A Altlasten
Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten bei Bauarbeiten oder im Zuge der Realisierung des Bauvorhabens Anzeichen für bisher unbekannte Belastungen des Untergrundes angetroffen werden, ist unverzüglich das Amt für Umweltschutz Abteilung Abfallwirtschaft der und Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu informieren.