Biotopausstattung
Die gegenwärtige Biotopausstattung des Plangebietes weist nur noch in Teilbereichen die potenziell natürliche Vegetation auf. Ein Großteil der Vegetationsstrukturen ist durch menschlichen Einfluss erheblich verändert. So ist das Stadtgebiet durch die Wohnbebauung, die Gewerbeansiedlungen und Verkehrstrassen deutlich anthropogen geprägt. Die Flächen außerhalb der Siedlungsstrukturen sind frisches Grünland und großflächige Ackerschläge, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und nur durch einzelne Hecken oder Feldgehölze, zum Teil auch von Wasserläufen durchzogen sind. Um die Peenestadt Neukalen befinden sich wenige einzelne kleine Forstflächen, jedoch keine größeren zusammenhängenden Waldgebiete. Erst südlich der Ziegelei folgt der größere Neukalener Stadtwald. Entlang der Peene und einmündender Wasserläufe befinden sich potentielle Feuchtbiotope. Grünland und Röhrichtstrukturen sind wertvolle Biotopfragmente in diesem Bereich. Der Altarm der Peene mit seinem Flussbett erstreckt sich im Osten des Stadtgebietes und hat bedeutende Funktionen als Biotopverbund. Der Verlauf des Fließgewässers weist eine geringe bis mäßige Beeinträchtigung auf, teilweise existieren naturnahe Gewässerabschnitte. Das Vorkommen von Zielarten ist im GLRP vermerkt.
Abb. 20: Biotop- und Nutzungstypen (https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php, Juli 2023)

Abb. 21: gesetzlich geschützte Biotope (https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php, Juli 2023)
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die in und an den Änderungsgebieten vorkommenden geschützten Biotoptypen nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz M-V (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2018).
Die direkt betroffenen Biotope der Änderungsbereiche sind in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Geschützte Biotope (§ 20 NatSchAG M-V) im Gemeindegebiet
Nr. | Biotopname | Gesetzesbegriff | Lage | Größe |
DEM03631 | Baumgruppe; Weide | Naturnahe Feldgehölze | Auf westlicher Grenze von M2 | 400 m² |
DEM03636 | Baumgruppe; Pappel; Weide | Naturnahe Feldgehölze | Innerhalb GemBe | 153 m² |
DEM03637 | Baumgruppe; Eiche; älterer Bestand | Naturnahe Feldgehölze | Innerhalb W2 | 445 m² |
DEM03625 | permanentes Kleingewässer; Teich | Stehende Kleingewässer, einschl. der Uferveg. | Innerhalb W7 | 148 m² |
DEM01920 | Hecke | Naturnahe Feldhecke | Teilw. Innerhalb S T | 853 m2 |
Die nächstgelegenen gesetzlich geschützten Biotope sind in Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3: Geschützte Biotope (§ 20 NatSchAG M-V) im Gemeindegebiet
Nr. | Biotopname | Gesetzesbegriff | Lage | Größe |
DEM03633 | Baumgruppe; Weide | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 70 m westlich von M2 | 451 m² |
DEM03615 | Feuchtwiese westlich von Neukalen | Seggen- und binsenreiche Naßwiesen; Naturnahe Moore; Röhrichtbestände und Riede | Westlich an S FH2 angrenzend | 37.421 m² |
DEM03619 | Baumgruppe | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 100 m westlich von S F | 140 m² |
DEM03649 | Hecke; Weide; Roß-Kastanie; Überhälter | Naturnahe Feldhecken | Ca. 30 m südlich von S FH1 | 2.871 m² |
DEM03651 | Gebüsch/ Strauchgruppe; eutroph | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 30 m südlich von S FH1 | 92 m² |
DEM03655 | Gebüsch/ Strauchgruppe; dicht geschlossener Bestand | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 20 m südlich von S FH1 | 1.439 m² |
DEM03653 | Gebüsch/ Strauchgruppe; dicht geschlossener Bestand | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 40 m südlich von S FH1 | 566 m² |
DEM03656 | Feldgehölz; Weide; Esche; Erle; verbuscht; strukturreich; entwässert | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 80 m südlich von S FH1 | 14.099 m² |
DEM03660 | Feldgehölz; Ahorn | Naturnahe Feldgehölze | Östlich an S FH1 angrenzend | 2.287 m² |
DEM03662 | Baumgruppe; Kiefer | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 50 m östlich von S FH1 | 733 m² |
DEM03659 | Baumgruppe; Ahorn; älterer Bestand | Naturnahe Feldgehölze | Ca. 80 m östlich von S FH1 | 229 m² |
DEM03638 | Rohrkolbenröhricht am östlichen Stadtrand von Neukalen | Röhrichtbestände und Riede | Ca. 40 m östlich von W2 | 23.021 m² |
DEM03624 | permanentes Kleingewässer | Stehende Kleingewässer, einschl. der Uferveg. | Ca. 90 m östlich von W7 | 96 m² |
DEM03543 | Baumgruppe; Eiche; Esche | Naturnahe Feldgehölze | Nördlich an M3 angrenzend | 1.428 m² |
DEM03521 | Feuchtbiotopkomplex östlich von Schlakendorf | Röhrichtbestände und Riede; Naturnahe Sümpfe | Ca. 60 m westlich von M3 | 13.345 m² |
DEM03537 | Landröhricht südlich von Neukalen | Röhrichtbestände und Riede | Ca. 30 m östlich von M3 | 10.836 m² |
DEM02881 | temporäres Kleingewässer; Phragmites-Röhricht; Weide; Gehölz; verbuscht | Stehende Kleingewässer, einschl. der Uferveg. | Ca. 100 m östlich von W5 | 1.436 m² |
DEM01927 | Permanentes Kleingewässer, undiff. Röhricht; Hochstaudenflur | Stehende Kleingewässer, einschl. der Uferveg. | Ca. 15 m nördlich S T | 2.666 m2 |
Gemäß § 20 NatSchAG M-V (zu § 20c BNatSchG) sind Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung des Biotops führen können, unzulässig.
