Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Pflanzen und Biotope

In der Zeit von Mai bis August 2019 erfolgte die Erfassung und Bewertung der Biotoptypen sowie die Baumkartierung. Der Geltungsbereich umfasst das Kartiergebiet „Warnow-Quartier“ sowie teilweise „Stadtpark“ und „Gewerbestandort“ (PfaU 2019a, b, c). In 2021 erfolgte eine Aktualisierung der Biotoperfassung und die Erarbeitung eines Grünordnungsplanes (UmweltPlan 2022). Die Ergebnisse werden nachfolgend zusammengefasst.

Im östlichen Bereich des Plangebietes überwiegen gewerblich genutzte Flächen mit einem hohen Versiegelungsgrad, im westlichen Bereich städtische Brachflächen mit Gehölzaufwuchs und Schilfflächen. Im südlichen Bereich liegen eine parkartig gestaltete Grünfläche und der angrenzende Uferbereich der Unterwarnow. Im Geltungsbereich kommen neben den Biotopkomplexen der Siedlungs- Verkehr- und Industrieflächen im nördlichen und östlichen Geltungsbereich 24 weitere Biotoptypen vor. Die unversiegelten Bereiche im Westen und Süden sind überwiegend feucht und werden in den Senkenlagen von Schilf-Landröhricht und Gehölzen dominiert, im Uferbereich von brackwasserbeeinflussten Röhrichten (UmweltPlan 2022). In Abbildung 16 sind die kartierten Biotoptypen zusammengefasst dargestellt.

Insgesamt nehmen Biotopkomplexe der Siedlungs-, Verkehrs- und Industrieflächen ca. 37 % und Grünanlagen des Siedlungsbereichs ca. 24 % des Plangebiets ein. Ruderalfluren sind auf ca. 16 % und Schilfflächen auf ca. 12 % des Plangebiets zu finden. Gehölz- und Waldflächen wurden auf ca. 10 % des Plangebiets kartiert.

Die im Plangebiet vorkommenden Röhrichte und Feldgehölze sind gesetzlich geschützt, ebenso die anteilige Fläche der Unterwarnow. Insgesamt kommen auf ca. 3,9 ha geschützte Biotope vor (die Abkürzungen verweisen auf die Abbildung 16):

  • Schilf-Landröhricht (VRL), geschützt nach § 20 NatSchAG M-V,
  • Brackwasserbeeinflusstes Röhricht (KVR), geschützt nach § 20 NatSchAG M-V,
  • Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten (BFX), geschützt nach § 20 NatSchAG M-V,
  • Becken mit Schlicksubstrat der Ästuare (NAT), geschützt nach § 30 BNatSchG.

Der naturschutzfachliche Wert der Biotope wird lt. GOP, abgesehen von den nachrangigen Siedlungsbiotopen, überwiegend mittel eingeschätzt. Naturschutzfachlich hochwertig sind Feuchtgebüsche (VWD) und die Baumhecke (BHB) im Süden (UmweltPlan 2022). Sie nehmen zusammen ca. 2.100 m² ein.

Im Plangebiet wurden ca. 1,6 ha Laubwald kartiert, die als Wald i. S. des Landeswaldgesetztes M-V (LWaldG M-V) eingestuft und geschützt sind. Es handelt sich hierbei um drei einzelne Bestände (vgl. Abbildung 16):

  • Hybridpappeln im Nordwesten, als Teil des Bestandes am Dierkower Damm (WYP),
  • Birkenbestand nahe dem Speckgraben (WXS),
  • sonstiger Laubholzbestand heimischer Arten im Süden (WXS).

Der Pappelbestand am Dierkower Damm wurde vor ca. 30 Jahren als Abgrenzung der südlich anschließenden Deponie angepflanzt. Die beiden anderen Bestände entstanden durch natürliche Sukzession. Der Aufwuchs umfasst Zitterpappeln, Moorbirken, Gemeinen Birken und Silberweiden. Sie werden nicht forstwirtschaftlich genutzt. Der Birken- und der gemischte Laubholzbestand befinden sich weniger als 300 m von der Uferlinie der Unterwarnow entfernt und sind damit als Küstenschutzwald im Sinne der Waldfunktionenkartierung klassifiziert. In der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit von genehmigungspflichtigen Vorhaben nach LWaldG M-V werden die Funktionen der Waldflächen dargestellt. Demnach liegen im Geltungsbereich keine Waldflächen mit besonderen Schutz- oder Erholungsfunktionen gem. § 15 (4) Nr. 1 und 5 LWaldG vor.

Gefährdete Pflanzenarten der Rote Liste oder geschützten Pflanzen nach Anhang IV FFH-RL wurden im Geltungsbereich nicht festgestellt (Pfau GmbH 2019, Institut Biota 2022a).

