2.3.6. Lärmaktionsplan
Das erste Lärmminderungsprogramm für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde im Jahr 1998 aufgestellt. Schrittweise wurden seit 1998 Lärmminderungsplanungen umgesetzt. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Lärmaktionspläne an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen zu erstellen, die durch den Umgebungslärm hervorgerufen werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen und ggfs. zu überarbeiten. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität Rostocks zu erhöhen. Grundlage für die aktuelle Fortschreibung der Lärmaktionsplanung (Stufe III) bilden der Lärmaktionsplan II sowie die Ergebnisse der 2017 durchgeführten Lärmkartierung für das Straßen- und Straßenbahnnetz, die Haupt- und Nebeneisenbahnstrecken, die IED-Anlagen außerhalb und innerhalb des Seehafens sowie Seehafenumschlagsanalgen und sonstige lärmrelevante Anlagen.
I Stufe des Lärmaktionsplans 10/2008
II Stufe des Lärmaktionsplans 02/2015
III Stufe des Lärmaktionsplans 10/2018
In der II. Stufe des Lärmaktionsplans wurde die Steinstraße und der Neue Markt, Vogelsang bis Ernst-Barlach-Straße als Bereich mit Auslösewertüberschreitungen bei der Straßenbahn benannt. Dieser Streckenabschnitt stellt in der III. Stufe des Lärmaktionsplans keinen Lärmbrennpunkt mehr dar. Allerdings sind Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans trotz dessen von Auslösewertüberschreitungen betroffen, welche durch eine entsprechende städtebauliche Neuordnung sowie durch passende Festsetzungen wie z. B. einer vertikalen Gliederung der Nutzungsbereiche, Grundrissorientierungen, schallabsorbierende Ausführungen von Fassaden, Schalldämmungen von Außenbauteilen von zu schützenden Räumen entgegengewirkt werden soll.