Die in Tabelle 2 aufgeführten gesetzlich geschützten Biotope sind von der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes direkt betroffen. Ihr Erhalt ist im Bebauungsplan festzusetzen und durch Maßnahmen eine Verschlechterung des Biotopzustandes zu verhindern. Eine Beeinträchtigung der Biotope ist durch die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu ermitteln und entsprechend auszugleichen.
Die in Tabelle 3 aufgeführten nahegelegenen Biotope sind nicht direkt betroffen. Im Bebauungsplan ist jedoch eine vertiefende Überprüfung der unmittelbar zu erwartenden Auswirkungen auf die unmittelbare Umgebung vorzunehmen und eine indirekte Betroffenheit der Biotope zu überprüfen, zum Beispiel durch Änderung des Wasserhaushalts, menschliche Präsenz etc.
Insgesamt ist die Biotopausstattung der betroffenen Planflächen divers und strukturenreich. So findet die Planung der neuen Baugebiete vorrangig auf landwirtschaftlichen Flächen statt, beeinflusst durch die angrenzenden Verkehrstrassen und Siedlungsstrukturen. In den Randbereichen weisen sie jedoch Gehölzstrukturen auf, grenzen an Kleingewässer, Röhrichtbestände oder Feldgehölze, sodass sich im Zusammenhang aller Biotope eine relativ vielfältige Habitataustattung ergibt.
Pflanzen und Tiere
Die Ausweisung neuer Baugebiete erfolgt größtenteils im Siedlungszusammenhang auf bereits anthropogen vorbelasteten intensiv genutzten Standorten. Aufgrund der Habitatstrukturen der Änderungsbereiche, die sich zum größten Teil auf intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen oder anderweitig anthropogen genutzte Flächen beschränken, und Störeinflüsse durch benachbarte Flächen gegeben.
Brutvögel
Ein erhöhter Untersuchungsbedarf ergibt sich indessen für Brutvögel. Die Eingriffsrelevanz bezieht sich vornehmlich auf die Artengruppe Brutvögel der Offenlandbereiche und der Gehölzbrüter. Berücksichtigt man die Ausstattung des Planungsraumes so bleibt generell festzuhalten, dass dieser anthropogenen Belastungen ausgesetzt ist.
In der Nähe der Plangebiete ist ein Vorkommen folgender Arten möglich: Schreiadler (Aquila pomarina), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Fischadler (Pandion haliaetus), Wiesenweihe (Circus pygargus), Kranich (Grus Grus), Schwarzstorch (Ciconia nigra) und der Weißstorch (Ciconia ciconia). Letzterer ist, einem Hinweis des Landkreises zu Folge, durch die Änderungen auf den Flächen W1, W2, S FH1 und GE in seinen potentiellen Nahrungsflächen betroffen.
Das Modell der Dichte des Vogelzuges beschreibt die horizontale Verteilung ziehender Vögel über Mecklenburg-Vorpommern. Die Grundannahmen, auf denen dieses Modell beruht und die Ableitung der Dichtezonen aus den vorliegenden Daten, sind im „Fachgutachten Windenergienutzung und Naturschutz“ (I.L.N. 1996) detailliert beschrieben. Aufgrund des hohen Konfliktpotentials, das bezüglich der Windenergienutzung in der Zone A besteht, muss diese Nutzungsart hier vermieden werden.
Der Karte über die Dichte des Vogelzugs ist zu entnehmen, dass sich die Änderungsbereiche alle in Zone A befinden und somit stark betroffen sind. Wie jedoch bereits aufgeführt sind die Bereiche im Siedlungszusammenhang durchweg stark anthropogen vorgeprägt.


Abb. 22: Relative Dichte Vogelzug Land; Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion der Landschaft für rastende und überwinternde Watt- und Wasservögel (I.L.N. Greifswald 1998); Gutachten für das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Im Zuge der Aufstellung der Bebauungspläne ist eine artenschutzrechtliche Prüfung für die einzelnen Plangebiete vorzunehmen. Durch Kartierungen der Arten und Biotope und/oder Potentialabschätzungen sind die Auswirkungen auf geschützte Tiere anhand der konkreten Planvorhaben zu überprüfen und die Einhaltung der Verbotstatbestände § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) und § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) sicher zu stellen.
