Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Klimaschutz

Als Mitglied des internationalen Klimabündnisses hat sich die Hansestadt Rostock verpflichtet, Treibhausgasemissionen um 10 % gegenüber dem Jahr 2010 zu senken. Mit Beschluss des Masterplans 100 % Klimaschutz will Rostock eine Minderung der Emissionen von Treibhausgasen um 95 % bis 2050 erreichen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind diese Ziele zu berücksichtigen. Klimaschutz hat dabei verschiedene Aspekte, die in unterschiedlichem Maße in der Bauleitplanung umgesetzt werden können. Dies sind vor allem: Vermeidung von Emissionen durch Reduktion von Energie-/Wärmebedarfen sowie umweltgerechte Mobilität sowie Nutzung von klimaneutralen Energiequellen.

Energie- und Wärmeversorgung

Für den Bebauungsplan Warnow-Quartier wurde ein Energiekonzept erarbeitet (target GmbH 2021). Ziel war es, aufzuzeigen, wie für das Quartier eine klimaneutrale Jahresbilanz erreicht werden kann. Dafür erfolgte eine Bilanzierung der Endenergie für Heizung, Kühlung, Warmwasser, Gemeinschaftsstrom und Nutzerstrom und der CO2-Emissionen. Angestrebt wird, dass in der Endenergiebilanz der erneuerbare Energie-Ertrag den Bedarf übersteigt und die resultierenden CO2-Emissionen in der Jahresbilanz negativ sind. Das Gutachten untersuchte sieben Szenarien, die verschiedene Gebäudeeffizienzstandards mit unterschiedlichen Versorgungsmöglichkeiten kombinieren, d. h. Fernwärme- und/oder Wärmepumpen-Versorgung. Diese wurden anschließend unter Berücksichtigung des Flächenbedarfs, der Lebenszyklusanalyse und der Wirtschaftlichkeit verglichen. Dabei erfolgte jeweils eine Betrachtung des Endenergie- und Primärenergie-Bedarfs sowie der CO2-Emissionen (target GmbH 2021).

Für den Klimaschutz ist vor allem die CO2-Bilanz des Quartiers entscheidend. Die Jahresbilanzen der geprüften Varianten unterscheiden sich teils deutlich und liegen zwischen +24 und -14 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr. Unter dem Aspekt eines angemessenen Beitrags zu einem klimaneutralen Rostock 2035 empfiehlt das Gutachten für das Warnow-Quartier die Variante mit dem Gebäudestandard Passivhaus Plus und konsequenter Ausnutzung des Potenzials für PV-Stromerzeugung. Die Abschätzung zeigt, dass bei einer PV-Belegung von 75 % der bebauten Fläche eine bilanzielle Deckung des gesamten Strombedarfes erreicht werden kann. Bei dieser intensiven PV-Nutzung kann CO2 im Umfang von 13,7 kg/m²a (bzw. 1.754 t/a) eingespart werden. Die Wärmeversorgung kann unter diesen Voraussetzungen sowohl über Fernwärme als auch über Wärmepumpe realisiert werden. Unter den aktuellen Randbedingungen ergibt sich so lt. Gutachten über das Jahr eine insgesamt positive CO2-Bilanz (target GmbH 2021).

Wesentliche Eckdaten des Gutachtens sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Nutzfläche im Planzustand: 128.000 m²
  • Strombedarf:
  • Kühlen: 1,8 kWh/m²a bzw. 0,23 GWh/a
  • Haushaltsstrom: 20,0 kWh/m²a bzw. 2,60 GWh/a
  • Gesamt-Endenergiebedarf (inkl. Warmwasser): 43,8 kWh/m²a bzw. 5,60 GWh/a

Im Ergebnis soll der Heizwärme- und Warmwasserbedarf im Quartier durch Fernwärme gedeckt werden. Dies vermeidet Platzbedarf für Wärmeerzeugungsanlagen. Eine bestehende Fernwärmeleitung führt direkt an der nordöstlichen Quartiersgrenze entlang, der Erschließungsaufwand beschränkt sich damit auf das Quartier selbst. Die Fernwärme wird in Rostock in den kommenden Jahren durch einen wachsenden Anteil regenerativer Quellen klimaschonend bereitgestellt. Der kommunale Wärmeplan für Rostock zeigt die Entwicklung der Fernwärme zur Klimaneutralität bis 2035 auf.

Zur Umsetzung des Energiekonzeptes sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich (Tabelle 17), teils sind Maßnahmen jedoch erst in nachfolgenden Planungsschritten der Gebietsentwicklung steuerbar, z. B. die Festsetzung des Gebäude-Energieeffizienzstandards Passivhaus Plus. Als Eigentümerin der Flächen kann die Hanse- und Universitätsstadt Rostock diese Maßnahmen im Rahmen der Flächenvergabe steuern.

Mobilität & Nutzungsänderung

Neben dem Energie- und Wärmesektor sind auch Verkehr und Landnutzungsänderungen Emittenten von Treibhausgasen. Die geplante Festsetzung von Quartiersgaragen und die Ausweisung von eingeschränkten Verkehrsflächen im Plangebiet fördern den Umstieg vom Motorisiertem Individualverkehr (MIV) auf den Öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad.

Im Geltungsbereich werden z. T. Flächen überplant, die im Untergrund Moorkörper aufweisen. Diese sind jedoch bereits degradiert (siehe Kap. 4.2.4). Degradierte Moorböden geben Treibhausgabe ab. Da die im Plangebiet vorkommenden Böden durch die auflagernden Aufschüttungen überdeckt sind, ist ein eine Emission von Treibhausgasen infolge der Bautätigkeit auf diesen Flächen nicht oder nur in sehr geringem Maße zu erwarten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass infolge der Planung keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf das Globalklima zu erwarten sind. Bei Umsetzung des Energiekonzeptes unterstützt das Quartier die Klimaziele der Stadt.

Tabelle 17: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Schutz des Globalklimas

Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima im Zusammenhang mit KlimaschutzMaßnahmen im Bebauungsplan und sonstige Maßnahmen
Emission von Treibhausgasen
  • Festsetzung von mindestens 75 Prozent der bebauten Fläche als PV-Modulfläche gem. (gem. 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB)

Keine Festsetzungsmöglichkeit, vertragliche Regelung:

  • Anschluss des Quartiers an Fernwärme (als Vermeidungsmaßnahme wirksam mit Umstellung der Fernwärme auf Erneuerbare Energien)
  • Festlegung des Gebäudestandards
  • Festsetzung von Gemeinschaftsgaragen (gem. 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB)
  • Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung mit Zweckbestimmungen „Verkehrsberuhigter Bereich, befahrbar für Radfahrer, zeitlich begrenzten Liefer-, Ver- und Entsorgungsverkehr“ (§9 Abs. 1 und 7 BauGB)