Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.2.2. Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

Der Siedlungsabfall des Gebietes wird entsprechend der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte getrennt und der Wiederverwertung oder der Abfallbehandlung zugeführt.

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt sowohl über private Anlagen und das Netz des Wasser-Zweck-Verbandes Malchin/ Stavenhagen. Eine detaillierte Aufschlüsselung findet sich in der Begründung zur FNP-Änderung (s. Kap. 1.6.3. Ver- und Entsorgung).

7.2.2. Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

In der 5. Flächennutzungsplanänderung werden keine Vorgaben zu erneuerbaren Energien getroffen.

7.2.2. Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen

Die Peenestadt Neukalen hat keinen Landschaftsplan. Wesentliche Aussagen zur Bedeutung der ökologischen Funktion sind im Gutachterlichen Landschaftsrahmenplan der Region Mecklenburgische Seenplatte (Erste Fortschreibung Juni 2011) (GLRP) enthalten, siehe Kapitel 7.1.2.2.