Im Folgenden wird die Betroffenheit der Tierarten in Bezug auf die Änderungsflächen abgeschätzt, anhand der erkennbaren Biotopstrukturen. Eine detailliertere Untersuchung erfolgt erst im nachgeordneten Bauleitplanverfahren. Bei einer genauen Untersuchung und Geländebegehung kann sich der Untersuchungsumfang auch anders darstellen. Folgende Übersicht stellt somit nur eine Abschätzung dar, welche Betroffenheiten im Untersuchungsmaßstab eines Flächennutzungsplanes zu erwarten sind. Weiterhin werden die Plangebietsgröße und Besonderheiten und Vorbelastungen aufgeführt, um die Betroffenheit der Arten mit den zu erwartenden Auswirkungen ins Verhältnis setzen zu können.
Tab 4: Arten- und Biotopausstattung
Änderungs- fläche | Biotopausstattung | Abschätzung Betroffenheit der Tierarten | Vorbelastung; Besonderheiten | Flächen- größe |
W1 | landwirtschaftliche Fläche | Brutvögel | Siedlungsrand, landwirtschaftlich genutzte Fläche | 46.864 m² |
W2 | landwirtschaftliche Fläche, Randbereich mit Baumreihe | Brutvögel, Amphibien | Siedlungsrand, landwirtschaftlich genutzte Fläche | 40.872 m² |
W3 | Wiesenflächen mit Gehölzaufwuchs (Einzelbäume und Baumgruppen); Gebäuderuine/ Abbruch, verwildert | Brutvögel, Reptilien | Siedlungsrand, an landwirtschaftlich genutzter Fläche | 1.713 m² |
W4 Karnitz | Diverse Bebauung, Gartennutzflächen, Bäume und Sträucher in lockerem Verbund | Brutvögel, Fledermäuse | Siedlungsbereich sehr geringe Dichte | 6.986 m² |
W5 Karnitz | Wohnbebauung mit Gärten, Baumreihen, Hecken | Brutvögel, Fledermäuse | Siedlungsbereich geringe Dichte | 8.507 m² |
W6 | Wiesenfläche, teilweise brachliegend, Baumreihen und Sträucher, Feuchtbiotop angrenzend | Keine besondere Betrachtung erforderlich bei Einhaltung Bauzeitenregelung außerhalb der Brutperiode & Erhalt der Gehölzstrukturen | Lockerer Siedlungszusammenhang | 2.225 m² |
W7 | Landwirtschaftliche Hof- und Gewerbefläche, kaum Aufwuchs | Brutvögel, Fledermäuse | Bebauungsrand, an landwirtschaftlich genutzter Fläche | 25.248 m² |
S FH1 | Wiesenfläche mit Baumreihen und einzelnen Gehölzen, vereinzelt bebaut, Gärten | Brutvögel | Siedlungsbereich sehr geringe Dichte | 22.453 m² |
S FH2 | Rasenflächen mit Einzelbäumen, dichte Bebauung | Amphibien | angrenzende Gewässerbiotope | 33.742 m² |
S F | Wiesenfläche, teilweise brachliegend, Baumreihen und Sträucher | Brutvögel, Reptilien | Siedlungsrand, unterschiedliche Nutzungen und Nutzungsintensitäten, angrenzende Gewässerbiotope | 5.882 m² |
M1 | Einzelgebäude, Wiese mit verschiedenem Aufwuchs | Brutvögel | Angrenzendes Gewerbe | 2.864 m² |
M2 | Gewerbliche Bebauung, Gartenflächen mit Gehölzstrukturen; Nebenanlagen und Nutzgarten; Rasenflächen | Fledermäuse, Brutvögel | Intensive Nutzung und Pflege Gartenland; Siedlungsrand, Angrenzendes Gewerbe | 58.483 m² |
M3 Ziegelei | Diverse Bebauung, Gärten, Einzelbäume und -sträucher | Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien | Siedlungsrand, unterschiedliche Nutzungen und Nutzungsintensitäten, Konversionsfläche | 27.587 m² |
GE | landwirtschaftliche Fläche, Randbereich mit Feldgehölzen/ Hecke | Brutvögel | Angrenzendes Gewerbe | 20.865 m² |
GemBe | Bebaut, einzelne ältere Bäume | Brutvögel, Reptilien | Im Siedlungszusammenhang | 3.720 m² |
A | Waldartige Struktur mit angelagerten Gärten | Brutvögel, Reptilien | Bundesstraße, landwirtschaftlich genutzte Fläche | 12.420 m² |
S T | Landwirtschaftliche Hof- und Gewerbefläche, kaum Aufwuchs | Brutvögel, Fledermäuse | Bebauungsrand, an landwirtschaftlich genutzter Fläche | 28.446 m² |
Insgesamt ist die Biotopausstattung der betroffenen Planflächen vorbelastet. Die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen sind wenig strukturreich. Weitere betroffene Flächen sind Mähwiesen und gärtnerisch genutzten Grünflächen. Die Planflächen befinden sich im direkten Siedlungsanschluss und werden teilweise bereits gärtnerisch oder wirtschaftlich genutzt. Diese erhalten durch ihre Bepflanzung mit Hecken, Sträuchern und Bäumen ihre charakteristische Biotopausstattung. In den Randbereichen befinden sich häufig größere Gehölzstrukturen angrenzend kleine Waldflächen, Gehölzbiotope oder Gewässer (Gräben, Fluss), sodass sich im Zusammenhang aller Biotope eine gewisse Habitatausstattung mit kleinen Trittsteinbiotopen ergibt.
