Bestehendes Baurecht
Das Plangebiet überlagert sich auf ca. 18 ha mit dem Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans Nr. 13.GE.93 „Osthafen“. Dieser trifft im westlichen Geltungsbereich und im Bereich des Zingelgrabens grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Im Westen sind auf ca. 7,4 ha Maßnahmeflächen zum Erhalt einer naturnahen Röhrichtzone mit einem Puffer aus Ruderalvegetation und Wiese sowie eine Sukzessionsfläche mit Bäumen und Sträuchern ausgewiesen (Nr. 4, 5) (vgl. Abbildung 19, S. 122). Diese Flächen beinhalten keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Die Gestaltung des Zingelgrabens als naturnaher Gewässerverlauf mit beidseitigen Maßnahmeflächen (Nr. 8) sind als Ausgleichsflächen für neue Erschließungsstraßen des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.77 „Gewerbepark Petridamm“ bilanziert. Der zugeordnete Eingriff ist bislang nicht und wird in der geplanten Form auch zukünftig nicht umgesetzt. Es ist geplant den Bebauungsplan Nr. 13.GE.77 „Gewerbepark Petridamm“ zu ändern.