Umweltbelange gem. §§ 1 Abs. 6 Nr.7, 1a BauGB | Beschreibung |
Inhalt und Ziele des B-Plans, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden | - Entwicklung eines urbanen Quartiers auf ca. 21,6 ha
- Flächenbedarfe:
- Baugebiete (MU und SO): 8,4 ha (GRZ 0,5 bis 1)
- Verkehrsflächen: 7,7 ha
- Urbane Grünflächen (Stadtgrün): 1,6 ha
- Naturnahe Grünflächen: 3,7 ha
- Wasser (Unterwarnow): 0,3 ha
- Gewährleistung Autofreiheit durch Quartiersgaragen am Dierkower Damm und eingeschränkte Verkehrsflächen
- Schaffung und Erhalt naturnaher Grünflächen und -verbindungen
- Standortverlagerung des bestehenden Entsorgungsbetriebes
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Auswirkungen auf: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | - im Osten Gewerbeflächen mit geringer ökologischer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz, im Westen und Süden: gesetzlich geschützte Biotope auf 3,9 ha (hohe Schutzwürdigkeit);
- Vorkommen von Wald i. S. des Landeswaldgesetzes M-V auf insg. 1,6 ha; Waldumwandlung beantragt,
- hohe Bedeutung des Plangebietes für Fledermäuse und Brutvögel
- Randlage im Biotopverbundsystem Hechtgrabenniederung
Planung: - erhöhte Einwirkung durch kompakte Bebauung mit hohen GRZ, Biotopverlust auf >8 ha, darunter 1,5 ha geschützte Biotope, bedingt hohe Beeinträchtigung der Biotope (Stufe 3), Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz erforderlich
- geringe Auswirkungen auf Waldbestand lt. UVP-Vorprüfung
- erhöhte Einwirkung durch Verlust von Lebensräumen, Schutzkonzept zur Vermeidung und Minderung von Auswirkungen und artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen, Festlegung von Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen,; hohe Beeinträchtigung für vorkommende Arten
- durch Erhalt und Schaffung zusammenhängender naturnaher Grünflächen im Westen und Süden bleibt Gehölz-/Feucht-/Grünland-Biotopverbund erhalten, mittlere Auswirkungen für Biodiversität
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Fläche | - bis auf Uferbereich ist Geltungsbereich durch historische Nutzungen anthropogen vorgeprägt (großflächige Aufschüttungen, Spülfeld, Gewerbeflächen)
- lt. gültiger Planung ca. 9 naturnahe Grün- und Freiflächen im Westen und Süden (46 % des Geltungsbereiches), aufgrund flächendeckender, teils belasteter Aufschüttungen: mittlere Empfindlichkeit (Stufe 2); im Osten und Norden Siedlungs- und Verkehrsfläche (vorwiegend Gewerbeflächen): geringe Empfindlichkeit
Planung: - Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche um ca. 6 ha (28 %) im Vergleich zur gültigen Planung; mittlerer Flächenverbrauch
- Inanspruchnahme eines vorgeprägten Standortes mit Altablagerungen, daher mittlere Beeinträchtigung
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Boden | - großflächige Altablagerungen und -standorte, schädliche Bodenveränderungen vorhanden, Überplanung von Böden mit geringer Funktionseignung, keine Moorschutzzone
Planung: - Zunahme der Versiegelung von ca. 37 % auf 64 % bedingt mittlere Beeinträchtigung noch vorhandener Bodenfunktionen
- Geplante Nutzung mit den vorhandenen Bodenveränderungen vereinbar; teils erfolgt Geländeabdeckung für Hochwasserschutz
- im Bereich Zingelgraben erfolgt Sanierung durch Bodenaushub und Entsorgung; gewährleistet durch Erschließungsträger Stadt Rostock
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Oberflächenwasser | - kein Trinkwasserschutzgebiet, Fließgewässer II. Ordnung: Zingelgraben (11) und Zufluss 11/1, beide überwiegend verrohrt; ein untergeordneter Graben, sowie anteilig Speckgraben (Nr. 12): insgesamt geringe Empfindlichkeit,
- Küstengewässer Unterwarnow mittlere Empfindlichkeit,
