Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.4.1. Denkmalbereichsverordnung „Innenstadt“

Denkmalbereich „Innenstadt“ (Denkmalbereichsverordnung Innenstadt, Amts- und Mitteilungsblatt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Nr. 25 vom 22. Dezember 2015)

Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung des städtebaulichen Grundrisses und des Erscheinungsbildes seiner baulichen Anlagen und Strukturen, die durch die überlieferte historische Substanz geprägt werden. Die Fläche, das Straßensystem, die Platzräume und die Baulinien sowie die Silhouette, die Maßstäblichkeit der Bebauung, die stadträumlichen Bezüge und die Frei- und Verkehrsflächen, wie in § 3 dieser Verordnung beschrieben, sind zu erhalten. Sanierungen, Veränderungen und Ergänzungen müssen denkmalgerecht erfolgen (DSchG M-V, § 6 Abs. 1). Die in der Verordnung definierten historischen Merkmale sind bei zukünftigen baulichen Entwicklungen und Veränderungen, auch bei Baulückenschließungen und Quartiersneubebauungen zu berücksichtigen.

2.4.2. Stellplatzsatzung

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt nach Beschluss der Bürgerschaft vom 11. Oktober 2017 die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und über die Erhebung von Ablösebeiträgen für notwendige Stellplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten (Stellplatzsatzung).

In Bezug auf den Nachweis von PKW-Stellplätzen gilt dies nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11.M.200. In Kapitel 3.7.4 wird näher auf die Abweichung eingegangen.

2.4.3. Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock“

Es gilt der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 356/26/91 vom 27. November 1991 über die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Rostock“. Die Ziele des Sanierungsgebietes werden im Rahmenplan „Stadtzentrum Rostock“ beschrieben.