Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5.4. Verkehrliche Infrastruktur

Motorisierter Individualverkehr

Das Planungsgebiet ist über die Lange Straße und die Krämerstraße/Grubenstraße an das Hauptstraßennetz (L22) angebunden. Der Straßenzug Lange Straße/Vogelsang/Krämer-straße am nördlichen Rand des Planungsgebiets weist das höchste Aufkommen an motorisiertem Individualverkehr innerhalb des Planungsgebiets auf. Zufahrten über die Steinstraße und die Große Wasserstraße im Süden sind deutlich schwächer frequentiert.

Die Fahrzeugbelastung rund um den Neuen Markt wurde abschnittsweise in den Jahren 1996 bis 2001 beruhigt, indem die Verbindungen der Langen Straße und der Steinstraße über den Neuen Markt und die Kröpeliner Straße vom motorisierten Individualverkehr unterbrochen wurden und der Verkehr von der Langen Straße auf die L22 und die August-Bebel-Straße abgeführt wurde. Die Straßen rund um das Planungsgebiet dürfen einschließlich des Straßenzugs Lange Straße/Vogelsang/Krämerstraße und der Steinstraße maximal mit 30 km/h befahren werden.

In der Straße Hinter dem Rathaus kommt es vor dem Standesamt durch die dortigen auch im Außenbereich stattfindenden Feierlichkeiten zu Verkehrsstauungen und kritischen Situationen für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Haltestelle Neuer Markt ist eine zentrale Haltestelle im ÖPNV-Netz. Die Straßenbahnlinien 1, 2, 5 und 6 sowie die Nachtbuslinien F1 und F2 halten an der Haltestelle im Planungsgebiet vor dem Rathaus. Die Fahrspur des Nachtbusses, die den Neuen Markt in Nord-Süd-Richtung quert, kann im Fall eines Ausfalls der Straßenbahn durch temporären Schienenersatzverkehr genutzt werden.

Fuß- und Radverkehr

Der Neue Markt ist für Fußgänger eine wichtige Verbindung von den nordöstlich angrenzenden Wohnvierteln zur Innenstadt. Zugleich ist er selbst ein wichtiges Ziel sowohl durch die hier angesiedelten Nutzungen als auch durch die ÖPNV-Haltestelle. Die zum Neuen Markt führende Kröpeliner Straße und Teile der davon abgehenden Seitenstraßen sowie der Neue Markt sind als reine Fußgängerzonen ausgewiesen. Für den Lieferverkehr und den Radverkehr sind Zeitfenster festgesetzt. Als Verbindung des Neuen Marktes zur Kreuzung Große Mönchenstraße/ Krämerstraße/ Kleine Wasserstraße sowie zur Fischbank und zum Ziegenmarkt sind die für die Fußgänger bestehenden Wegebeziehungen von hoher Bedeutung. Diese sind jedoch nicht barrierefrei. An der Langen Straße und an der Steinstraße bestehen breite Fußgängerwege. Die zum Stadthafen führende Koßfelderstraße wurde durch den Bau des Ensembles Lange Straße vom ehemaligen Wegenetz der Innenstadt abgeschnitten. Die verbliebene fußläufige Verbindung erweist sich als ungenügend. Die Große Scharrenstraße ist mit dem Neuen Markt nur durch einen Durchgang durch das Rathaus verbunden.

Der Radverkehr hat im Planungsbereich 2 wichtige Verbindungen, zum einen entlang der Langen Straße und Grubenstraße und zum anderen zwischen Langer Straße und Steinstraße an vorgenannte Verbindung anschließend.

Das komplette verkehrsberuhigte Straßennetz kann ohne die Anlage gesonderter Radwege von Radfahrern auf der Fahrbahn genutzt werden. Entlang des Straßenzugs Vogelsang/Krämerstraße verlaufen beidseitig Radfahrstreifen. In der Langen Straße fahren Radfahrer derweil im Mischverkehr bei Tempo 30 (streckenhaft). Die Fußgängerzone Kröpeliner Straße ist zeitlich begrenzt außerhalb der Öffnungszeiten des Einzelhandels für Radfahrer nutzbar. Innerhalb der Fußgängerzone auf dem Neuen Markt bis zur Langen Straße ist die Querung für Radfahrer ganztägig erlaubt. Es befinden sich zahlreiche öffentliche Fahrradstellplätze im Geltungsbereich. Außerdem sind einige Stellplätze den Besuchern und Mitarbeitern des Rathauses zugeordnet.

