoher und mittlerer Wahrscheinlichkeit, sowie für ein Extremereignis. Außerdem als Neuberechnung von 2021 die Flächen für ein Ereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit mit einer Wasserhöhe bis zu 2,50 m und für ein Extremereignis mit einer Wasserhöhe bis zu 3,50 m und einer Abgrenzung des Gefährdungsbereichs für den B-Plan 13.GE.93. Für den Fall eines Ereignisses mit einer Wasserhöhe bis zu 2,50 m würden Überschwemmungen insbesondere im Bereich des Dierkower Damms und entlang des Speckgrabens auftreten. Im Falle eines Extremereignisses mit einer Wasserhöhe bis zu 3,50 m stellt die Untersuchung eine nahezu flächendeckende Überschwemmung des östlichen Teils des Warnow-Quartiers dar. Auch größere Teile im Westen des Quartiers wären betroffen.

Um Auswirkungen durch Hochwasserfolgen im Sinne des §73 Abs. 1 WHG zu vermeiden sind daher die Zustände gemäß der TF 13.2 herzustellen.

3.23. Örtliche Bauvorschriften/ Gestaltung (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO M-V)