Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.1.2. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

7.1.2.1. Zielaussagen der Fachgesetze und Fachvorgaben

In Tabelle 1, Spalte 2, sind relevante Fachgesetze aufgeführt, in denen für die nachfolgend betrachteten Schutzgüter Ziele und allgemeine Grundsätze formuliert werden, die im Rahmen der Umweltprüfung Berücksichtigung finden.

Tabelle 1: Zielaussagen der Fachgesetze und Fachvorgaben

SchutzgutQuelleGrundsätze
MenschBaugesetzbuch (BauGB) Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, baukulturelle Erhaltung und Entwicklung städtebaulicher Gestalt und des Orts- und Landschaftsbildes (§ 1 Abs. 5).
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern. Für eine, insbesondere naturverträgliche, Naherholung, Ferienerholung und sonstige Freizeitgestaltung ist Vorsorge zu treffen. (§ 1).
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich VerordnungenSchutz für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugen der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen (§ 1).
Technische Anleitung (TA) LärmSchutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge (Nr. 1).
Technische Anleitung (TA) Luft Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen (Nr. 1).
DIN 18005Zwischen schutzbedürftigen Gebieten und lauten Schallquellen sind ausreichende Abstände einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss durch andere Maßnahmen für angemessenen Schallschutz gesorgt werden.
Tiere und PflanzenBNatSchG
  • die biologische Vielfalt
  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§ 1).
Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V)Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung so zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass unter Berücksichtigung des Wirkungsgefüges der verschiedenen Umweltfaktoren und ihrer Bedeutung für einen intakten Naturhaushalt 1. Boden und Wasser, Luft und Klima, Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensräume, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.
BauGBBei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6).
TA Lufts.o.
BodenBundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)Das BBodSchG fordert die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, das Abwehren schädlicher Bodenveränderungen, die Sanierung der Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden (§ 1).
BauGBMit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 2).
WasserWasserhaushaltsgesetz (WHG)Die Gewässer sind durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1).
Wassergesetz M-V (LWaG)Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensgrundlage für den Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen und zu pflegen. Ihre biologische Eigenart und Vielfalt sowie ihre wasserwirtschaftliche Funktionsfähigkeit ist zu erhalten, die Gewässergüte zu verbessern und bei Beeinträchtigungen wiederherzustellen.
TA Lufts.o.
LuftBImSchG einschließlich Verordnungens.o.
TA Lufts.o.
BauGBBerücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) und Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h)
BNatSchGGeringhalten schädlicher Umwelteinwirkungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
KlimaNatSchAG M-Vs.o.
BauGBNachhaltige Städtebauliche Entwicklung, Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz (§ 1 Abs. 5) und Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a)
BNatSchGVermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas
LandschaftBNatSchGDie Landschaft ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern. Ihre charakteristischen Strukturen und Elemente sind zu erhalten oder zu entwickeln. Beeinträchtigungen des Erlebnis- und Erholungswerts der Landschaft sind zu vermeiden. Zum Zwecke der Erholung sind nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen zu schützen und, wo notwendig, zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu erhalten oder zugänglich zu machen. Vor allem im siedlungsnahen Bereich sind ausreichende Flächen für die Erholung bereitzustellen.
NatSchAG M-V
Kultur- und sonstige SachgüterDenkmalschutzgesetz M-V (DSchG M-V)Denkmäler sind als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine sinnvolle Nutzung ist hinzuwirken (§ 1).
BauGBBerücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d)
BNatSchGHistorische Kulturlandschaften und -landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten. Dies gilt auch für die Umgebung geschützter oder schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler

7.1.2.2. Zielaussagen der Fachpläne

Als Fachpläne werden das

  • Landesraumentwicklungsprogramm (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V, 2016)
  • Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, 2011)
  • Gutachtliches Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern, 2003)
  • Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Mecklenburgische Seenplatte 1. Fortschreibung (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2011)

berücksichtigt.

