Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 11.M.200 "Am Rathaus / Am Schilde"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

A Altlasten

Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten bei Bauarbeiten oder im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens Anzeichen für bisher unbekannte Belastungen des Untergrundes angetroffen werden, ist unverzüglich das Amt für Umweltschutz Abteilung Abfallwirtschaft der und Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu informieren.

B Artenschutz

Die Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. S. 258, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. S. 95), sind zu beachten.

Zur Vermeidung von Störungen und Verlusten der lokalen Populationen von Vögeln und Fledermäusen dienen die Maßnahmen 9.2, 9.3, 9.4, 9.6, 9.7, 10.4 und 10.5.

C Baufeldfreimachung

Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung (einschl. Gehölzrodungen) müssen außerhalb der Vogelbrutzeit im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar erfolgen. Eine Bauzeitenregelung kann entfallen, wenn die Arbeiten vor Besetzung der Brutreviere beginnen und ohne Unterbrechung fortgeführt werden.