Neben den besonders geschützten Biotoptypen gibt es einzelne Pflanzen- und Tierarten, die nach nationalen und/ oder internationalem Recht einen besonderen Schutz genießen. Planungsrelevante Daten in Form von Kartierungen zu den geschützten Pflanzen- und Tierarten liegen derzeit nicht vor.
Es ist jedoch bekannt, dass es ein Vorkommen der Wiesenweihe, des See-, Schrei- und Fischadlers, des Kranichs, des Schwarz- und des Weißstorchs innerhalb eines oder mehrerer Rasterquadranten Neukalens gibt. Dasselbe gilt für den Eurasischen Fischotter (Lutra lutra). Daher ergibt sich ein erhöhter Untersuchungsbedarf, um deren Belange ausreichend zu schützen.
Ein Bibervorkommen (Castor fiber) wurde entlang der Peene in verschiedenen Jahren immer mal wieder nachgewiesen, jedoch nicht in der Nähe zu den Plangebieten.
Lebensräume von Kleinsäugern, wie der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) und des Europäischen Feldhamsters (Cricetus cricetus), können innerhalb des Untersuchungsraums ausgeschlossen werden. Aufgrund bestehender linearer und flächiger Vorbelastungen durch den Siedlungsraum Neukalen wird das geplante Vorhaben keine zusätzliche Barrierewirkung für Säugetiere mit großem Flächenanspruch erzeugen.
Amphibien sind auf feuchte, schattige Lebensräume und Rückzugsmöglichkeiten angewiesen. Angrenzend an einzelne Plangebiete und das nähere Umfeld befinden sich potenziell geeignete Lebensräume.
Eine Beeinträchtigung von Schmetterlingen, Käfern und Libellen (Lepidoptera) durch die geplanten Vorhaben sind nicht zu erkennen. Im Rahmen der konkreten Bauleitplanung sind die angrenzenden Gewässerstrukturen und Altbäume jedoch näher zu betrachten und eine Habitateignung bzw. Betroffenheit ganz auszuschließen.
Ein erhöhter Untersuchungsbedarf ergibt sich indessen für Brutvögel. Die Eingriffsrelevanz bezieht sich vornehmlich auf die Artengruppe Brutvögel der Offenlandbereiche im Bereich der Wiesen, Ruderalflächen und Ackerschläge. Die Gehölzbrüter sind in Einzelbäumen, Gehölzgruppen, Hecken, Sträucher zu erwarten. Berücksichtigt man die Ausstattung des Planungsraumes so bleibt generell festzuhalten, dass dieser anthropogenen Belastungen ausgesetzt ist.
Vorzugslebensräume und Biotopstrukturen von Reptilien (Reptilia) wie der Zauneidechse (Lacerta agilis) können nicht ausgeschlossen werden. Eine Betroffenheit von Reptilien ist entsprechend in der konkreten Bauleitplanung zu überprüfen.
Für Fledermäuse (Microchiroptera) befinden sich innerhalb der Änderungsbereiche in Abhängigkeit der Ausstattung eventuell Quartiere. Altholzbestände sind auf Höhlen und Habitateignung zu überprüfen. Durch die Bebauung der offenen Wiesen und Ackerflächen gehen potenzielle Jagdhabitate verloren.
Biologische Vielfalt
Unter biologischer Vielfalt ist nach dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (engl. Convention on Biological Diversity – CBD) die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören, zu verstehen. Dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme. Die Konvention befasst sich sowohl mit wild lebenden als auch mit domestizierten Arten und deren innerartlicher Variabilität. Bei der Erarbeitung des vorliegenden Umweltberichts wurde auf vorhandene Daten zurückgegriffen, bei der ausgewählte Arten und Lebensräume betrachtet wurde
Boden
Das Schutzgut Boden bestimmt aufgrund seines natürlichen Ertragspotenzials und seines Puffer- und Filtervermögens gegenüber Schadstoffen neben anderen Schutzgütern (Wasser, Klima) maßgeblich das Leistungsvermögen des Naturhaushalts. Der Boden steht in enger Verbindung mit dem Wasserhaushalt eines Standortes und bildet mit ihm zusammen eine essenzielle Lebensgrundlage für Menschen, Pflanzen und Tiere. Als schutzwürdige Böden gelten Böden, deren natürliche Funktionen erhalten sind oder die Archivfunktion für natur- und kulturhistorische Ereignisse haben. Die Beeinträchtigung dieser Funktionen sollte nach § 1 BBodSchG vermieden werden.
