Fischotter
Für den Fischotter sind bei Umsetzung der Planung kein Lebensraumverlust und keine nachhaltige Störung zu erwarten, da der Schilfgürtel an der Unterwarnow als Streifgebiet erhalten bleibt.
Für den Fischotter sind bei Umsetzung der Planung kein Lebensraumverlust und keine nachhaltige Störung zu erwarten, da der Schilfgürtel an der Unterwarnow als Streifgebiet erhalten bleibt.
Für diese Art gehen baubedingt Habitate verloren. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen infolge des Lebensraumverlustes sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Die geplante Aufwertung der Grünfläche am Speckgraben (G 7) schafft gleichfalls Lebensräume für den Nachtkerzenschwärmer (vgl. CEF-4, oben). Hierbei wird ergänzend folgende Maßnahme integriert:
Schaffung eines Ersatzhabitats für den Nachkerzenschwärmer und Vegetationssteuerung (CEF-5).
Betriebsbedingten Störungen des Nachtkerzenschwärmers durch Lichtemissionen wird durch das o. g. Beleuchtungskonzept (AFB-V3) entgegengewirkt (INSTITUT BIOTA 2022).
Die Intensität der Nutzung ist im geplanten Urbanen Gebiet erhöht (Stufe 2). Die Empfindlichkeit der Artgruppen Fledermäuse und Vögel ist im Hinblick auf Ihre Gefährdung hoch. Der AFB zeigt ein umfassendes Maßnahmenkonzept auf, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände wirksam auszuschließen.
Beeinträchtigungen für Vögel und Fledermäuse und Nachtkerzenschwärmer sind jedoch nur bei Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF) vermeidbar. Die Beeinträchtigungen infolge der Planung auf das Schutzgut Tiere werden daher hoch eingeschätzt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist zu überwachen.
Tabelle 6: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für das Schutzgut Tiere
mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere | Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan und weitere Maßnahmen |
Minimierung des anlagebedingten Verlustes von Lebensraum | Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB: Festsetzung der Grünflächen G 7 (Naturnahe Grünfläche am Speckgraben): u. a. Erhalt des vorhandenen Gehölzbestandes, Rückbau des bestehenden Weges, Anlage von standortheimischen Strauchgruppen und Hecken, Pflege der Offenlandflächen Aufhängen von Fledermauskästen an bestehenden Gehölzbeständen im Eingriffsbereich bzw. dem näheren Umfeld als Ersatzquartiere mit Sommerquartiereignung Aufhängen von Vogelnistkästen für entfallende Brutplätze von Höhlenbrütern sind vor der Brutzeit des Jahres des Baubeginns Nistkästen in doppelter Anzahl der nachgewiesenen Reviere in räumlicher Nähe zum alten Revierstandort (max. 1 km) anzubringen. |
Minimierung betriebsbedingter Störungen | Im Baufeld Gemeinbedarf sind Glasfronten durch Färbungen oder flächige Markierungen oder durch den Einsatz von Glas mit einer geringen Außenreflexion so zu gestalten, dass Reflexionen minimiert sind. Für die Beleuchtung ist ein Konzept mit dem Ziel der Minimierung von Beleuchtungsdauer und -intensität zu erstellen und mit dem Amt für Stadtgrün abzustimmen. Im Schilfgürtel der Unterwarnow sind Ruhezonen (mittels Bojen, Tonnen, Schilder) einzurichten. |