Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Bestehendes Baurecht

Das Plangebiet überlagert sich auf ca. 18 ha mit dem Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans Nr. 13.GE.93 „Osthafen“. Dieser trifft im westlichen Geltungsbereich und im Bereich des Zingelgrabens grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Im Westen sind auf ca. 7,4 ha Maßnahmeflächen zum Erhalt einer naturnahen Röhrichtzone mit einem Puffer aus Ruderalvegetation und Wiese sowie eine Sukzessionsfläche mit Bäumen und Sträuchern ausgewiesen (Nr. 4, 5) (vgl. Abbildung 19, S. 122). Diese Flächen beinhalten keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gem. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Die Gestaltung des Zingelgrabens als naturnaher Gewässerverlauf mit beidseitigen Maßnahmeflächen (Nr. 8) sind als Ausgleichsflächen für neue Erschließungsstraßen des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.77 „Gewerbepark Petridamm“ bilanziert. Der zugeordnete Eingriff ist bislang nicht und wird in der geplanten Form auch zukünftig nicht umgesetzt. Es ist geplant den Bebauungsplan Nr. 13.GE.77 „Gewerbepark Petridamm“ zu ändern.

Lärmaktionsplanung (HRO 2018)

Ziel der Rostocker Lärmaktionsplanung (LAP) ist eine wesentliche Verringerung der Anzahl der Einwohner, die dauerhaft gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Der Dierkower Damm ist eine Hauptverkehrsstraße zur Erschließung der Stadtteile Dierkow und Toitenwinkel und als Teil des Untersuchungsraumes regelmäßiger Lärmkartierungen. Lt. LAP Stufe 3 (HRO 2018) schließt sich im Südosten an das Plangebiet der Lärmbrennpunkt S9 (Dierkower Damm und Petridamm) mit Lärmpegeln von >65 dB(A) Tags und >60 dB(A) nachts bedingt durch Straßenverkehr an. Die Straßenbahn bedingt keine Lärmpegelüberschreitungen.

Rostocker Umweltqualitätsziele (HRO 2005, 2019)

Mit Beschluss des Umweltqualitätszielkonzeptes hat Rostock für eine Reihe von kommunalen Zielen festgelegt. Nachfolgend werden die Ziele mit besonderer Relevanz für das Plangebiet aufgeführt, soweit nicht bereits im Vorgenannten aufgeführt.

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt:
  • Entwicklung der Biotope der Hansestadt Rostock zu einem möglichst durchgängigen Biotopverbundsystem für Gewässer, Gehölze und Grünland
  • maximale Entfernung der Lebensräume des Biotopverbundsystems 200 m
  • Erhaltung und langfristige Stabilisierung der in den Lebensraumtypen Rostocks lokal vorkommenden, insbesondere gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten, in einem möglichst breiten Artenspektrum
  • durchgängige Einhaltung einer Saumbreite von 2 m, eines Mindestabstandes von 30 m zu intensiver Nutzung sowie 60 m zu Bebauung bei gesetzlich geschützten Biotopen
  • Schutzgüter Fläche und Boden:
  • Schutz von geschützten Böden (Schutzwürdigkeit Stufe 3 lt. Bodenschutzkonzept, HRO 2019) vor baulicher Inanspruchnahme
  • Freihaltung von Niedermoorböden inkl. einer Schutzzone von mind. 60 m von baulichen Maßnahmen
  • Wiedernutzbarmachung städtischer Brachflächen und ungenutzter Siedlungsflächen sowie Sanierung und Beseitigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • bei Nachverdichtung und Neuerschließungen: Bevorzugung von Aufschüttungsbereichen und von Bauweisen zur Reduzierung des Flächenbedarfs
  • Schutz von Freiflächen (Flächen ohne bauliche Anlagen)
  • Schutzgut Wasser:
  • Vergrößerung von Überflutungsbereichen als wichtiger Lebensraum
  • Sicherung von Siedlungsflächen vor Hochwasser
  • Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässer
  • Freihaltung der Küsten- und Gewässerrandstreifen
  • Schutzgut Luft und Klima:
  • Reduzierung der CO2-Emissionen pro Einwohner bis 2050 um 95 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990 durch: Reduzierung der Endenergieverbräuche, weitgehende Umstellung der Energieversorgung von fossilen auf regenerative Energieträger
  • Förderung von Luftaustauschprozessen durch Freihaltung von Frischluftbahnen und Erhalt bestehender Frischluftentstehungsgebiete (lt. Stadtklimakarte)
  • Vermeidung der Ausbildung bzw. Verschärfung vorhandener klimatischer Belastungsbereiche (lt. Stadtklimakarte)
  • Einhaltung und sichere Unterschreitung der halbierten, gesetzlichen Grenzwerte