3.21.4. Gewässerunterhaltung
Der Speckgraben (Gewässer II.Ordnung Nr.: 12 Stadt) und der Zingelgraben (Gewässer II. Ordnung Nr.: 11 Stadt) die im Maßnahmengebiet verlaufen stellen eine wichtige Funktion für die Ableitung von Oberflächen- und Niederschlagswasser aus dem Umland dar. Die für die Pflege und Instandhaltung der Oberflächengewässer benötigte Unterhaltungstechnik, bei der es sich nach Einschätzung des Wasser- und Bodenverbandes (Untere Warnow – Küste) u.a. um ca. 20-Tonnen-Kettenbagger handelt, die mit Tiefladern angeliefert werden müssen, soll vor allem über die in der Planzeichnung festgesetzten Gewässerunterhaltungsstreifen zu den Oberflächengewässern gelangen. Diese Gewässerunterhaltungsstreifen sind entsprechend der Anforderungen an die Traglast in einer Breite von mind. 7m herzustellen und frei von Bewuchs, Gehölzen oder baulichen Anlagen zu halten.