Das Schutzgut Fläche unterstreicht die besondere Bedeutung von unbebauten, unzersiedelten und unzerschnittenen Freiflächen für die ökologische Dimension einer nachthaltigen Entwicklung. Durch eine quantitative Betrachtung des Flächenverbrauches wird folglich der Aspekt der nachhaltigen Flächeninanspruchnahme in der Umweltprüfung berücksichtigt.
Bodenfunktionsbereiche
Bodenfunktionsbereiche stellen Böden mit annährend gleichen Eigenschaften dar. Maßgebend für die Zusammenfassung sind die Merkmale Bodenart (Substrat), Hydromorphie und anthropogene Überprägung. Insgesamt wurden im Rahmen der „Landesweiten Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in M-V“ (Ministerium für Landwirtschaft und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 1995) 22 Bodenfunktionsbereiche erfasst.
In folgender Tabelle sind einige Kennzahlen zu den Änderungsbereichen zusammengefasst:
Tab. 5: Bodenbewertung
Änderungs- fläche | Bodenfunktions- bereiche | Grünland- zahl | Generalisierte Bodenart | Flächen- größe |
W1 | Hohe Schutzwürdigkeit | 35 | Sand-Geschiebelehm-Mosaik , Geschiebelehm-Mosaik | 46.864 m² |
W2 | Hohe Schutzwürdigkeit, teilw. Geringe Schutzwürdigkeit | 35 | Sand-Geschiebelehm-Mosaik | 40.872 m² |
W3 | Geringe Schutzwürdigkeit | 35 | Geschiebelehm-Mosaik | 1.713 m² |
W4 Karnitz | Geringe Schutzwürdigkeit, teilw. Hohe Schutzwürdigkeit | 35 | Sand-Mosaik, Moor | 6.986 m² |
W5 Karnitz | Geringe Schutzwürdigkeit | 35 | Geschiebelehm-Sand-Mosaik | 8.507 m² |
W6 | Erhöhte Schutzwürdigkeit | 35 | Sand-Geschiebelehm-Mosaik | 2.225 m² |
W7 | Geringe Schutzwürdigkeit | 35 | Geschiebelehm-Mosaik | 25.248 m² |
S FH1 | Hohe Schutzwürdigkeit | 35 | Sand-Mosaik, Geschiebelehm-Sand-Mosaik | 22.453 m² |
S FH2 | Allgemeine Schutzwürdigkeit | 35 | Moor | 33.742 m² |
S F | Hohe Schutzwürdigkeit | 35 | Moor | 5.882 m² |
M1 | Geringe Schutzwürdigkeit, teilw. erhöhte Schutzwürdigkeit | 35 | Geschiebelehm-Mosaik | 2.864 m² |
M2 | Geringe, Allgemeine und Erhöhte Schutzwürdigkeit zu gleichen Teilen | 35 | Geschiebelehm-Mosaik | 58.483 m² |
M3 Ziegelei | Geringe Schutzwürdigkeit, teilw. erhöhte Schutzwürdigkeit | 35 | Geschiebelehm-Sand-Mosaik, Geschiebelehm-Mosaik | 27.587 m² |
GE | Erhöhte Schutzwürdigkeit | 35 | Geschiebelehm-Mosaik | 20.865 m² |
GemBe | Geringe Schutzwürdigkeit, teilw. Hohe Schutzwürdigkeit | 35 | Sand-Geschiebelehm-Mosaik | 3.720 m² |
A | Erhöhte und Hohe Schutzwürdigkeit zu gleichen Teilen | 35 | Geschiebelehm-Mosaik | 12.420 m² |
S T | Geringe Schutzwürdigkeit, teilw. erhöhte Schutzwürdigkeit | 35 | Geschiebelehm-Sand-Mosaik, Geschiebelehm-Mosaik | 28.446 m2 |
In und um den Ort Neukalen sind vier Bodenfunktionsbereiche ausgewiesen. Die Funktionsbereiche weisen eine geringe bis hohe Schutzwürdigkeit aus, die höchste Schutzwürdigkeitsstufe ist nicht vorhanden. Die geringe und allgemeine Schutzwürdigkeit ist dabei den bebauten Gebieten zugeordnet, die erhöhte und hohe Schutzwürdigkeit den umliegenden, angrenzenden Flächen (v.a. landwirtschaftliche Nutzung). Die vereinzelten Gehölzflächen sind mit hoher Schutzwürdigkeit kategorisiert.
Abb. 23: Bodenausgangsgesteine (Geoportal der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe)

Im Plangebiet befinden sich folgende Bodenprofile: Geschiebemergel/-lehme, Hoch- und Niedermoortorfe
Die Lehme dominieren in der südlichen Hälfte des Stadtgebiets, die Torfe dagegen im nördlichen Teil nahe des Peene-Laufs und am Übergang zum Kummerower See.