Planung: - Rückbau Graben 11/1; Integration des zentralen Grabens in Grünraum, Aufwertung des angrenzenden Speckgrabens durch Biotopgestaltung am Ufer; Öffnung und naturnahe Gestaltung Zingelgraben ist bereits Bestandteil der gültigen Planung (Auswirkung neutral)
- Auswirkungen auf Küstengewässer und Ziele der WRRL infolge der Gemeinbedarfsfläche gering
- insgesamt geringe bis keine Beeinträchtigung
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Grundwasser | - unbedeckter Grundwasserleiter, Flurabstand 0-3 m, organische Schichten über Grundwasserleiter verhindern Schadstoffeintrag aus darüber liegenden Altablagerungen/-standorten ein; mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit (Stufe 2)
Planung: - keine Nutzung für Trinkwasser- oder gewerbliche Zwecke;
- Maßnahmen zur Versickerungsvermeidung sowie Geländeauffüllung für Hochwasserschutz mindern bzw. vermeiden Schadstoffeintrag, insgesamt mittlere Beeinträchtigungen (Stufe 2), Grundwasser-Monitoring zur Erfassung unvorhergesehener Wirkungen
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Hochwasser | - Geltungsbereich ist sturmflutgefährdet durch Ostsee bzw. Unterwarnow; Planung berücksichtigt Bemessungshochwasser von 3,5 m,
- Wirksamer Schutz der geplanten Gebäude durch Festsetzung einer entsprechenden Geländehöhe
- geringe Beeinträchtigung infolge von Sturmfluten zu erwarten
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Luft | - Luftschadstoffe: geringe Vorbelastung (Stufe 1); Quartiersgaragen und eingeschränkte Verkehrsflächen mindern die zukünftige Verkehrsbelastung im Quartier wirksam, dadurch geringen Beeinträchtigungen im Quartier; außerhalb des Quartieres mittlere Beeinträchtigung durch Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf Dierkower Damm
- Geruch: im Nahbereich des bestehenden Entsorgungsbetriebes hohe Vorbelastung durch wahrnehmbare Gerüche, durch geplante Standortverlagerung entfallen diese Emissionen, zukünftig verbleibt mittlere Beeinträchtigung im Nahbereich eines verbleibenden Gewerbebetriebes (Bestandsschutz für Lackiererei)
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Lokalklima | - mäßige Aufenthaltsqualität auf derzeitigen Gewerbeflächen im Osten; im Westen und Süden liegen Grün- und Freiflächen mit hoher bioklimatischer Bedeutung
- infolge der Planung deutliche Abnahme der Grün- und Freiflächen, Verlust von Kaltluftentstehungs- und Ausgleichsräumen; aber grünordnerische Maßnahmen wirken mindernd, durch umgebenden Grüngürtel und Grünzug im Zentrum sowie der Lage direkt an der Warnow gute Durchlüftung des Gebietes; mittlere Beeinträchtigungen
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Klimaschutz | - Energiekonzept liegt vor; Maßnahmen zur nachhaltigen Wärme- und Energieversorgung vorgesehen, klimaneutrales Quartier angestrebt
- Photovoltaik auf 75 % des Gebäudebestandes geplant sowie Fernwärmeanschluss (Umstellung der Rostocker Fernwärme auf Erneuerbare Energien bis 2035 geplant)
- Freisetzung von Treibhausgasen aus degradierten, organogenen Sedimenten im Untergrund aufgrund der bestehenden und geplanten Geländeaufschüttungen nicht zu erwarten
- Maßnahmen für Verkehrsarmes Quartier fördern Umstieg auf nicht motorisierten Verkehr oder ÖPNV und mindern Emissionen aus Verkehrssektor
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Klimawandelanpassung | - erhebliche Auswirkungen durch Starkregenereignisse werden vermieden durch Maßnahmen zum dezentralen Regenwassermanagement
- negative Auswirkungen infolge der Zunahme von Hitzetagen durch grünordnerische Maßnahmen sowie Gunstlage an Unterwarnow gemindert
- Hochwasserschutz gewährleistet
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Landschaft bzw. Ortsbild | - geringer visueller Gesamteindruck (Stufe 1) auf gewerblich genutzte Flächen im Osten; im Süden und Westen naturnahe Freiflächen, Bestandteil des grünen Warnowufers, hoher visueller Gesamteindruck (Stufe 3)
