Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.2.2. Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung

Eine intakte Umwelt ist auch die Lebensgrundlage für den Menschen. Durch die Benennung des Schutzgutes Mensch mit dem Zusatz „insbesondere der menschlichen Gesundheit“ in § 2 UVPG wird deutlich, dass es bei der Betrachtung des Schutzgutes in Abgrenzung zu anderen Schutzgütern im Wesentlichen um das Wohlbefinden des Menschen und ein die Gesundheit förderndes Wohnumfeld geht. Zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch sind daher die Ausstattung des Plangebiets im Hinblick auf ein attraktives und gesundes Wohnumfeld, die Erholungseignung von siedlungsnahen Flächen sowie erholungsrelevante Infrastruktur und mögliche Beeinträchtigungen dieser Qualitäten durch beispielsweise Lärm und sonstige Immissionen oder fehlende Zugänglichkeit/ Durchgängigkeit von Erholungsflächen zu betrachten. Im Folgenden wird daher auf die Aspekte Gesundheit und Wohnqualität sowie Freizeit und Erholung eingegangen.

Die Peenestadt Neukalen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) besteht aus den Ortsteilen Neukalen, Franzensberg, Karnitz, Schlakendorf, Schönkamp, Schorrentin, Warsow und nimmt eine Fläche von 47,97 km² ein. Innerhalb des Gemeindegebietes leben 1.747 Einwohner; Stand 31.12.2022 (Statistisches Amt M-V, 2021).

Der Ort Neukalen liegt an den Landesstraßen L 20 zwischen Dargun und Malchin und L 201 von Neukalen nach Gnoien. Einen Eisenbahnanschluss gibt es nicht mehr. Der nächstgelegene Bahnhof ist Malchin an der Bahnstrecke Bützow–Stettin. Er wird von der Regional-Expresslinie RE 4 (Lübeck–Stettin) bedient.

Als öffentliche und privatrechtliche Ausstattung (Infrastruktureinrichtungen) sind u.a. die AWO Spatzenschule Neukalen (Grundschule in freier Trägerschaft), die Kindertagesstätte „Bunte Arche“, der DRK Jugendclub, verschiedene Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Neukalen zu nennen. Weiterhin sind verschiedene Gewerbetreibende ansässig.

Die Grundversorgung ist im Ortsteil gegeben.

Gesundheit und Wohnqualität

Lärm ist in den Städten und Gemeinden eines der größten Umwelt- bzw. Gesundheitsprobleme. Bei dauerhaft zu hohen Schallimmissionsbelastungen sind gesundheitsschädliche Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen. Der Straßenverkehrslärm bildet die wichtigste Lärmquelle im kommunalen Bereich und ist gleichzeitig Synonym für andere negative Wirkungen des Verkehrs, wie z. B. Abgas, Staub und Erschütterungsbelastungen, Verkehrsunsicherheit, Trennwirkung, Unwirtlichkeit städtischer Räume usw.

Das Hauptziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten. Ziel ist eine europaweite Bestandsaufnahme der Umgebungslärmsituation, die Erarbeitung von Maßnahmen zur Geräuschminderung und der Schutz ruhiger Gebiete. Mit der Lärmaktionsplanung wird neben der Reduzierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm auch insgesamt eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität angestrebt.

Vor allem die Hauptlärmquellen Straßen- und Schienenverkehr tragen zur Lärmbelastung bei. Ebenso können Freizeitaktivitäten und Freizeitanlagen wie der Sportplatz oder vereinzelte Gewerbetreibende zur Lärmbeeinträchtigung im Wohnumfeld oder bei ruhebezogener Erholungsnutzung führen.

Für die Peenestadt Neukalen wurde bisher kein Lärmaktionsplan erstellt.

Luftschadstoffbelastung

Insgesamt ist die lufthygienische Belastung innerhalb des Planungsraumes als gering einzustufen.

Freizeit und Erholung

Das Landschaftsschutzgebiet Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See befindet sich in geringer Entfernung zur Peenestadt Neukalen. Auch der Neukalener Stadtwald bietet Möglichkeiten zur Erholung in der Natur.

Am südlichen Ende Neukalens liegt ein Sportplatz, westlich der Ziegelei eine Motocross-Rennstrecke. Der Peenekanal und der Kummerower See bieten vielfältige Möglichkeiten zum Baden, Angeln, Schwimmen und Boot fahren.

Vorbelastung

Als Vorbelastung für das Schutzgut Mensch sind nicht mehr als einzelne Belastungen durch Verkehrslärm zu nennen. Hiervon sind vor allem Gewerbe-, Misch- und Wohnbauflächen an den Hauptstraßen betroffen.

Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Peenestadt Neukalen ist kein Ausbau des großräumigen Verkehrsnetzes verbunden. Lediglich einzelne Erschließungswege werden über verbindliche Bauleitpläne ergänzt.

7.2.2. Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Rechtliche Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V). In § 2 sind die zu schützenden Kulturgüter näher bestimmt.

Es sind zahlreiche (Boden-) Denkmale bekannt und in der Planzeichnung erfasst.

Im Rahmen der Behördenbeteiligungen werden die Hinweise des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege berücksichtigt. Grundsätzlich gilt für Bodendenkmale, dass die bei Erdarbeiten zufällig neu entdeckt werden, die Bestimmungen des § 11 DSchG M-V greifen. In diesem Fall ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters oder Beauftragten des Landesamtes in unverändertem Zustand zu erhalten. Die Verpflichtung erlischt fünf Werktage nach Zugang der Anzeige.

7.2.2. Wechselwirkungen

Alle Schutzgüter wirken zusammen und stehen in Beziehungen zueinander. Dabei haben einige Schutzgüter spezielle Wechselbeziehungen. Der Boden steht in Beziehung zu allen restlichen Schutzgütern. Die Bodenqualität hat großen Einfluss auf die Filter- und Pufferfunktion in Bezug auf das Grundwasser. Der Wasserhaushalt ist wiederum entscheidend für die Bodenentstehung und Zusammensetzung. Der Boden und die vorherrschenden Wasserverhältnisse sind Grundlage für die Entwicklung der Vegetation und der davon abhängigen Arten. Ein weiterer positiver Faktor für das Landschaftsbild und die Erholung birgt die biologische Vielfalt. Umso vielfältiger diese ist, umso höher ist die Naturnähe und damit die ausgeprägte Natürlichkeit, Vielfalt und Eigenart. Damit gehen ebenso günstige Bedingungen für die Tiere und Pflanzen einher. Klima und Luft beeinflussen stark die Vegetation. Kulturgüter haben prägende Effekte auf das Landschaftsbild und somit auch auf die Ortscharakteristik und Erholungsfunktion. Negative Einflüsse birgt lediglich das Schutzgut Mensch, denn die Erholung und somit auch Nutzung der Natur kann negative Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt haben. Der Straßenverkehr produziert Lärmimmissionen und hat auch eine trennende Wirkung und Barrierefunktion. Das anthropogen überprägte Plangebiet hat einen geringen Schutzwert bezogen auf die Schutztitel, die Störeinflüsse sind hoch (Barrierewirkung, Immissionen, Staub und Abgase), die Artenvielfalt und Biodiversität gering, die Landschaftsqualität und der Erholungswert sind mäßig. Durch Maßnahmen können weitere Beeinträchtigungen auf die Schutztitel vermieden werden, insbesondere eine Strukturanreicherung der Umgebung würde sich positiv auf das Gemeindegebiet auswirken.