Böden des Siedlungsbereichs
Innerhalb der Siedlungsflächen sind die ursprünglichen Böden mehr oder weniger stark versiegelt, verdichtet und in ihrer natürlichen Horizontierung verändert. Große Anteile sind mit Gebäuden überbaut und als Verkehrs- oder sonstige Nutzfläche befestigt. Auch unversiegelte Böden sind oftmals verdichtet und teilweise mit Schadstoffen belastet. Die offenen Böden werden vor allem gärtnerisch genutzt. Gartenböden entstehen durch langjährige, intensive Gartenkultur mit Düngung, intensiver Bearbeitung und tiefem Umgraben sowie zusätzlicher Wasserversorgung, wodurch die biologische Aktivität stark angeregt wurde und die Bodentiere den Humushorizont allmählich vertiefen konnten.
Versiegelung, Verdichtung und Überformung
Die Bodenüberformung und -versiegelung hat ihre Ursache vor allem in der Siedlungstätigkeit des Menschen, der für Wohnen, Gewerbe und Verkehr Flächen in Anspruch nimmt. Nicht nur im Siedlungsbereich kommt es durch die verschiedenen Flächennutzungen zur Verdichtung von Boden; Bodenverdichtung ist auch ein Problem in der Landwirtschaft, wenn auf den großen Agrarflächen vielfach schwere landwirtschaftliche Maschinen zum Einsatz kommen.
Bodenbelastung
Auf der intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche ist von einer Belastung durch Düngungen (Nährstoffeinträge) auszugehen.
Auf Böden, die mit Schadstoffen belastet sind, können je nach Nutzung sowie Art und Umfang des Schadstoffeintrags Gefahren für Menschen, Tiere, Pflanzen und Wasser bestehen. Bestimmte Nutzungen sind ggf. erst nach Durchführung kostenintensiver Sanierungsmaßnahmen möglich. Grundwasserbelastungen gehen in erster Linie von Bodenverunreinigungen aus, die durch die Sickerwässer in das Grundwasser eingetragen werden.
Bei Nutzungsänderung ist der Standort nach Schadstoffen zu untersuchen und gegebenenfalls nach Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden durch den Eigentümer des betroffenen Grundstücks zu sanieren.
Bei allen Maßnahmen ist Vorsorge zu treffen, dass schädliche Bodenveränderungen, welche eine Verschmutzung, unnötige Vermischung oder Veränderung des Bodens, Verlust von Oberboden, Verdichtung oder Erosion hervorrufen können, vermieden werden.
Sollten bei den Baumaßnahmen verunreinigter Boden oder Altablagerungen (Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Bauschutt etc.) angetroffen werden, so sind diese Abfälle vom Abfallbesitzer bzw. vom Grundstückseigentümer einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Diese Abfälle dürfen nicht zur erneuten Bodenverfüllung genutzt werden.
Soweit weiterhin im Rahmen von Baumaßnahmen Überschussböden anfallen bzw. Bodenmaterial auf dem Grundstück auf- oder eingebracht werden soll, haben die nach § 7 BBodSchG Pflichtigen Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Die Forderungen der §§ 10 bis 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 (BGBl. I S.1554) sind zu beachten.
Wasser
Grund- und Oberflächengewässer sind Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Tiere und Pflanzen und gehören auch zur Lebensgrundlage des Menschen. Sie sind als Reservoir für das Trinkwasser lebensnotwendig. Im Rahmen des Gewässerschutzes ist es Ziel der Bauleitplanung, die Flächenversiegelung zu begrenzen, die Regenwasserversickerung zu fördern, für einen geregelten Abfluss von Oberflächengewässern im Sinne des Hochwasserschutzes und des Wasserrückhaltes zu sorgen und den Eintrag wassergefährdender Stoffe zu verhindern.
Das Plangebiet ist von der Peene durchflossen.
Trinkwasserschutzgebiet
Im südwestlichen Stadtbereich befinden sich Wasserschutzgebiete in den Zonen II und III. Das Trinkwasserschutzgebiet MV_WSG_2142_08 Neukalen stimmt mit der Ausdehnung des Wasserschutzgebietes Zone III überein.
Grundwasser/ Grundwasserneubildung
Grundwasser ist ein wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes und im Besonderen für die Trinkwassergewinnung von großer Bedeutung. Die Grundwasserneubildung spielt eine zentrale Rolle für den Wasserhaushalt. Sie ist wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung und Erneuerung der Grundwasservorräte und damit auch eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Nutzungsfähigkeit des Schutzgutes Wasser. Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Grundwasserneubildung sind die Niederschlagsmenge, die Verdunstungsmenge im Jahresverlauf und der Anteil des oberflächlich oder oberflächennah abfließenden Wassers.
Beeinträchtigungen für das Grundwasser ergeben sich vor allem durch Verschmutzung bzw. dadurch, dass das Grundwasser sich nicht in dem Umfang wie es entnommen wird bzw. abfließt auch erneuern kann.
Abb. 24: Grundwasserressourcen
(Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2018)


Die Grundwasserressourcen im zentralen und östlichen Neukalener Gebiet werden, aufgrund oberflächennaher Versalzung, als nicht nutzbares Dargebot eingestuft. Im Südwesten herrscht dagegen ein genutztes Dargebot der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor. Der Norden beherbergt ein potentiell nutzbares Dargebot mit hydraulischen und chemischen Einschränkungen. In Karnitz ergeben sich keine Grundwasserressourcen auf Grund eines zu geringen Dargebotes.
