Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.11. Wechselwirkungen

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Die Betrachtung der Auswirkung erfolgt zwar getrennt für jedes Schutzgut, dennoch ist klar, dass die verschiedenen Teilaspekte des Naturhaushaltes ein miteinander vernetztes komplexes Wirkungsgefüge bilden. Es bestehen Wechselwirkungen und Verlagerungseffekte zwischen den Schutzgütern.

Im vorliegenden Plan bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Boden – Wasser – Mensch enge Wechselwirkungen. Die vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen stellen eine Beeinträchtigung der noch verbliebenen natürlichen Lebensraumfunktion des Bodens dar. Versickerungsprozesse sind generell geeignet im Boden gebundene Stoffe zu mobilisieren und ins Grundwasser zu verlagern. Diese würde sich auf das Grundwasser selbst auswirken, hätten aber – durch die Kommunikation mit der Unterwarnow – ggf. auch Wirkungen auf das Küstengewässer. Die Grundwasseruntersuchungen zeigen aber, dass bei natürlicher Versickerung in dem Gebiet keine Gefährdung des Grundwasserleiters besteht. Zur Vermeidung zukünftiger Stoffausträge ist die Förderung der Versickerung infolge von Abflusskonzentration zu vermeiden. Dies wiederum hat Auswirkungen auf die möglichen Maßnahmen gegenüber Hochwasser durch Starkregen. Die i. d. R. im Rahmen eines dezentralen Regenwassermanagements angestrebte Förderung der Versickerung ist im Geltungsbereich nicht anwendbar. Die Maßnahmen des Entwässerungskonzeptes nehmen darauf Rücksicht.

Die Einzelbeurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen sowie menschliche Gesundheit kommt zu dem Ergebnis, dass die Neuaufstellung des B-Planes 15.MU.204 zu teils erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen führt. Sich kumulierende zusätzliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die ggf. zu einer anderen Erheblichkeitseinstufung bezüglich der anderen Schutzgüter führen, sind bislang nicht erkennbar.

4.2.12. Sonstige Auswirkungen

Abfallerzeugung, -beseitigung und -verwertung

Bei der Öffnung des Zingelgrabens sowie der Gründung der zu errichtenden Gebäude im nördlichen und östlichen Plangebiet ist es notwendig, den baubedingt ggf. anfallenden Bodenabtrag und aushub gesondert zu lagen, zu beproben und zur Wahl des erforderlichen Entsorgungsweges zu analysieren.

Betriebsbedingt fallen im Urbanen Gebiet und Sondergebiete normaler Haus- und gewerblicher Müll an, der entsprechend dem Entsorgungskonzept gesammelt und über das städtische Entsorgungssystem entsorgt werden wird.

Risikos für Unfälle oder Katastrophen, Einsatz von Techniken und Stoffe

Mit der Umsetzung des geplanten Urbanen Gebiets und Sondergebiete sind betriebsbedingt keine Gefahren durch schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten. Betriebe, die der Störfallverordnung des Landes M-V unterliegen, sind im näheren Umkreis des Bebauungsplans gleichfalls nicht vorhanden. Bei Unfällen durch den Einsatz von Maschinen, bei denen die Schutzgüter Wasser und Boden betroffen sein können, sind die Arbeiten zu unterbrechen und die zuständige Behörde zu informieren.

Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete

Im Zuge der zusammenhängenden Entwicklung des Rostocker Ovals wird die östlich angrenzende Deponie zu einem Stadtpark entwickelt, der vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten bieten wird. Mögliche Auswirkungen durch temporäre Veranstaltungen im Stadtpark und die damit verbundenen Lärmeinwirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen im Planungsgebiet wurden in der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt und in Kap.4.2.9, S. 159 bei der Betrachtung des Freizeitlärms bewertet.

Durch den Stadtpark und die Realisierung der Warnowbrücke zwischen dem Gehlsdorfer Ufer und dem gegenüberliegenden Stadthafen ist zudem mit einer Zunahme des Rad- und Fußwegverkehres zu rechnen. Dieser Zunahme wird durch eine entsprechende Breite des südlichen Geh- und Radweges im Plan berücksichtigt. Damit verbundene Auswirkungen sind mithin in vorliegender Umweltprüfung bereits enthalten.

Kumulierende Effekte durch angrenzende Projekte können z. T. für das Schutzgut Tiere relevant sein. So wird der Lebensraum die Artgruppe der Röhrichtbrüter im Uferbereich der Unterwarnow gleichfalls durch die Planungen im angrenzenden Stadtpark beeinflusst. Durch die gemeinsame Betrachtung dieser Projekte hinsichtlich Artenschutz und Eingriffsbewertung wurden mögliche Kumulationen berücksichtigt und ein zusammenhängendes Artenschutz- und Ausgleichskonzept erarbeitet. Die geplanten Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft entlang des Speckgrabens setzen sich westlich des Grabens fort.

Der Fachbeitrag WRRL betrachtet die Auswirkungen aller Einzelprojekte im Rostocker Oval auf das Küstengewässer Unterwarnow.