Landesraumentwicklungsprogramm

Die Peenestadt Neukalen ist eine Gemeinde im Nahbereich des Zentralen Ortes Malchin. Sie liegt zwischen den beiden Mittelzentren Teterow und Demmin innerhalb eines Ländlichen Gestaltungsraums. Durch den nahe gelegenen Kummerower See, einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, führt eine Wasserstraße bis zur Ostsee. Das Plangebiet ist ein Vorbehaltsgebiet für Tourismus und zum Teil ein Vorbehalts- oder ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege.

Spezifische Aussagen zu den Planflächen der 5. Änderung des Flächennutzungsplans Neukalen lassen sich auf Grund des Maßstabes des Programms nicht treffen.

Regionales Raumentwicklungsprogramm

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm (RREP) (Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, 2011) beruht auf dem Raumordnungsgesetz (ROG), dem Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPlG) und dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V). Es dient der Konkretisierung der Ziele und Grundsätze des LEP M-V auf regionaler Ebene und stellt somit eine Verbindung zwischen der Raumordnung auf Landesebene und der kommunalen Bauleitplanung dar.

Neukalen befindet sich am nordwestlichen Rand des RREP MSE am Rand eines Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft und eines Tourismusentwicklungsraums. Die Stadt, eingestuft als Siedlungsschwerpunkt, befindet sich zwischen einem Vorbehaltsgebiet und einem Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege. Durch bzw. an Neukalen vorbei verlaufen ein regionales Straßennetz, ein regional bedeutsames Radroutennetz und eine Ferngasleitung. Neben dem Ortsteil Karnitz befindet sich ein Vorbehaltsgebiet Kompensation und Entwicklung, neben Neukalen eines für Trinkwasser.

Gutachtliches Landschaftsprogramm und gutachtlicher Landschaftsrahmenplan

Das Gutachtliche Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern, 2003) stellt die Landschaftsplanung auf Landesebene als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Es bildet die Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Vorsorge für die Erholung in der Landschaft.

Im Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan der Region Mecklenburgische Seenplatte (erste Fortschreibung) (GLRP) (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2011) werden die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege quantifiziert. Dies erfolgt durch die Darstellung von Qualitätszielen für die einzelnen Großlandschaften bzw. deren Teile innerhalb der Planungsregion. Aus diesen Qualitätszielen werden die für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft erforderlichen Maßnahmen abgeleitet. Bei den ausgeführten Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmentypen, die innerhalb von Landschaftsplänen, Grünordnungsplänen sowie Pflege- und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete und spezielle Naturschutzplanungen und -projekte konkretisiert werden müssen.

Neukalen zählt zur Großlandschaft Oberes Peenegebiet und liegt in der Landschaftseinheit Teterower und Malchiner Becken, genauer im „Kuppigen Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz“. Beide gehören der Landschaftszone Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte an. Die Landschaftseinheit zeichnet sich durch eine vielfältige Gewässerstruktur u.a. mit dem Kummerower See und der Peene sowie Gräbensystemen, kleinen Wäldern und vorwiegender Grünlandnutzung aus.

Abb. 14: Karte I Analyse Arten und Lebensräume GLRP; Lebensraumklassen mit Legende

Die Peenestadt liegt in einem Gebiet, in dem sich naturnahe und halbnatürliche Feuchtlebensräume des Offenlandes mit stark entwässerten Mooren abwechseln. Die degradierten Moorflächen befinden sich östlich und westlich des Stadtgebietes sowie von Karnitz, die naturnahen Feuchtlebensräume finden sich punktuell im Plangebiet wieder. Das Schwerpunktvorkommen von Brut- und Rastvögeln europäischer Bedeutung ist außerhalb des Stadtgebietes auf einer Fläche, zu der auch Karnitz gehört.

Die Peene ist als naturnahes, bedeutendes Fließgewässer mit bedeutendem Zielartenvorkommen klassifiziert. Weiterhin wird westlich der Stadt das Vorkommen von mindestens einer Zielart des Florenschutzkonzeptes mit sehr hohem Handlungsbedarf aufgezeigt.

