4.1.5. Untersuchungsraum und Untersuchungsumfang
Bei der Umweltprüfung sind die Wirkungen infolge des Bebauungsplanes auf die Einzelbelange des Natur- und Umweltschutzes entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu beschreiben und zu bewerten. Umfang und Untersuchungstiefe wurden im Untersuchungsrahmen vom 21.12.2020 festgelegt. Für die Schutzgüter wurde i. d. R. der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Untersuchungsraum herangezogen. Die Beurteilung erfolgte anhand vorliegender Fachdaten zum Umwelt- und Naturschutz sowie durch die nachfolgend erstellten Fachgutachten:
Schutzgut Tiere, Pflanzen, Landschaft und Biologische Vielfalt:
- Flächendeckende Biotoptypen- und Nutzungskartierung (M 1:1.000) im Jahr 2014, Aktualisierung der Kartierung mit Geländebegehung und Kartierung des Baumbestandes in 2019,
- Erfassung geschützter und gefährdeter Pflanzen und Tiere: Brutvögel (Kartierung März-Juni 2019), Reptilien (Kartierung Mai-September 2019), Fledermäuse (Kartierung April-Oktober 2019), Amphibien (Kartierung März-Juni 2019), Ichthyofauna (Kartierung April-September 2019), Kartierung (Rastvogel März-September 2019), ergänzende Untersuchungen zum Vorkommen der Zwergdommel (2021)
- Fachbeitrag Artenschutz
- Grünordnungsplan
Schutzgut Boden:
- Baugrunduntersuchungen 1996 und 2019
- Orientierende Altlastuntersuchung (2019)
Schutzgut Wasser:
- Grundwasseruntersuchungen (2021 und 2020)
- Hydrologischer Fachbeitrag Wasser (2020)
- Fachbeitrag zur Wasserrahmen-Richtlinie (2022)
Schutzgut Klima:
- Energiekonzept (2021)
- Lokalklimatische Untersuchung der Planauswirkungen (GeoNet 2021)
Schutzgut Mensch / Bevölkerung und Gesundheit:
- Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung von Lärmauswirkung auf die geplanten Nutzungen und von diesen ausgehend sowie Empfehlungen für Festsetzungen (2020, 2021)
- Geruchsgutachten zur Überprüfung der Beeinflussung der Lufthygiene innerhalb und angrenzend des Bebauungsplangebietes (2021)