Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“
Begründung
Beschreibung der Situation
Im Plangebiet befinden sich ganz oder anteilig vier Fließgewässer (Abbildung 21):
- Zingelgraben (Nr. 11): Gewässer 2. Ordnung, im Südosten. Der Graben ist im Geltungsbereich auf ca. 160 Metern Länge verrohrt und mündet nach ca. 70 Metern offenen Verlaufs in die Unterwarnow.
- Zufluss zum Zingelgraben (Nr. 11/1): Gewässer 2. Ordnung, im Bereich der Gewerbeflächen von Norden nach Süden. Der Graben ist vollständig verrohrt.
- Speckgraben (Nr. 12): Gewässer 2. Ordnung, im Westen zwischen Warnow-Quartier und Stadtpark. Er verläuft unter dem Dierkower Damm verrohrt und dann auf ca. 380 Meter im Plangebiet offen.
- Entwässerungsgraben (ohne Klassifikation): im zentralen Teil, östlich des ehemaligen Spülfeldes. Der Graben ist künstlich geschaffen und von untergeordneter Bedeutung.
Auf dem Gelände des Abfallentsorgungsbetriebes befindet sich ein Feuerlöschteich. Dieses künstliche Standgewässer hat ökologisch keine Bedeutung.
Abbildung 21: Gewässer (a-c) und Küstengewässer (d) ganz und teilweise im Geltungsbereich (Fotos: Amt für Umwelt- und Klimaschutz, 2021)
Im Süden beinhaltet der Geltungsbereich zudem einen 0,2 ha großen Abschnitt der Unterwarnow. Dieser ist ein inneres Küstengewässer der Ostsee und damit ein berichtspflichtiger Küstenwasserkörper nach WRRL (WP-05) (Institut biota 2020). Die Unterwarnow ist ein erheblich veränderter Wasserkörper, wobei die WRRL drei Typen unterscheidet: natürlich, erheblich verändert und künstlich. Der ökologische und chemische Zustand der Unterwarnow ist jeweils „schlecht“. Für die ökologische Bewertung ist vor allem das Vorkommen typischer Wasserpflanzen (Makrophyten) entscheidend. Die intensive Nutzung der Unterwarnow als Hafen und Wasserstraße erschweren und verhindern jedoch die Ansiedlung standorttypischer Makrophyten. Gemäß der aktuellen Bewirtschaftungsplanung 2022-27 sind 71 % der Uferlinie bereits verbaut, 29 % sind natürliches bzw. unverbautes Ufer. Das Plangebiet liegt im Süden mit 0,2 ha in einem lt. Fachbeitrag WRRL unverbauten Uferabschnitt. Im Hinblick auf die Gewässerchemie sind Schadstoffbelastungen maßgeblich (Quecksilber, Polybromierte Diphenylether (PBDE), die ubiquitär auftreten, d. h. landesweit überall. Ohne Berücksichtigung dieser ubiquitären Schadstoffe wäre der chemische Zustand der Unterwarnow „gut“ (Institut biota 2020).
Die Fließgewässer im Geltungsbereich sind überwiegend verrohrt oder künstlich geschaffen. Ihre Empfindlichkeit ist gering (Stufe 1).
Für Küstengewässer ist die Bewertungsmethodik nicht direkt anwendbar. Unter Berücksichtigung, dass der von der Planung betroffene Abschnitt in einem unbebauten Uferabschnitt eines erheblich veränderten Küstengewässers liegt, wird die Empfindlichkeit in diesem Bereich als mittel eingestuft (Stufe 2, Gewässer offen, Gewässer teils technisch ausgebaut und mäßig belastet).
Bewertung der Umweltauswirkungen und Ableitung von Festsetzungsmöglichkeiten
Bei den Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind nicht nur konkrete Veränderungen der Fließ- und Küstengewässer selbst zu betrachten, sondern auch indirekte Auswirkungen durch die Bebauung von Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen. Die Wirkfaktoren sind in Tabelle 2, S. 105 aufgeführt.