Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Fließgewässer

Der verrohrte Zingelgraben wird geöffnet und als naturnahes Fließgewässer gestaltet. Die Öffnung ist bereits Bestandteil des Bebauungsplanes „Osthafen“ und wird in vorliegender Planung präzisiert. Die aktuelle Entwurfsplanung sieht breite Profile mit flachen Böschungen vor. In einem ca. 20 Meter breiten Niederungsbereich entstehen Flachwasserzonen und temporär überflutete Mulden. Die Hänge erhalten gewässerverschattende Gehölzpflanzungen aus heimischen, standortgerechten Arten. Für die Öffnung werden die vorhandenen anthropogenen Aufschüttungen in einem bis zu 40 Meter breiten Bereich und bis zu 3 Meter tief entfernt (InrosLackner 2021).

Der Verlauf des zu öffnenden Grabens liegt im Bereich des Altstandortes: ehemalige Betriebsfläche der Metallaufbereitung (MAB) Rostock“ (AS_Z_03_0808). Der Boden ist mit PAK belastet und der Bodenaushub daher fachgerecht zu entsorgen. Hierfür werden ein Arbeitsschutz-, Bodenmanagement- und Entsorgungskonzept benötigt. Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Durch die Grabenöffnung wird die vorhandene Bodenbelastung saniert und auch die Verbindung der Naturräume Unterwarnow und Zingelwiese verbessert. Der Zustand des Zingelgrabens wird durch die Öffnung, Beseitigung der Bodenbelastungen und naturnahe Gestaltung damit langfristig wesentlich verbessert. Dies wirkt sich zugleich positiv auf das Küstengewässer Unterwarnow aus (Institut biota 2022b).

Der verrohrte Graben Nr. 11/1 wird gem. Empfehlung des hydrologischen Gutachtens vollständig zurückgebaut. Er entspricht funktional einem Niederschlagswasserkanal und hat keine oder nur eine sehr geringe Gewässerfunktion. Der Rückbau hat keinen Einfluss auf die Gebietsentwässerung (Institut biota 2022a). Der untergeordnete Graben im zentralen Bereich bleibt erhalten. Er wird zur Ableitung von unbelastetem Regenwasser als Grünraum naturnah entwickelt und ist als Retentionsraum und Abflussbahn Bestandteil des Entwässerungskonzeptes (Grünflächen G 3, G 6) der sich im Zusammenhang mit G4 bis an den Dierkower Damm fortsetzt.

Hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung muss lt. Hydrologischem Gutachten gewährleistet werden, dass keine Versickerungsverstärkung oder künstliche Versickerungen erfolgt, da dies eine hydrologische Aktivierung des PAK-Austrages zur Folge hätte. Daher soll die Niederschlagsentwässerung der Gebäude abgeleitet und gesammelt werden (technische Entwässerung in Form eines Kanalnetzes und Zisternen). Dies schließt z. T. das direkte Einleiten in Fließgewässer ein (Vorflutlösung). So wird im Westen des Plangebietes die Entwässerung in Richtung des entlang des Speckgrabens verlaufenden Feuchtgebietes erfolgen (Institut biota 2021).

Schadstoffeinträge in die Fließgewässer aufgrund der vorhandenen Altlasten sind bei Umsetzung der Maßnahmen des Regenwassermanagementkonzeptes nicht zu erwarten. Eine flächenhafte, oberflächennahe Versickerung durch die belebte Bodenzone kann als unbedenklich eingestuft werden. Konzentrierte Versickerung oder punktuell konzentrierte Einleitung von Niederschlagswasser sind durch das Entwässerungskonzept nicht vorgesehen und erfolgen nicht. Das Regenwasser wird gesammelt und flächig zur Bewässerung genutzt. Nicht festsetzbare Maßnahmen des Regenwasserkonzeptes sollten durch Festlegungen in städtebaulichen Verträgen im Rahmen der Erschließungsplanung, bzw. durch die Ausschreibung für die Baugrundstücke gewährleistet werden.