Abb. 25: Grundwasserneubildung (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern,
2018)

Im Kartenportal (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, 2018) ist die Grundwasserneubildung im zentralen Bereich des Ortes Neukalen am höchsten mit 150-200 mm/a angegeben. Nördlich und südlich liegt die Neubildung bei 50-100 mm/a und im östlichen und westlichen Bereich bei 0-50 mm/a. In Karnitz wird die Grundwasserneubildung mit 236 mm/a und 64 mm/a in benachbarten Bereichen angegeben.
Grundwasserflurabstand/ Grundwassergefährdung
Der Grundwasserflurabstand beschreibt die Tiefenlage des Grundwassers unter dem jeweiligen Gelände. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen korreliert in hohem Maße mit dem Grundwasserflurabstand. Je niedriger der Flurabstand ist, desto geringmächtiger ist die den Grundwasserleiter überlagernde und schützende Substratschicht, in der Schadstoffe zurückgehalten und abgepuffert werden können. Weitere Faktoren sind die Bindigkeit und die Sorptionsfähigkeit des Substrats.
Die auf den Untersuchungsflächen anstehenden Böden wie Geschiebelehm-Sandmosaike, Geschiebelehm-Mosaike und Sand-Geschiebelehm-Mosaike weisen ein gutes Puffervermögen gegen Veränderungen des chemischen Milieus auf, sodass eine geringe Auswaschungsgefahr der Nährstoffe und Eintrag von Schadstoffen besteht. Das im Planungsgebiet anstehende Sand-Mosaik weist dagegen ein geringes Puffervermögen gegen Veränderungen des chemischen Milieus auf, sodass eine erhöhte Auswaschungsgefahr der Nährstoffe und Eintrag von Schadstoffen besteht.
Abb. 26: Grundwasserflurabstand (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern,
2018)

Für die Gewerbefläche, die Wohnflächen W3 und W7 sowie die Mischgebiete M1 und M2 bestehen aufgrund des höheren Lehmanteils (Geschiebe-Lehmmosaik) ein höheres Puffervermögen und eine geringere Auswaschungsgefahr im Gegensatz zu den anderen Baugebietsflächen.
Im Bereich der genannten Flächen beträgt der Grundwasserflurabstand >10 m, hier ist das Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen deutlich besser geschützt als im Bereich der Ziegelei und Karnitz mit nur einem Flurabstand von maximal 5 m.
Vorbelastung
Die Fließgewässer sind vor allem aufgrund landwirtschaftlicher Aktivitäten (Nährstoffeintrag) vorbelastet. Wobei durch verbesserte Bewirtschaftungsverfahren und Extensivierungen die flächenhafte Belastung durch den Nährstoffeintrag zurückgegangen ist. Gefährdungen und Belastungen bestehen jedoch weiterhin, da zum einen die über Jahrzehnte im Boden angesammelten Schadstoffe nach und nach ins Grundwasser gelangen und zum anderen auf intensiv genutzten Äckern auch weiterhin durch Pestizideinsatz und Düngung Stoffe in den Boden und das Wasser eingetragen werden. Diese intensiven Formen der landwirtschaftlichen Nutzung führen auch zu Belastungen von Oberflächengewässern (z.B. Gräben und Feldsölle), insbesondere wenn kein Pufferstreifen zwischen Gewässern und intensiver Ackernutzung vorhanden ist. Die Entwässerung im Gebiet Neukalen erfolgt über das bestehende Grabensystem in die Peene.

Abb. 27: Fließgewässer (https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php, Juli 2023)
Eine Gefährdung des Grundwasserkörpers durch Verschmutzung besteht derzeit durch potenzielle Stoffeinträge aus der Landwirtschaft (Düngemittel, Pestizide etc.). Durch zusätzliche Versiegelungen von Flächen kann es zu einer weiteren Herabsetzung der Grundwasserneubildungsrate kommen, da weniger Niederschlagswasser versickern kann. Des Weiteren führt ein erhöhter Versiegelungsgrad des Bodens auch zu einem erhöhten Oberflächenabfluss des Niederschlagwassers. Das Überschwemmungsgebiet „Peene“ grenzt an die Planungsgebiete S FH2, S F, W6 und M2 an.
Klima und Luft
Das Klima im Untersuchungsgebiet wird in den Klimatyp der gemäßigten Breiten und in die Klimastufe feucht eingeteilt. Dieser zeichnet sich vor allem durch deutliche jahreszeitliche Schwankungen mit hohen Temperaturunterschieden zwischen Sommer und Winter aus. Der Landschaftsraum gehört zum südöstlichen Trockenraum, dem Klimagebiet der mecklenburg-westpommerschen Platte.
Das Klimagebiet, welches südlich an den Küstenraum angrenzt, ist infolge des abnehmenden Einflusses der Ostsee nach Süden hin durch eine Abnahme von Windgeschwindigkeiten und Luftfeuchte sowie durch eine Zunahme der täglichen und jahreszeitlichen Temperaturamplituden, der Frostgefährdung, der Winterstrenge und der Sonnenscheindauer gekennzeichnet.