Abb. 15: Karte II Analyse Biotopverbundplanung GLRP; Biotopverbünde mit Legende

Die Stadt befindet sich am Rande und zum Teil innerhalb (durch den Fluss Peene) eines europaweiten Biotopverbundes (hier: Natura 2000 FFH-Gebiet „Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See“, Europäisches Vogelschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“). Ein Biotopverbund im engeren Sinne existiert östlich des Stadtgebietes sowie nordwestlich von Karnitz. Südlich der Ziegelei liegen Wälder und Offenlandhabitate mit besonderer Bedeutung für Schreiadler und Schwarzstorch. Neukalen wird aber auch als Horststandort des Weißstorchs und des Fischadlers angegeben. Die Stadt ist ringsum umgeben von dem Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ und dem Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“, östlich grenzt das Naturschutzgebiet „Peenetal von Salem bis Jarmen“ an.

Abb. 16: Karte III Entwicklungsziele und Maßnahmen GLRP; Entwicklungsziele mit Legende

Die Gebiete der Ziegelei, der Sonderbaufläche FH1 und Karnitz grenzen an Flächen an, bei denen eine vordringliche Regeneration gestörter Naturhaushaltsfunktionen stark entwässerter Moore ausgewiesen ist.

Die Berücksichtigung der besonderen Schutz- und Maßnahmenerfordernisse von Brut- und Rastvogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten (hier: außerhalb des Stadtgebiets) wird noch einmal hervorgehoben. Westlich des Stadtgebiets grenzt ein Feuchtlebensraum an mit dem Entwicklungsziel „pflegende Nutzung stark wasserbeeinflusster Grünlandflächen mit typischen Pflanzengemeinschaften des feuchten, extensiv genutzten Dauergrünlands“. Eine Maßnahme des Florenschutzes ist hier ebenfalls verortet. Für die Peene wird auf eine vordringliche Regeneration gestörter Naturhaushaltsfunktionen naturferner Fließgewässerabschnitte abgezielt.

Abb. 17: Karte IV Ziele der Raumentwicklung GLRP; mit Legende

Bereiche östlich und südlich von Neukalen sowie entlang der Peene sind als Bereiche mit herausragender Bedeutung für die Sicherung ökologischer Funktionen eingestuft. Die Zwischenräume im Süden und Westen aber auch um Karnitz stehen eine Stufe darunter als Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Sicherung ökologischer Funktionen. Das innerstädtische Stück der Peene ist ein Bereich mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung ökologischer Funktionen. Sämtlichen Gebieten außerhalb der Flächennutzungsplanänderungsflächen wird eine sehr hohe Funktionsbewertung im Kontext der Sicherung der Freiraumstruktur zugeschrieben.

Die südliche Umgebung der Stadt sowie die Peene-Umgebung sind als Bereiche mit hoher bzw. sehr hoher Schutzwürdigkeit für Arten und Lebensräume eingestuft. Die Schutzwürdigkeit des Bodens wird südlich der Stadt dagegen nur als gering bis mittel aufgeführt. Nördlich und östlich steigt sie auf eine sehr hohe Schutzwürdigkeit.

Die Schutzwürdigkeit des Grundwassers wird außerhalb des Siedlungsbereichs als hoch bis sehr hoch angegeben. Zu den klimatischen Verhältnissen ist anzumerken, dass die Neukalener Region niederschlagsbenachteiligt ist.

Das Landschaftsbild wird als mittel bis sehr hoch schützenswert gewertet. Weiterhin wird der Bereich mit herausragender Bedeutung für die Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft dargestellt.

Abb. 18 + 19: Schutzwürdigkeit des Landschaftsbildes (links) und

des Bodens (rechts) GLRP; mit Legende

Sonstige Ziele des Umweltschutzes

Für die Peenestadt Neukalen wurde 2007 ein Landschaftsplan erstellt. Die Notwendigkeit für die Erstellung von Plänen des Wasser- und Abfallrechts ist für die Peenestadt Neukalen nicht gegeben. Auch ein Lärmaktionsplan wurde für die Stadt Neukalen nicht erstellt.

Die nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigenden Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete werden in Kap. 1.6.9. Auswirkungen auf Natur und Landschaft dargestellt. Soweit ein solches Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind gemäß § 1a Abs. 4 BauGB die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden.