Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Fazit

Der Schutzgrad bzw. die Empfindlichkeit des Geltungsbereiches ist entsprechend der Bewertungsmethodik, als hoch (Stufe 3) einzuschätzen, begründet durch das Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln mit einem sehr hohen Gefährdungsgrad (Sperbergrasmückenrevier, des Anteils des Geltungsbereiches am Schilfgürtel (Habitat der Zwergdommel) sowie dem Vorkommen des Kleinen Abendseglers.

Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt an Arten, Lebensräumen und die genetische Vielfalt. Die Bewertungsmethode stellt hierbei auf das Kriterium Biotopverbund ab. Dabei wird die ökologische Funktionsfähigkeit einer Fläche für notwendige großräumige Kontaktbeziehungen von Tierarten sowie Pflanzenarten berücksichtigt und als Indikator für die Beurteilung des Schutzgutes biologischen Vielfalt genutzt. Die Vernetzungsfunktion ist gegeben, wenn Biotope nicht isoliert vorkommen, sondern derart vernetzt sind, dass sie für bestimmte Arten (z. B. Amphibien) gut erreichbar sind. Die Verbundkonzepte in Rostock nehmen hierfür regelmäßig einen Abstand von maximal 200 Metern an.

Das Biotopverbundsystem Rostocks gliedert sich in zehn Teillandschaftsräume, für die Biotopverbund-Entwicklungskonzepte erarbeitet wurden. Die Freiflächen des Plangebietes Warnow-Quartiers liegen im östlichen Randbereich des sog. engeren Untersuchungsraumes des Hechtgraben-Gebietes. Daher sind die im Plangebiet vorkommenden Feucht-, Gehölz und Grünlandbiotope als Kernflächen der Verbundsysteme Feuchtgebiete, Gehölze und Grünlandverbund ausgewiesen. Konkrete Maßnahmen sieht das Entwicklungskonzept im Geltungsbereich nicht vor (UmweltPlan 2010).

Anhand des Indikators Biotopverbund wird der westliche Teil des Geltungsbereiches gem. Bewertungsmethodik als hoch empfindlich (Stufe 3) eingestuft, aufgrund des bestehenden Biotopverbundes zwischen gleichartigen Biotopen, einschließlich des Abstand von max. 200 Metern.

Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten