Vorsorgender Bodenschutz
Die neu geplanten Nutzungen sind anlagebedingt mit unterschiedlichen Versiegelungen verbunden. Die Bebauungsdichte nimmt dabei von Westen nach Osten hin zu. Die geringste Bebauungsdichte hat das Sonstige Sondergebiet SO „Umwelt, Kultur, Wissenschaft und Forschung“ im Nordwesten mit einer GRZ von 0,5. Für die urbanen Teilgebiete MU A bis D und E1 im Westen und Zentrum ist eine GRZ von je 0,6 festgesetzt. Die Baufelder im Osten am Dierkower Damm sind mit 0,8 (MU L) und 0,9 (MU E2, I bis K) sehr dicht bebaut. In den Teilgebieten MU F bis MU H im Norden sowie MU M im Süden ist jeweils eine vollständige Versiegelung zulässig. Die Gemeinbedarfsfläche auf der Warnow nimmt Wasserfläche in Anspruch, eine Versiegelung erfolgt nur geringfügig im Bereich der Zugangsbrücke. In Tabelle 9 sind die geplanten Versiegelungsflächen unter Berücksichtigung der gem. BauNVO möglichen Überschreitungen zusammengefasst. In fast allen Baufeldern liegt die GRZ über 0,6. Der zukünftige Versiegelungsgrad liegt bei insgesamt ca. 68 %. Das entspricht nach der Bewertungsmethodik der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einer insgesamt hohen Bebauungsdichte bzw. Nutzungsintensität (Stufe 3).
Tabelle 9: Versiegelung im Planzustand (Zusammenstellung aus UmweltPlan 2022)
Baufelder und Nutzungsarten | Fläche in m² | GRZ | Maximale GRZ | Versiegelung in m² bei maximaler GRZ |
MU A-E1, MU N, MU O | 38.089 | 0,6 | 0,8 | 30.471 |
MU F-H, MU M | 12.451 | 1,0 | 1,0 | 12.451 |
MU I-K. MU E2 | 17.586 | 0,9 | 0,9 | 15.827 |
MU L | 12.334 | 0,8 | 0,8 | 9.867 |
SO | 4.125 | 0,5 | 0,75 | 3.094 |
Fläche für Gemeinbedarf | 985 | 0,2* | 0,2 | 211 |
Verkehrsflächen mit und ohne besondere Zweckbestimmung | 76.190 | 0,97* | 0,97 | 73.874 |
Grünflächen (Stadtgrün) | 15.977 | 0,1* | 0,1 | 1.598 |
Naturnahe Grünflächenstrukturen (G 7, 8, 9) | 36.973 | - | - | 0 |
freie Wasserfläche (Warnow, ohne Gemeinbedarf) | 1.775 | - | - | 0 |
Summe: | 216.485 | 147.393 | ||
Zukünftiger Versiegelungsgrad (bei maximaler GRZ) | 68,1 % | |||
Aktueller Versiegelungsgrad (lt. Biotopkartierung, vgl. Tabelle 8) | 37,1 % |
Hinweis: * Übernahme Versiegelungsgrad aus GOP, Herleitung siehe dort
Auf neu versiegelten Flächen kommt es anlagebedingt zum Verlust sämtlicher noch verbliebener, natürlicher Bodenfunktionen (Filter-, Puffer- und Lebensraumfunktion), zur Reduktion der Grundwasserneubildung und Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses. Die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen wirkt mindernd auf diese Effekte (Tabelle 10). Infolge der flächenhaft geplanten Aufschüttungen zur Hochwasservorsorge ist zudem eine weitere Verdichtung der bereits überdeckten natürlichen Bodenschichten, insbesondere des Moorkörpers, zu erwarten. Die vorkommenden Moorböden sind bereits stark zersetzt bzw. degradiert (s. o.). Mögliche Auswirkungen infolge einer baubedingten Freisetzung von Treibhausgasemissionen sind bei Umsetzung der lt. Baugrundgutachten empfohlenen Tiefgründung jedoch nicht oder nur in sehr geringem, nicht erheblichen Maße zu erwarten. Bei Anwendung der lt. Baugrundgutachten empfohlenen Gründung mit Verdrängungspfählen werden THG-Emissionen vermieden (BauGrund GA 8.9.2020 Vollverdrängungspfähle, Kap. 7). Dies ist jedoch nicht festsetzbar.
Baubedingt könnten durch unsachgemäßen Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen Schadstoffe in den Boden gelangen. Durch sachgemäßen Umgang sind derartige Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar. Betriebsbedingt könnten durch Niederschlagswasser Schadstoffeinträge z. B. ausgehend von den Verkehrsflächen erfolgen. Aufgrund der Maßnahmen für ein verkehrsarmes Quartier (Quartiersgaragen, Beschränkung der Verkehrsflächen) wird das Verkehrsaufkommen im Quartier deutlich geringer als in einem „klassischen“ Wohnviertel sein (Tabelle 15). Sie wirken als Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme.
Die geplante Nutzungsintensität betrifft flächendeckend bereits anthropogen überprägte und belastete Böden. Daraus resultiert eine mittlere Beeinträchtigung der betroffenen Böden im Hinblick auf den Verlust noch verbliebener natürlicher Bodenfunktionen.