4.2.13. Eingriffe in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich

Gemäß den „Hinweisen zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern“ (HzE, Neufassung 2018) und den Vorgaben zur „Naturschutzrechtliche Behandlung von Eingriffen im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern - Hinweise zur Eingriffsregelung für den marinen Bereich (HzE marin)“ wurde im Grünordnungsplan (GOP) der multifunktionale Kompensationsbedarf ermittelt und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeleitet (UmweltPlan 2022).

Für die Beseitigung oder den Funktionsverlust von Biotopen durch einen Eingriff wird das Eingriffsflächenäquivalent (EFÄ) durch Multiplikation der betroffenen Fläche, dem Biotopwert und dem Lagefaktor ermittelt. Die anzuwendenden Biotopwerte und Faktoren sind in den o. g. Leitfäden festgelegt. Umfasst der Eingriff neben der Beseitigung von Biotopen auch die Versiegelung bzw. Überbauung von Flächen, wird ein Zuschlag für Teil-/ Vollversiegelung berechnet. Die Berechnung berücksichtigt auch, wenn Biotope aufgrund ihrer Nähe zu einem Eingriff in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Die ermittelten Flächenäquivalente sind nicht mit realen Flächengrößen gleichzusetzen.

Im Geltungsbereich des Warnow-Quartiers sind Biotoptypen mit Biotopwerten zwischen 1 und 6 gem. HzE betroffen. Ein additiver Kompensationsbedarf für besondere Funktionen des Naturhaushaltes besteht nicht. Der ermittelte Kompensationsbedarf ist durch entsprechende Maßnahmen zu ersetzen oder auszugleichen. Im Plangebiet kann dies nicht in vollem Umfang erfolgen, daher sind externe Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Zum Ausgleich und Ersatz sind folgende Maßnahmen vorgesehen (UmweltPlan 2023):

  • innerhalb des Geltungsbereiches:
  • Neuanlage von Laubwald durch Sukzession mit Initialbepflanzung und Nutzungsverzicht (1.900 m², in Grünfläche G7)
  • Renaturierung des Zingelgrabens, Entrohrung des Gewässerlaufs im Abschnitt zwischen dem Dierkower Damm und dem Uferweg an der Unterwarnow, verbunden mit einer landschaftlichen Neugestaltung seines Umfelds (7.500 m²)
  • außerhalb des Geltungsbereiches (Ausgleichsflächen bei Niederhagen, ca. 14,8 ha):
  • Anlage von Wald durch Pflanzung (6,6 ha)
  • Anlage von Waldrändern (1,4 ha)
  • Anlage einer Feldhecke (0,3 ha)
  • Umwandlung von Acker in extensive Mähwiesen (6 ha)
  • Umwandlung von Acker in Brachfläche mit Nutzungsoption als Mähwiese (0,6 ha)

Mit der Renaturierung des Zingelgrabens wird anteilig auch der marine Ausgleichsbedarf abgedeckt, da sich der Renaturierungsabschnitt im unmittelbaren Einflussbereich der Unterwarnow befindet. Die externe Ausgleichsmaßnahme erfolgt auf einer Fläche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei Niederhagen, die aktuell intensiv ackerbaulich genutzt wird.

Die naturschutzfachliche Aufwertung, d. h. der Kompensationswert der geplanten Maßnahmen wird ermittelt und dem Eingriffsäquivalent gegenübergestellt. Für eine vollständige Kompensation der geplanten Eingriffe muss der Umfang der geplanten Kompensationsmaßnahmen dem auf der Eingriffsseite ermittelten Kompensationsbedarf entsprechen. In Tabelle 22 ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz zusammengefasst. Die detaillierte Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ist dem GOP zu entnehmen. Es verbleibt ein Kompensationsüberschuss, der für die Kompensation anderer Eingriffsvorhaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genutzt werden kann (UmweltPlan 2022).

Tabelle 22: Kompensationsbedarf und Ausgleich im B-Plangebiet Warnow-Quartier (zusammengestellt nach UmweltPlan 2022)

Flächenäquivalente
Eingriffsäquivalente (EFÄ)
Biotopbeseitigung oder -veränderung, terrestrisch:191.295
Biotopbeseitigung oder -veränderung, marin:116
Biotopbeeinträchtigung, terrestrisch:30.792
Biotopbeeinträchtigung, marin1.545
Teil-/Vollversiegelung, terrestrisch: 37.031
Teil-/Vollversiegelung, marin19
Summe multifunktionaler Kompensationsbedarf:260.799
Kompensationsäquivalente (KFÄ)
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches:8.658
Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches290.927
Summe Gesamtumfang der Kompensation:299.585
Differenz Kompensation und Kompensationsbedarf38.786

Im Zusammenhang mit der Erschließung des Plangebiets ist die Fällung von Einzelbäumen erforderlich. Gemäß Baumschutzkompensationserlass M-V sind für die erfassten Einzelbaumfällungen 57 Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Als Ersatz werden die 39 Laubbaumpflanzungen an der Planstraße A und 18 der insgesamt 91 Laubbaumpflanzungen im Bereich der Planstraßen B bis G zugeordnet (Umweltplan 2022).

Sie Hinweise Punkt 8.13