Abbildung 16: Biotoptypen im B-Plangebiet Warnow-Quartier (eigene Darstellung, Daten: PfaU 2019, Bedeutung der Abkürzungen siehe Text)

Die Ufer der Unterwarnow sind lt. Fachbeitrag Wasserrahmen-Richtlinie (FB WWRL) bereits zu 70 % verbaut (Institut biota 2020). Die im Geltungsbereich liegende Uferzone ist Teil eines noch unverbauten Uferbereiches. Der unverbaute Charakter bezieht sich dabei auf den wenige Meter schmalen Bereich vor der südlichen Geländekante. Dieser Höhensprung markiert den Beginn des anthropogenen Aufschüttungsbereiches, der als bauliche Veränderung zu werten ist.

Insgesamt ist der Geltungsbereich hinsichtlich der Biotope differenziert zu betrachten. Auf einem Drittel der Fläche kommen Biotopkomplexe der Siedlungs-, Verkehrs- und Industrieflächen vor. Der Biotopwert dieser Biotoptypen ist gering (Stufe 1). Im westlichen und südlichen Plangebiet befinden sich großflächig gesetzlich geschützte Biotoptypen. Ihre Empfindlichkeit bzw. Schutzwürdigkeit ist, trotz der Entstehung auf einem anthropogen vorgeprägten Standort, hoch (Stufe 3) einzuschätzen.

Tiere und Artenschutz

Im Rahmen der Planung wurden folgende Artgruppen kartiert: Reptilien, Amphibien, Fledermäuse sowie Brut-, Zug- und Rastvögel. Als Untersuchungsgebiet wurde i. d. R. der Geltungsbereich angewandt. Für die Fledermäuse wurde zudem ein Puffer von 50 Metern um das Untersuchungsgebiet kartiert (UmweltPlan 2019, 2021). Die Kartierungen erfolgten in 2019, ergänzt durch Nachkartierungen in 2020/21 (Zwergdommel). Die Ergebnisse bildeten die Grundlage für den Artenschutzfachbeitrag (AFB) und GOP (InstitutBiota 2022, UmweltPlan 2023).

Vögel

Im Geltungsbereich wurden insgesamt 35 Brutvogelarten sowie 4 Nahrungsgäste erfasst. Brutvögel sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders geschützt. Acht Arten sind lt. GOP, zehn Arten lt. AFB für das Plangebiet wertgebend, sechs Arten zudem streng geschützt gem. Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), Anhang I, Spalte 3. Die im Plangebiet nachgewiesenen wertgebenden Arten sind in Tabelle 3 zusammengefasst.

Tabelle 3: Wertgebende Brutvogelarten im Plangebiet (zusammengestellt nach UmweltPlan 2019, 2021)

ArtnameReviere im PlangebietRote Liste DeutschlandRote Liste M-VBNatSchG BArtSchVVogelschutz-Richtlinie
Blaukehlchen1--§Anhang I
Drosselrohrsänger1V-§-
Feldsperling1V3-
Haussperling3-V-
Gimpel1-3-
Schilfrohrsänger1-V§-
Sperbergrasmücke11-§Anhang I
Teichhuhn2V-§-
Teichrohrsänger6-V-
Zwergdommel131§Anhang I

Erläuterung: Rote Liste: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung unbekannt D = Daten unzureichend; § = aufgeführt in BArtSchV Anhang I, Spalte 3 und damit streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG, Anhang I = im Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten enthalten

Hervorzuheben ist das Vorkommen der Zwergdommel. Sie wurde erstmals in 2019 und 2020 rufend im Kartiergebiet nachgewiesen und gesichtet. Die Art ist streng geschützt, in Deutschland gefährdet und in M-V vom Aussterben bedroht. Das Vorkommen gilt als Nachweis mit Brutverdacht. Der Aktionsraum der Zwergdommel erstreckt sich über die gesamte Schilfzone entlang des nördlichen und östlichen Ufers, in dem die vermuteten Nest-Standorte wechseln. 2019 lag der Reviermittelpunkt südlich des „Stadtpark-Gebietes“, in 2020 im Schilf angrenzend an das Warnow-Quartier (UmweltPlan 2021).

Rastvogelarten sind im Geltungsbereich nicht relevant, da die Biotopausstattung mit bestehenden und aufkommenden Gehölzen sowie einer hohen Staudenflur für die Rast an Land ungeeignet ist und bereits anthropogene Störungen bestehen (UmweltPlan 2021).

Der GOP kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass das Plangebiet aufgrund des breiten Artenspektrums von 35 Brutvogelarten und der wertgebenden Vogelarten für die Avifauna Rostocks bedeutsam ist.