Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“
Begründung
Schadstoffe
Über das landesweite Luftgütemessnetz werden fünf Messstationen in Rostock betrieben, für die langjährige Messreihen zur Verfügung stehen. Aufgrund der Lage des Plangebietes zwischen Warnowufer und Dierkower Damm (Jahresmittel ca. 13.000 DTV, 2019) und des überwiegenden Charakters als Freifläche kann die Bestandsituation näherungsweise mit der Messstation Warnemünde verglichen werden, die als städtischer Hintergrund charakterisiert ist. Diese liegt ca. 100 Meter von der Richard-Wagner-Str. entfernt, die ein dem Dierkower Damm vergleichbares Verkehrsaufkommen von ca. 11.000 DTV (2019), aufweist. Das Gutachten zur Staubelastung nimmt in Bezug auf die Gewerbeemissionen als die hafennahe Messstation Rostock Stuthof als Referenz. Die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub (
Geruch
Im Bestand sind innerhalb des Geltungsbereiches zwei geruchsemittierende Betriebe angesiedelt:
- eine Kfz-Lackiererei,
- ein Unternehmen zur Behandlung und Entsorgung von Kunststoffabfällen.
Durch ein Gutachten wurde untersucht, ob diese Betriebe erhebliche Immissionen im Sinne des § 3 BimSchG und der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) verursachen (Berger & Colosser 2020).
Das Gutachten bestimmte insgesamt fünf Emissionsorte auf den beiden Betriebsgeländen. Ausgehend von Messdaten an den vorhandenen und vergleichbaren Anlagen sowie Literaturwerten erfolgte eine Ausbreitungsberechnung gemäß Anhang 3 der TA Luft. Zur Beurteilung der aktuellen Wirkungen wurde der Geltungsbereich in vier Teilflächen unterteilt (1 – Nordwesten, zukünftig Sondergebiet; 2 – Zentrum und Westen, zukünftig Urban- und Grünfläche, 3 – Gewerbeflächen im Osten, 4 – Wasserflächen im Süden) und darin jeweils ein repräsentativer Immissionsort festgelegt.
Als Beurteilungsgrundlage dienen die nutzungsabhängigen Immissionswerte der GIRL. Diese geben bezogen auf ein Jahr die maximale Häufigkeit von Stunden mit wahrnehmbaren Gerüchen an. Für Urbane Wohngebiete gilt analog zu Wohn-/Mischgebieten, dass in maximal 10 % der Jahresstunden wahrnehmbare Gerüche auftreten dürfen. Der Immissionsrichtwert der GIRL beträgt 0,1 (relative Häufigkeit der Geruchsstunden pro Jahr). Irrelevanz liegt bei weniger als 2 % der Jahresstunden vor. Die Richtwerte gelten für Bereiche in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten (Berger & Colosser 2020).
Die Modellierung berücksichtigt Topographie, Windverhältnissen und aktuellen Gebäudebestand. Das Ergebnis ist in Abbildung 23 dargestellt (Rastergröße 50 m x 50 m). Es wurde festgestellt, dass auf der Wasserfläche und der nordwestlichen Sondergebietsfläche keine Überschreitungen des Immissionswertes für Misch-/Wohngebiete auftreten. Im Bereich der außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Wohnbebauung liegt die Belastung unter oder gering über der Irrelevanz-Grenze (grau oder dunkelgrün). Im Nordwesten sind Gerüche in 1-3 %, auf dem Wasser an 3 bis 7 % der Jahresstunden wahrnehmbar. Die Häufigkeit von 4 bis 10 % der Geruchsstunden im zentralen Bereich wird als mittlere Vorbelastung gewertet (Abbildung 23, hellgrün). Im östlichen Teil treten ab ca. 100 m zur Quelle Überschreitungen des Richtwertes auf (10-20 %, blau). Der Nahbereich der Emissionsorte von VEOLIA zeigt deutliche Überschreitungen mit wahrnehmbaren Gerüchen an bis zu 86 % der Jahresstunden.
Abbildung 23: Darstellung der Geruchsstundenhäufigkeit im Geltungsbereich in Prozent der Jahresstunden (Berger & Colosser 2020, S. 13, Layout angepasst)
Für die Bereiche mit mehr als 10 % Geruchsstunden, d. h. Überschreitung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte liegt eine hohe Geruchsvorbelastung vor. Im aktuellen Bestand befinden sich in diesem Bereich jedoch keine Urbanen Gebiete.