Küstengewässer

Im Rahmen der 3. Bewirtschaftungsplanung wurde der Maßnahmenkatalog für die Unterwarnow fortgeschrieben. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf die Senkung von Nährstoffeinträgen, die Vermeidung von Schadstoffeinträgen und der Havarievorsorge. Relevanz für die vorliegende Planung haben u. a. folgende Maßnahmen (vgl. Institut biota 2022):

  • M02: Schutz von Flächen insbesondere im Uferbereich für Flora und Fauna, Erhalt und Entwicklung natürlicher Uferstrukturen
  • M08: Umsetzung urbanes Gewässerentwicklungskonzept in den Stadtgräben zur Senkung der Nährstoffbelastung entsprechend BMBF-Projekt KOGGE
  • M09: Erfassung der Möglichkeiten Uferbereiche und Niederungsbereiche wieder naturnah herzustellen bzw. zu reaktivieren (ggf. Rückbau/Rückverlegung Schöpfwerke) zur Verbesserung der Morphologie und Umsetzung entsprechender Maßnahmen insbesondere im Rahmen der BUGA zu prüfen.

Zur Einschätzung der Auswirkungen der Projekte des Rostocker Ovals auf die Unterwarnow wurde ein Wasserrechtlicher Fachbeitrag WRRL erarbeitet, der die Realisierung des Warnow-Quartiers und weiterer Projekte entlang des Rostocker Ovals betrachtet und die Vereinbarkeit mit den Zielen der WRRL und den Bewirtschaftungszielen nach § 27 WHG und § 47 WHG abprüft (Institut biota 2022).

Wesentlicher Wirkfaktor des B-Plans für das Küstengewässer ist die Anlage einer schwimmenden Gemeinbedarfsfläche und einer Zugangsbrücke dahin. Dadurch wird in die Uferstrukturen der Unterwarnow eingegriffen. Konkrete Planungen zur Ausgestaltung der Zugangsbrücke liegen noch nicht vor. Sie soll den Schilfgürtel voraussichtlich in einer Ständerbauweise überspannen (ca. 200 m²). Die Schwimmplattform selbst (ca. 1.000 m²) liegt außerhalb des Röhrichtgürtels und verursacht einen vergleichsweise geringfügigen Verlust von Wasserfläche (Institut biota 2022).

Signifikate Auswirkungen des landseitigen Warnow-Quartiers infolge von Versickerung oder Einleitung von Niederschlagswasser können bei Umsetzung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie der Maßnahmen des Entwässerungskonzeptes ausgeschlossen werden (Institut biota 2021).

Die Auswirkungen der Wirkfaktoren (vgl. Tabelle 2) auf das Küstengewässer werden lt. Fachbeitrag jeweils als gering oder temporär bzw. nachrangig negativ eingeschätzt. Insgesamt kommt der Fachbeitrag WRRL zu dem Schluss, dass aufgrund des geringen Flächenanteils der auf der Wasserfläche geplanten Nutzung keine signifikante Verschlechterung des ökologischen Potenzials zu erwarten ist. Eine Verschlechterung des chemischen Zustands durch die Auswirkungen des Maßnahmenkomplexes Warnow-Quartier ist gleichfalls nicht zu erwarten (Institut biota 2022: 60ff.). Lt. Fachbeitrag WRRL sind zudem die Öffnung des Zingelgrabens und die Förderung von Feuchtgebieten am Speckgraben positiv im Hinblick auf das Verbesserungsgebot der Unterwarnow zu werten, denn durch die Wiederherstellung natürlicher Überflutungsräume und Verlängerung der Wasseraufenthaltszeiten in naturnahen Feuchtbiotopen wird dort jeweils der Stoffrückhalt gefördert und somit der Eintrag insbesondere von Nährstoffen in die Unterwarnow verringert.

Fazit

Unter Berücksichtigung der geringen bis mittleren Empfindlichkeit der vorkommenden Gewässer führt die Planung zu geringen Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer. Die positive Wirkung der Zingelgraben-Öffnung ergibt sich bereits aus der gültigen Planung. Der Bebauungsplan „Warnow-Quartier“ ist dahingehend neutral. Die ermittelten Auswirkungen auf Oberflächengewässer werden als nicht erheblich im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB eingeschätzt.

Tabelle 11: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für das Schutzgut Gewässer

Auswirkungen auf FließgewässerFestsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan
Inanspruchnahme der Uferzone des Küstengewässers Unterwarnow
  • Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses (gem. 9 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 6 BauGB)
  • Vermeidung von Versiegelung in der Uferzone durch Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche als „Nutzung oberhalb der Wasseroberfläche“