Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 15.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm“

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3. Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würde die derzeitige Flächennutzung voraussichtlich weiter fortbestehen. Die in Kap. 4.2 genannten bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen würden nicht eintreten, mit Ausnahme der Öffnung des Zingelgrabens. Diese ist Bestandteil des gültigen Bebauungsplanes. Die Vorplanung der Grabenöffnung begann bereits vor den Planungen zum B-Plan „Warnow-Quartier“. Die Realisierung der Grabenöffnung und der damit verbundene Abtrag der dortigen Aufschüttungen ist auch ohne die vorliegende Planung in ca. 3 bis 4 Jahren zu erwarten.

Der östliche und nördliche Teil des Geltungsbereiches würde weiterhin gewerblich genutzt und ggf. im Rahmen der derzeit gültigen Bebauungsplanung entwickelt werden, mit den dadurch bedingten Geruchs-, Lärm- und Lichtemissionen.

Eine Pflege der Freiflächen im westlichen Geltungsbereich erfolgt nicht, bis auf Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherung bestehender Wege. Es wäre eine Fortsetzung der Sukzession zu erwarten, Gehölze würden sich ggf. weiter ausbreiten.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Rostock beabsichtigt im Geltungsbereich die Entwicklung eines gemischten urbanen Gebietes. Mit dem Aufstellungsbeschluss in 2019 hat sich die Stadt für die Entwicklung einer modellhaften, gemischten Nutzung an diesem Standort, in direkter Nachbarschaft zur Innenstadt entschlossen. Die vorliegende Planung ist Teil des Gesamtkonzeptes, das „Rostocker Oval“ umfassend und aufeinander abgestimmt zu entwickeln. Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches am Warnowufer ist die Umsetzung des Gesamtkonzepts nur bei Integration des Plangebietes sinnvoll.

Nach der Beschlussfassung zur Aufstellung des vorliegenden Planes wurden im Zuge der städtebaulichen Rahmenplanung unterschiedliche Grundkonzepte der Quartiersentwicklung erwogen. Gewählt wurde das Prinzip „Finger zur Warnow“, in dem durch klare Grünzüge und Wege Verbindungen zwischen Dierkower Damm und Warnow hergestellt werden. Für das ursprünglich sehr raumgreifende Konzept wurden aufgrund der Belange des Biotop- und Waldschutzes im Geltungsbereich sechs unterschiedliche Varianten geprüft. Sie sehen verschiedene Ausmaße und eine andere Gliederung von Bebauung und Grünerhalt vor. Diese Varianten sind in Kapitel 3.1.4 der Begründung ausführlich und als Skizze dargestellt. Sie werden daher hier nur kurz beschrieben.

Die Varianten 0.1, 0.2 und 0.3 sehen entweder einen kompletten oder teilweisen Walderhalt der Bestände im Süden oder Südwesten vor. Die Bebauung reduziert sich jeweils demensprechend und liegt schwerpunktmäßig entlang des Dierkower Dammes (0.1, 0.2) oder umschließt den Walderhalt (0,3). Städtebaulich wurden diese Varianten ausgeschlossen, da entweder die Leitidee der „Finger zur Warnow“ damit nicht umsetzbar oder ein diffuser baulicher Abschluss zur Warnow entsteht. Zudem wurde der Erschließungsaufwand vergleichsweise hoch eingeschätzt.

Die Variante V1 sieht ein Heranrücken der Bebauung an den Speckgraben und deutliches Abrücken von der Warnow vor. Der Flächenbedarf für neue Bebauung ist dadurch geringer. Variante V 2 (Grünes Band am Warnowufer) sieht einen breiteren Grünraum entlang des Ufers vor und eine insgesamt kompakte Bebauung, die gleichfalls nah an den Speckgraben rückt. Die Konflikte zu bestehenden Biotopstrukturen und Revieren wurde bei dieser Variante am höchsten eingeschätzt.

