Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

3.4 Im Gebiet MU 1B ist eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m für die Arkade und in

der Gemeinbedarfsfläche GB 2 unter dem Verbinder eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m vorzusehen. Die Arkade ist mit einer lichten Breite von mindestens 4,0 m anzulegen.

4. Flächen für Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB)

Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)

4.1 In allen Baugebieten sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die Tierhaltung, einschließlich

der Kleintierzucht sowie bspw. oberirdische Gas- und Ölbehälter, Kleinwindkraftanlagen und Antennenmasten nicht zulässig. Anlagen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie sind ausschließlich auf den Dachflächen von Gebäuden zulässig, wenn sie vom öffentlichen Straßenraum nicht sichtbar sind.