Fazit
Zusammenfassend ist für das Schutzgut Luft mit geringen bis mittleren Beeinträchtigungen zu rechnen (Stufe 1 bzw. 2). In Bezug auf Luftschadstoffe sind die Auswirkungen gering. Im Hinblick auf Geruchsemissionen tritt durch die Verlagerung des Entsorgungsbetriebes eine Verbesserung ein. Im Nahbereich verbleibender Betriebe liegen mittlere Beeinträchtigungen vor. Die ermittelten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft sind nicht erheblich im Sinne der Überwachungsvorschrift § 4c BauGB.
Tabelle 15: Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für das Schutzgut Luft
mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Luft | Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan |
Freisetzung von Luftschadstoffemissionen durch Verkehr oder Gewerbe |
|