Variante 3 (Finger zu Warnow und Park und grünes Band am Stadtpark) rückt im Westen weiter vom Speckgraben ab als V.1 und V. 2 und erhält dort größere Teilbereiche wertgebender Biotopstrukturen. Im zentralen Bereich rückt die Baukante nach Süden bis ca. 30 Meter an das Ufer heran. Städtebaulich bleibt das Grundkonzeption der „Finger zur Warnow“ und eine gute Raumbildung nach innen erhalten. Aufgrund der Potenziale für Arten- und Biotopschutz sowie den Biotoperhalt im Westen stellte Variante 3 eine geeignete Lösungsmöglichkeit dar, um die angestrebte bauliche Entwicklung mit einem bestimmten Maß an Grünerhalt zu vereinbaren. Variante 3 wurde als Vorzugsvariante ausgewählt und zum Rahmenplan weiterentwickelt.

4.4. Überwachungsmaßnahmen gem. § 4c BauGB

Mit dem Vorhaben sind Beeinträchtigungen für die Schutzgüter verbunden. Bei den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, menschliche Gesundheit sowie Landschaft werden die Auswirkungen der vorliegenden Planung nach der angewendeten Bewertungsmethodik als voraussichtlich erheblich eingeschätzt.

Gem. § 4c BauGB überwachen die Gemeinden erhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Gegenstand der Überwachung ist zudem auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen nach § 1a Absatz 3 Satz 2 und von Maßnahmen nach § 1a Absatz 3 Satz 4.

Für das Schutzgut Grundwasser besteht aktuell keine Gefährdung durch Stoffausträge aus den Bereichen mit schädlichen Bodenveränderungen. Infolge der Planung sind bei Beachtung der Maßnahmen zur Versickerungsvermeidung keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Dennoch wird ein Grundwasser-Monitoring empfohlen, um unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind in Tabelle 23 zusammengefasst.

Tabelle 23: Überwachungsmaßnahmen gem. § 4c BauGB

SchutzgutAuswirkungÜberwachungsmaßnahmeZeitpunkt / IntervallZuständigkeit
Pflanzen Verlust von Biotopfläche auf > 8 ha, darunter 1,5 ha gesetzlich geschützte Biotope Kontrolle der Umsetzung und ggf. Pflege der grünordnerischen Maßnahmen auf den Grünflächen G 7 bis G 9 sowie der internen und externen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenmit Baubeginn Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen und Stadtforstamt
Tiere (Fledermäuse, Brutvögel)Verlust von Lebensräumen gefährdeter ArtenNaturschutzfachliche Koordination zur Umsetzung der Maßnahmen des AFBvor Baubeginn Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen
Kontrolle der Anlage bzw. Umsetzung der Artenschutzmaßnahmeninsbesondere (CEF) je nach Maßnahme vor bzw. nach Baubeginn; Erfolgskontrolle i. d. R. für 3 Jahre nach Umsetzung, Speckgraben-Korridor 5 Jahre
Menschliche Gesundheit (Lärmschutz)hohe Auswirkungen auf neue Wohnbebauung durch Straßenverkehrslärm entlang des Dierkower DammesUmsetzung der Festsetzungen zum Lärmschutzim Rahmen Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Lärmkartierung im Rahmen der Lärmaktionsplanungregelmäßig im Rahmen der Lärmaktionsplanung
GrundwasserMobilisierung und Verlagerung von Schadstoffen aus den Bereichen mit schädlichen Bodenveränderungen Grundwasser-Monitoring zur frühzeitigen Erfassung unvorhergesehener Auswirkungenregelmäßig im Rahmen des GrundwassermonitoringsAmt für Umwelt- und Klimaschutz
Landschaftnachhaltige Veränderung des Landschaftsbildes durch dichte Bebauung bisheriger Freiflächen in UfernäheKontrolle der Umset-zung und ggf. Pflege der grünordnerischen Maßnahmenmit Baubeginn Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen und Stadtforstamt

4.5. Zusammenfassung und Schluss