Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

3.1 Die festgesetzte Baulinie darf nur im 1. Vollgeschoss für die Herstellung

von notwendigen Ein- und Ausfahrten auf einer Breite von jeweils höchstens 10 m unterbrochen werden.

3.2 Baulinien und Baugrenzen dürfen auch geringfügig nicht überschritten werden.

3.3 Ausnahmsweise kann für die Gemeinbedarfsfläche GB 2 ein Zurücktreten

der Baulinie bis zu einem Maß von 1,0 m zugelassen werden, sofern die Breite der zurücktretenden Gebäudeteile jeweils 8,0 m nicht überschreitet und ihr Anteil an der Breite der jeweiligen Außenwand insgesamt 20% nicht überschreitet.