Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Fazit

Die ermittelten Auswirkungen auf das Grundwasser werden als mittel damit als nicht erheblich im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB eingeschätzt. Die Wirksamkeit der Vermeidungsmaßnahmen ist jedoch durch ein dauerhaftes Grundwassermonitoring zu überwachen.

Tabelle 12: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für das Schutzgut Grundwasser

Auswirkungen auf das Schutzgut GrundwasserFestsetzungen im Bebauungsplan
Vermeidung der Gefährdung des Grundwassers durch Freisetzung und Verlagerung von Schadstoffen aus vorhandenen schädlichen Bodenveränderung
  • Darstellung von Altastenverdachtsflächen gem. § 9 Abs. 6 BauGB und § 7 LbodSchG M-V
  • zeichnerische Festsetzung von Grundwasser-Messstellen im Geltungsbereich sowie Freihaltung der Messstellen von jeglichen Hochbauten gem. § 9 Abs. 6 BauGB und Abs. 1 Nr. 10 BauGB
  • Vermeidung der Versickerung von Niederschlagswasser durch Umsetzung der Maßnahmen des Entwässerungskonzeptes, u. a. Sammlung des auf den Baugrundstücken anfallende Niederschlagswassers der Dachflächen über ein separates Leitungsnetz in Zisternen und Verwendung als Brauchwasser

Hochwasser

Beschreibung der Situation

Hochwasser ist gem. WHG eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. Im Folgenden wird die Sturmflutgefahr durch die Ostsee behandelt. Die Gefährdung durch Binnenhochwasser infolge von Starkregenereignissen wird im Kapitel 0 Klimaschutz und Klimawandelanpassung (S. 148) dargestellt.

Das Plangebiet ist durch Sturmfluten der Ostsee gefährdet. Es liegt im Küstenbereich „Küstengewässer Unterwarnow – Stadthafen“. Hier ist als Bemessungshochwasserstand (BHW) +3,00 m NHN vom Land M-V vorgegeben. Dies entspricht einem 200-jährliches Hochwasser, inkl. Dem sekulären Meeresspiegelanstieg, einem Klimazuschlag von 0,50 m sowie dem Versagen ggf. vorhandener Hochwasserschutzanlagen. Abbildung 22a) zeigt, dass bei diesem Wasserstand östliche und zentrale Flächen des Plangebietes (Ist-Zustand) überflutungsgefährdet sind. Vom zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg wird angesichts des sich beschleunigenden Klimawandels und der Folgen des Meeresspiegelanstieges empfohlen, den Klimazuschlag sicherheitsorientiert nochmals 50 cm höher anzusetzen. Deshalb soll ein BHW, neu in Höhe von +3,50 m NHN für die Planungen beachtet werden (Amt für Umwelt- und Klimaschutz Rostock 2020, Institut biota 2021).

Abbildung 22: potentiellen Überflutungsflächen bei 3,0 m ü. NHN und 3,4 m ü. NHN

Bei dem höheren BHW von +3,50 m NHN sind umfassende Bereiche des Plangebietes potentiell überflutungsgefährdet, insbesondere der Osten (vgl. Abb. 5b). Die Aufschüttungen im Bereich des verrohrten Zingelgrabens stellen aktuell eine Barriere dar, die Überflutung erfolgt aus Richtung Südost über den Dierkower Damm.

Das Plangebiet ist von Überflutungen betroffen, der Hochwasserschutz zu beachten. Dies entspricht gem. Bewertungsmethodik einer mittleren Empfindlichkeit (Stufe 2).