7.2.2. Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung
Eine intakte Umwelt ist auch die Lebensgrundlage für den Menschen. Durch die Benennung des Schutzgutes Mensch mit dem Zusatz „insbesondere der menschlichen Gesundheit“ in § 2 UVPG wird deutlich, dass es bei der Betrachtung des Schutzgutes in Abgrenzung zu anderen Schutzgütern im Wesentlichen um das Wohlbefinden des Menschen und ein die Gesundheit förderndes Wohnumfeld geht. Zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch sind daher die Ausstattung des Plangebiets im Hinblick auf ein attraktives und gesundes Wohnumfeld, die Erholungseignung von siedlungsnahen Flächen sowie erholungsrelevante Infrastruktur und mögliche Beeinträchtigungen dieser Qualitäten durch beispielsweise Lärm und sonstige Immissionen oder fehlende Zugänglichkeit/ Durchgängigkeit von Erholungsflächen zu betrachten. Im Folgenden wird daher auf die Aspekte Gesundheit und Wohnqualität sowie Freizeit und Erholung eingegangen.
Die Peenestadt Neukalen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) besteht aus den Ortsteilen Neukalen, Franzensberg, Karnitz, Schlakendorf, Schönkamp, Schorrentin, Warsow und nimmt eine Fläche von 47,97 km² ein. Innerhalb des Gemeindegebietes leben 1.747 Einwohner; Stand 31.12.2022 (Statistisches Amt M-V, 2021).
Der Ort Neukalen liegt an den Landesstraßen L 20 zwischen Dargun und Malchin und L 201 von Neukalen nach Gnoien. Einen Eisenbahnanschluss gibt es nicht mehr. Der nächstgelegene Bahnhof ist Malchin an der Bahnstrecke Bützow–Stettin. Er wird von der Regional-Expresslinie RE 4 (Lübeck–Stettin) bedient.
Als öffentliche und privatrechtliche Ausstattung (Infrastruktureinrichtungen) sind u.a. die AWO Spatzenschule Neukalen (Grundschule in freier Trägerschaft), die Kindertagesstätte „Bunte Arche“, der DRK Jugendclub, verschiedene Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Neukalen zu nennen. Weiterhin sind verschiedene Gewerbetreibende ansässig.
Die Grundversorgung ist im Ortsteil gegeben.
Gesundheit und Wohnqualität
Lärm ist in den Städten und Gemeinden eines der größten Umwelt- bzw. Gesundheitsprobleme. Bei dauerhaft zu hohen Schallimmissionsbelastungen sind gesundheitsschädliche Wirkungen wissenschaftlich nachgewiesen. Der Straßenverkehrslärm bildet die wichtigste Lärmquelle im kommunalen Bereich und ist gleichzeitig Synonym für andere negative Wirkungen des Verkehrs, wie z. B. Abgas, Staub und Erschütterungsbelastungen, Verkehrsunsicherheit, Trennwirkung, Unwirtlichkeit städtischer Räume usw.
Das Hauptziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten. Ziel ist eine europaweite Bestandsaufnahme der Umgebungslärmsituation, die Erarbeitung von Maßnahmen zur Geräuschminderung und der Schutz ruhiger Gebiete. Mit der Lärmaktionsplanung wird neben der Reduzierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm auch insgesamt eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität angestrebt.
Vor allem die Hauptlärmquellen Straßen- und Schienenverkehr tragen zur Lärmbelastung bei. Ebenso können Freizeitaktivitäten und Freizeitanlagen wie der Sportplatz oder vereinzelte Gewerbetreibende zur Lärmbeeinträchtigung im Wohnumfeld oder bei ruhebezogener Erholungsnutzung führen.
Für die Peenestadt Neukalen wurde bisher kein Lärmaktionsplan erstellt.
Luftschadstoffbelastung
Insgesamt ist die lufthygienische Belastung innerhalb des Planungsraumes als gering einzustufen.
Freizeit und Erholung
Das Landschaftsschutzgebiet Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See befindet sich in geringer Entfernung zur Peenestadt Neukalen. Auch der Neukalener Stadtwald bietet Möglichkeiten zur Erholung in der Natur.
Am südlichen Ende Neukalens liegt ein Sportplatz, westlich der Ziegelei eine Motocross-Rennstrecke. Der Peenekanal und der Kummerower See bieten vielfältige Möglichkeiten zum Baden, Angeln, Schwimmen und Boot fahren.
Vorbelastung
Als Vorbelastung für das Schutzgut Mensch sind nicht mehr als einzelne Belastungen durch Verkehrslärm zu nennen. Hiervon sind vor allem Gewerbe-, Misch- und Wohnbauflächen an den Hauptstraßen betroffen.
Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Peenestadt Neukalen ist kein Ausbau des großräumigen Verkehrsnetzes verbunden. Lediglich einzelne Erschließungswege werden über verbindliche Bauleitpläne ergänzt.