Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Vorsorgender Bodenschutz

Das Plangebiet befindet sich großräumig im Bereich der Grundmoräne des Mecklenburger Vorstoßes der Weichsel-Kaltzeit, überprägt durch fluviale Ablagerungen des Warnowtales. Die Stadtbodenkarte (HRO 2005) weist im Osten im Bereich der bestehenden Gewerbestandorte Gley aus umgelagerten Material sowie nördlich des verrohrten Zingelgrabens gestörte Niedermoorböden aus. Auf den Freiflächen im Westteil sind gleichfalls gestörte Niedermoorböden oder Niedermoorböden/Lehm dargestellt, umgeben von Bereichen mit Gleyen und Humusgleyen aus Sanden oder umgelagerten Material. Diese Bodenarten haben laut Stadtbodenkarte eine mittlere bis hohe Funktionseignung. Aufgrund der Historie des Standortes erfolgte jedoch anhand vorliegender Baugrunduntersuchungen eine Neubewertung. Die in der Stadtbodenkarte ausgewiesenen Niedermoorflächen im Geltungsbereich sind lt. Baugrundgutachten großflächig von anthropogenen, teils belasteten und bis zu 5 Meter mächtigen Aufschüttungen überlagert (Baugrund Stralsund 2019). Aufgrund dieser Überprägung lässt sich für keine besondere Schutzwürdigkeit der kartierten Niedermoorflächen mehr ableiten. Das kommunale Qualitätsziel der Moorschutzzone (vgl. Kap. 4.1.4) findet daher im Plangebiet keine Anwendung.

Der aktuelle Versiegelungsgrad im Geltungsbereich beträgt lt. Biotopkartierung 37,1 % (Tabelle 8).

Tabelle 8: Bestehende Versiegelung im Geltungsbereich lt. Biotopkartierung (eigene Zusammenstellung, Daten: UmweltPlan 2021)

Biotopkomplexe der Siedlungs-, Verkehrs- und IndustrieflächenFläche in m²
Industrie- und Gewerbeflächen
Gebäude im Gewerbegebiet (OIG)15.801
Ver- und Entsorgungsanlage
Sonstige Ver- und Entsorgungsanlage (OSS)30
Verkehrsflächen
Pfad, Rad- und Fußweg (OVD)1.076
Bahn, Gleisanlage (OVE)4.350
Versiegelter Rad- und Fußweg (OVF)7.382
Straße (OVL)9.346
Parkplatz, versiegelte Freifläche (OVP)40.193
Wirtschaftsweg, nicht- oder teilversiegelt (OVU)800
Wirtschaftsweg, versiegelt (OVW)1.121
Summe der versiegelten/ teilversiegelten Flächen:80.099
Gesamtfläche des Geltungsbereiches216.243
Versiegelungsgrad im Bestand37 %

Nachsorgender Bodenschutz

Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Plangebiet zahlreiche Altlastverdachtsflächen bekannt. Dies umfasst sowohl flächige Altablagerungen, die auch auf den derzeitigen Freiflächen auftreten sowie verschiedene Altstandorte infolge früherer Gewerbebetriebe (Abbildung 20). Für das Plangebiet liegt ein Baugrundgutachten aus 1996 vor, zudem wurden im Rahmen der Vorplanung ein aktuellen Baugrundgutachten und eine orientierende Altlastenuntersuchung erarbeitet, um die Bodenverhältnisse und Verdachtsflächen im Geltungsbereich detailliert zu prüfen (Baugrund Stralsund 1996, 2019a, 2019b).

Die Ergebnisse der Gutachten zeigen, dass die natürlichen Bodenschichten im gesamten Geltungsbereich mit ca. 2 bis 5 m mächtigen Aufschüttungen überlagert sind. Diese Altablagerungen bestehen aus Sand-/ Abfallgemischen mit unterschiedlich hohem Fremdstoffanteil (u. a. Bauschutt, Kunststoffresten, Kohlengrus und Steine) oder Auffüllungen aus umgelagerten organischen Böden. Die darunterliegenden organischen Böden sind 0,4 bis zu 4,5 m mächtig. Diese erbohrten Torfe und Mudden sind teilweise mit den Sanden vermischt und aufgrund der darüber lagernden Auffüllungen vorbelastet und bereits stark zersetzt (Baugrund Stralsund 2019a, 2019b).

Abbildung 20: Altlastenverdachtsflächen im Geltungsbereich

Im Rahmen der Baugrundgutachten erfolgten zugleich umweltchemische Analysen. Diese legen als Bewertungsmaßstab die Vorsorge- und Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für die Wirkungspfade Boden-Mensch (Wohngebiete) und Boden-Grundwasser an. Werden die Prüfwerte unterschritten, liegt keine Gefahr im Sinne des Bodenschutzrechtes vor. Die BBodSchV definiert zudem für einige Parameter Maßnahmenwerte. Werden diese überschritte, ist i. d. R. von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen (Baugrund Stralsund 2019a).

Die Auffüllungen im Geltungsbereich weisen verbreitet Schadstoffgehalte oberhalb der Vorsorgewerte der BBodSchV auf und sind als schädliche Bodenveränderung im Sinne des BBodSchG einzustufen. Dies gilt für oberflächennahe und tiefer liegende Bodenproben und betrifft insbesondere Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle. Lokal bzw. kleinräumig treten deutliche Überschreitungen der Vorsorgewerte auf (Baugrund Stralsund 2019b: S. 40). Im Ergebnis wurden von den Verdachtsflächen zwei Bereiche als Altstandorte i. S. d. § 2 Abs. 5 Pkt. 2 BBodSchG bestätigt: im Nordosten (Gesamtumring AS_Z_03_0445, AS_Z_03_0447, AS_Z_03_0448, AS_Z_03_0449) sowie im Bereich Zingelgraben (Umring AS_Z_03_0808) (vgl. Abbildung 20). Die betroffenen Bereiche, d. h. die großflächige Altablagerung und die bestätigten Altstandorte werden im Bebauungsplan dargestellt.

Lt. der orientierenden Altlastenuntersuchung bestehen mit der derzeitigen Nutzung als Industrie- und Gewerbegrundstück unter Berücksichtigung der Prüfwerte der BBodSchV keine Konflikte (Baugrund Stralsund 2019a: 23).

Die Funktionseignung bzw. Empfindlichkeit der Böden wird im gesamten Geltungsbereich aufgrund der flächendeckenden anthropogenen und teils belasteten Aufschüttungen als gering (Stufe 1) eingeschätzt.

Bewertung der Umweltauswirkungen

Beeinträchtigungen für den Boden ergeben sich zum einen aus Art und Intensität der geplanten Nutzung. Als Indikator für die Beurteilung der Auswirkungen auf natürliche bzw. noch verbliebene natürliche Bodenfunktionen dient die aus der Planung resultierende Versiegelung (Vorsorgender Bodenschutz). Weiterhin können von vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen Gefahren für die geplante Nutzung ausgehen. Dies war im Rahmen des Planverfahrens zu prüfen und auszuschließen (Nachsorgender Bodenschutz).