Ruhender Verkehr

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich An der Hege zwei Parkplätze, einer mit 40 und einer mit 29 Stellplätzen, welche im Zuge der Neuplanung wegfallen. Davon sind einige Stellplätze für die Verwaltung des Rathauses vorgesehen. Die restlichen werden als öffentliche Stellplätze bewirtschaftet. An der Kleinen Wasserstraße befinden sich zudem Interimsstellplätze für Rathausmitarbeiter. Da der Neue Markt und die Kröpeliner Straße Fußgängerzonen sind, befinden sich dort keine Stellplätze im Straßenraum. Im Straßenzug Lange Straße/Vogelsang/Krämerstraße bestehen öffentlich bewirtschaftete Parkmöglichkeiten in ausgewiesenen Flächen am Straßenrand. In der Großen Scharrenstraße sowie in der Kleinen Wasserstraße befinden sich Bewohnerparkplätze.

In der Umgebung des Planungsgebiets ist die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum begrenzt. Ein großer Bedarf an Stellplätzen für die Bewohner und dort angesiedelte Gewerbe wurde in einer Parkraumanalyse von 2014 ermittelt. In der Östlichen Altstadt bestehen im Straßenraum neben den Stellplätzen für Bewohner öffentliche gebührenpflichtig bewirtschaftete Stellplätze sowie Bewohnerparken. Die vorhandenen Parkhäuser und für Parkplätze genutzten Brachflächen decken den größten Teil des Bedarfs während der Geschäftsöffnungszeiten ab. Engpässe gibt es vor allem nachts für die Bewohner und zu Groß-ereignissen wie der Hanse Sail und dem Weihnachtsmarkt. Im direkten Umfeld liegen zwei Parkhäuser – Lange Straße (Parkhaus Gesellschaft Rostock) und Hotel Haus Sonne. Ein weiteres Parkhaus befindet sich in der Altstadt am Küterbruch.

Des Weiteren befindet sich eine Haltebucht für Reisebusse an der Langen Straße nördlich des Geltungsbereichs.

2.5.5. Stadttechnische Infrastruktur

Grundsätzlich ist die Versorgung des Plangebietes mit den Medien Telekommunikation, Trinkwasser, Elektroenergie, Erdgas und Fernwärme sowie die Schmutz- und Regenwasserentsorgung durch Anschluss an vorhandene Ver- und Entsorgungssysteme möglich.

Das Plangebiet liegt im Bereich der Satzung über die öffentliche Nah- und Fernwärmeversorgung. Diese Satzung bestimmt Wärmevorranggebiete, in denen zur Raumwärme- und Warmwassererzeugung Fernwärme einzusetzen ist.

Im Gebiet befindet sich ein Mischwassersystem, das nicht mehr zeitgemäß ist. Die Starkregen-Vorfälle bedürfen einer Neuausrichtung des Regenwassersystems.

Im Rahmen der Veräußerung der Bauflächen durch die Stadt erfolgt eine Baufeldfreimachung, sodass betroffene Leitungen in den Baufeldern entsprechend in den öffentlichen Raum verlegt werden können.

2.5.6. Eigentumsverhältnisse

Das Plangebiet umfasst diverse Flurstücke und Teile von Flurstücken in der Gemarkung Flurbezirk I.

Ein geringer Teil befindet sich in privatem Eigentum (759/3, 759/6, 763/1, 765/1, 765/2, 766/2, 767/3, 1389/3, 1393/3, 1444/2).

Der überwiegende Teil der Flurstücke befindet sich im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder wird derzeitig angekauft.

Damit bestehen günstige Voraussetzungen für eine Umsetzung der Planung.