Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

5.1 Stellplätze und Garagen sind ausschließlich innerhalb der Flächen für

Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit der Zweckbestimmung Gemeinschaftstiefgarage (GTGa) und Gemeinschaftsgarage (GGa) zulässig.

5.2 Im Baufeld GB 2 ist ein Garagengeschoss im 1. Vollgeschoss mit maximal 70 % der

in dem Geschoss zulässigen Geschossfläche zulässig.

5.3 Die Fläche GTGa/GGa sowie GTGa sind den MU und GB Baufeldern zuzuordnen.