Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.6. Lärmaktionsplan

Das erste Lärmminderungsprogramm für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde im Jahr 1998 aufgestellt. Schrittweise wurden seit 1998 Lärmminderungsplanungen umgesetzt. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmaktionspläne an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen zu erstellen, die durch den Umgebungslärm hervorgerufen werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen und ggfs. zu überarbeiten. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität Rostocks zu erhöhen. Grundlage für die aktuelle Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (Stufe III) bilden der Lärmaktionsplan II sowie die Ergebnisse der 2017 durchgeführten Lärmkartierung für das Straßen- und Straßenbahnnetz, die Haupt- und Nebeneisenbahnstrecken, die IED-Anlagen außerhalb und innerhalb des Seehafens sowie Seehafenumschlagsanalgen und sonstige lärmrelevante Anlagen.

I Stufe des Lärmaktionsplans 10/2008

II Stufe des Lärmaktionsplans 02/2015

III Stufe des Lärmaktionsplans 10/2018

In der II. Stufe des Lärmaktionsplans wurde die Steinstraße und der Neue Markt, Vogelsang bis Ernst-Barlach-Straße als Bereich mit Auslösewertüberschreitungen bei der Straßenbahn benannt. Dieser Streckenabschnitt stellt in der III. Stufe des Lärmaktionsplans keinen Lärmbrennpunkt mehr dar. Allerdings sind Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans trotz dessen von Auslösewertüberschreitungen betroffen, welche durch eine entsprechende städtebauliche Neuordnung sowie durch passende Festsetzungen wie z. B. einer vertikalen Gliederung der Nutzungsbereiche, Grundrissorientierungen, schallabsorbierende Ausführungen von Fassaden, Schalldämmungen von Außenbauteilen von zu schützenden Räumen entgegengewirkt werden soll.

2.3.7. Masterplan 100 % Klimaschutz

Die Hansestadt Rostock hat sich 2011 erfolgreich um das Förderprojekt „Masterplan 100% Klimaschutz“ im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) beworben. Der Masterplan 100 % Klimaschutz verfolgt das Ziel durch die Einführung eines systematischen Managementprozesses langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen zur

  • Ausschöpfung der Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Energiesparen und zur Entwicklung eines nachhaltigen Lebensstiles,
  • zur Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere aus regionalen Quellen, und
  • zur Schließung von Stoffkreisläufen

voranzutreiben. Das ambitionierte Ziel des Klima- und Ressourcenschutzes ist es, bis zum Jahr 2050 die Kohlenstoffdioxid-Emissionen um 95 % und den Energieverbrauch um 50 % gegenüber dem Bezugsjahr 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein umfassender Strukturwandel erforderlich. Der Masterplan enthält eine Reihe von Maßnahmen unterschiedlicher Akteure der Hansestadt Rostock, die den Umsetzungsprozess einleiten sollen.

2.4. Sonstige beachtliche Planungen oder Verfahren