Fließgewässer
Der verrohrte Zingelgraben wird geöffnet und als naturnahes Fließgewässer gestaltet. Die Öffnung ist bereits Bestandteil des Bebauungsplanes „Osthafen“ und wird in vorliegender Planung präzisiert. Die aktuelle Entwurfsplanung sieht breite Profile mit flachen Böschungen vor. In einem ca. 20 Meter breiten Niederungsbereich entstehen Flachwasserzonen und temporär überflutete Mulden. Die Hänge erhalten gewässerverschattende Gehölzpflanzungen aus heimischen, standortgerechten Arten. Für die Öffnung werden die vorhandenen anthropogenen Aufschüttungen in einem bis zu 40 Meter breiten Bereich und bis zu 3 Meter tief entfernt (InrosLackner 2021).
Der Verlauf des zu öffnenden Grabens liegt im Bereich des Altstandortes: ehemalige Betriebsfläche der Metallaufbereitung (MAB) Rostock“ (AS_Z_03_0808). Der Boden ist mit PAK belastet und der Bodenaushub daher fachgerecht zu entsorgen. Hierfür werden ein Arbeitsschutz-, Bodenmanagement- und Entsorgungskonzept benötigt. Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Durch die Grabenöffnung wird die vorhandene Bodenbelastung saniert und auch die Verbindung der Naturräume Unterwarnow und Zingelwiese verbessert. Der Zustand des Zingelgrabens wird durch die Öffnung, Beseitigung der Bodenbelastungen und naturnahe Gestaltung damit langfristig wesentlich verbessert. Dies wirkt sich zugleich positiv auf das Küstengewässer Unterwarnow aus (Institut biota 2022b).
Der verrohrte Graben Nr. 11/1 wird gem. Empfehlung des hydrologischen Gutachtens vollständig zurückgebaut. Er entspricht funktional einem Niederschlagswasserkanal und hat keine oder nur eine sehr geringe Gewässerfunktion. Der Rückbau hat keinen Einfluss auf die Gebietsentwässerung (Institut biota 2022a). Der untergeordnete Graben im zentralen Bereich bleibt erhalten. Er wird zur Ableitung von unbelastetem Regenwasser als Grünraum naturnah entwickelt und ist als Retentionsraum und Abflussbahn Bestandteil des Entwässerungskonzeptes (Grünflächen G 3, G 6) der sich im Zusammenhang mit G4 bis an den Dierkower Damm fortsetzt.
Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung muss lt. Hydrologischem Gutachten gewährleistet werden, dass keine Versickerungsverstärkung oder künstliche Versickerungen erfolgt, da dies eine hydrologische Aktivierung des PAK-Austrages zur Folge hätte. Daher soll die Niederschlagsentwässerung der Gebäude abgeleitet und gesammelt werden (technische Entwässerung in Form eines Kanalnetzes und Zisternen). Dies schließt z. T. das direkte Einleiten in Fließgewässer ein (Vorflutlösung). So wird im Westen des Plangebietes die Entwässerung in Richtung des entlang des Speckgrabens verlaufenden Feuchtgebietes erfolgen (Institut biota 2021).
Schadstoffeinträge in die Fließgewässer aufgrund der vorhandenen Altlasten sind bei Umsetzung der Maßnahmen des Regenwassermanagementkonzeptes nicht zu erwarten. Eine flächenhafte, oberflächennahe Versickerung durch die belebte Bodenzone kann als unbedenklich eingestuft werden. Konzentrierte Versickerung oder punktuell konzentrierte Einleitung von Niederschlagswasser sind durch das Entwässerungskonzept nicht vorgesehen und erfolgen nicht. Das Regenwasser wird gesammelt und flächig zur Bewässerung genutzt. Nicht festsetzbare Maßnahmen des Regenwasserkonzeptes sollten durch Festlegungen in städtebaulichen Verträgen im Rahmen der Erschließungsplanung, bzw. durch die Ausschreibung für die Baugrundstücke gewährleistet werden.