Planung: - großflächig Verlust von Freiflächen durch Überplanung mit kompakt bebautem urbanen Gebieten, überwiegend 4-5 Geschosse, vereinzelt 6 bis 12 Geschosse, bewirkt erhöhte Verfremdung (Stufe 2),
- im Osten teils Aufwertung des intensiv gewerblich geprägten Ortsbildes, Heranrücken der Bebauung bis auf ca. 50 Meter an das Warnowufer; Verlagerung der urbanen Kante von West nach Ost; Erhalt und Schaffung von Grünflächen wirken mindern, hohe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Erhaltung und Schaffung von Wegebeziehungen, Auswirkungen auf landschaftsgebundene Erholung mittel
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menschliche Gesundheit und Bevölkerung | - hohe Lärmvorbelastung durch Straßenverkehr am Dierkower Damm und im Umkreis des bestehenden Gewerbes; im Westen und Süden des Geltungsbereiches geringe Vorbelastung
- Verkehrslärm: betriebsbedingte Erhöhung der Verkehrsmengen auf den das Plangebiet umgebenden Straßen, insbesondere auf Dierkower Damm; für Baufelder dort hohe Auswirkungen durch Lärm, ggf. neuer Lärmbrennpunkt, passiver Lärmschutz erforderlich; innerhalb des Quartiers durch Maßnahmen zur Verkehrsverringerung geringe Auswirkungen durch Verkehrslärm
- Gewerbe: durch Verlagerung des Entsorgungsbetriebes entfallen dessen Emissionen; im überwiegenden Geltungsbereich mittlere Auswirkungen; im Nahbereich der bestehenden Gewerbebetriebe (Bestandsschutz) hohe Beeinträchtigungen: schutzbedürftige Nutzungen bedürfen dort architektonische Schallschutzmaßnahme
- Auswirkungen durch Freitzeitlärm mittel; zukünftige Freizeitnutzungen im Stadtpark (Veranstaltungen) wirken temporär, Verträglichkeit im Rahmen der weiteren Planung zu prüfen und ggf. einzuschränken
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Kultur- und Sachgüter | nicht betroffen |
Wechselwirkungen | von untergeordneter Bedeutung |
Schutzgebiete | - Geltungsbereich liegt teilweise im Küstenschutzstreifen der Unterwarnow (150 Meter ab Mittelwasserlinie)
- im Aufstellungsverfahren wird eine Ausnahme vom Bauverbot des § 29 NatSchAG M-V aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses beantragt
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Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern | - Energiekonzept liegt vor, Maßnahmen zur nachhaltigen Wärme- und Energieversorgung sind vorgesehen (siehe Abschnitt Klimaschutz)
- Abfallentsorgung über städtisches Entsorgungssystem
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Nutzung erneuerbarer Energien | - Energieversorgung durch Fernwärme geplant (Umstellung auf erneuerbare Energien bis 2035) vorgesehen
- Nutzung von Photovoltaikanlagen vorgesehen
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Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen | - durch die geplanten Nutzungen nicht zu erwarten
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Sparsamer Umgang mit Grund und Boden | - Lage des Geltungsbereiches auf anthropogen vorgeprägtem Standort
- im Geltungsbereich keine Beanspruchung von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen
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Vermeidung und Ausgleich / Eingriffsregelung nach BNatSchG | - durch Bebauungsplanung verursachte Eingriffe können vollständig ausgeglichen, Maßnahmen erfolgen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches:
- im Gebiet: Anpflanzung von Wald sowie Renaturierung Zingelgraben mit naturnaher Gestaltung der Ufer
- außerhalb (Ausgleichsfläche bei Niederhagen): Anpflanzung von Wald, Waldrändern und Hecken sowie Umwandlung von Acker in extensive Mähwiese und Brachfläche
- 45 Ersatzbäume nach Baumartenerlass M-V
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