Für das Gebiet der Stadt Neukalen liegen keine Klimadaten vor. Aus diesem Grund werden Daten verwendet, die für die ca. 35 km südlich gelegene Stadt Waren/ Müritz vorliegen. Der stark maritime Einfluss des Westwindgürtels sorgt in diesen Gebieten der höheren mittleren Breiten (35°-60°) für ganzjährige Niederschläge. Des Weiteren ist der temperaturausgleichende Einfluss der Ostsee an geringen Temperatur-Jahresschwankungen (Amplitude = 17-18 °C) erkennbar. Die Stadt Waren/ Müritz mit Umgebung wird als niederschlagsnormal ausgewiesen. Der Jahresniederschlag beträgt 565 mm, der Monat mit den wärmsten Temperaturen ist der August mit durchschnittlich 21,5 °C und der kälteste Monat ist der Januar mit durchschnittlich -2,9 °C.
Die Änderungsgebiete befinden sich um den Stadtkern herum und am Stadtrand sowie darüber hinaus. Die umgebenden Acker- und Wiesenflächen und der östlich vorhandene Kummerower See fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete. Hinsichtlich stofflicher Belastungen kann das Klima allgemein als unbelastet angesprochen werden. Von den unmittelbaren Plangebieten gehen keine Emissionen aus, die als lokale klimatische Vorbeeinträchtigung bewertet werden.
Freilandklimatop
Die derzeit landwirtschaftlich genutzten Freiflächen werden als Freilandklimatop angesprochen. Auf diesen Flächen findet eine starke nächtliche Abkühlung statt. Darüber hinaus sind sie durch einen deutlich ausgeprägten Jahres- und Tagesgang der Lufttemperatur und eine allgemein geringe Abschwächung des Windes gekennzeichnet.
Auf Grund der eher geringen Größe der Ortschaft Neukalen sind die Klimaelemente nur geringfügig verändert und es sind keine lokalklimatischen Vorbelastungen vorhanden.
Vorbelastung
Die Luft weist fast überall in Mecklenburg-Vorpommern eine sehr geringe Vorbelastung durch Luftschadstoffe auf. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) führt im Rahmen des Luftmessnetzes kontinuierliche Immissionsmessungen an 15 Messstationen durch. Das Messnetz ist so ausgelegt, dass für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine flächendeckende Immissionsüberwachung gewährleistet ist. Die Standorte wurden so ausgewählt, dass diese jeweils für ein größeres Areal repräsentativ sind. Die Immissionskonzentrationen der Komponenten Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Feinstaub liegen aktuell deutlich unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern).
Die zum Planungsraum nächstgelegene und repräsentative Messstelle befindet sich in Güstrow (ca. 40 km Luftlinie westlich von Neukalen). Der Standort ist ländlich geprägt. Es werden die in der TA Luft benannten Immissionswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation und Ökosystemen sicher eingehalten.
Landschaft
Südwestlich der Stadt Neukalen erheben sich deutlich die bewaldeten Hügel der Mecklenburgischen Schweiz. Im Osten dagegen gehen die Wiesen beinahe übergangslos in die Wasserfläche des Kummerower Sees über.
Die Stadt liegt zum Großteil in der Landschaftszone „Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte“. Entsprechend der naturräumlichen Gliederung liegen Karnitz und die Stadt am Übergang der Landschaftseinheit „Teterower und Malchiner Becken“ und der Landschaftseinheit „Kuppiges Peenegebiet mit Mecklenburger Schweiz“. Letzteres umschließt die Landschaftseinheit „Teterower und Malchiner Becken“ von allen Seiten.

Abb. 28: Landschaftseinheiten (https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php, Juli 2023)
Für Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen der Aufnahme der Landschaftsbildelemente Landschaftsbildräume ausgegliedert. Dabei wurden landschaftliche Situationen zusammengefasst, die das gleiche Erscheinungsbild besitzen (Räume gleicher Erlebbarkeit). Nach einer Analyse, der für die Bewertung der Landschaftsräume relevanten Kategorien Vielfalt, Naturnähe/ Kulturgrad, Eigenart und Schönheit als Zusammenspiel der vorgenannten, erfolgte die Bewertung des Landschaftsbildpotentials (Umweltministerium M-V, 1994). Wie in untenstehender Abbildung zu erkennen, befinden sich die meisten Planflächen im Siedlungsgebiet oder grenzen an Grünländer und Röhrichte an. Der Landschaftsbildraum wird größtenteils mit hoch bis sehr hoch bewertet, im Norden der Stadt nur mit gering bis mittel.

Abb. 29: Landschaftsbildpotential (https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php, Juli 2023)

Vorbelastung
Die Flächen rund um Neukalen stellen sowohl große Ackerflächen als auch Feuchtgebiete dar, die durch Wasserläufe strukturiert werden. Dazwischen finden sich einzelne Gehöfte, Gewerbeansiedlungen und Verkehrstrassen. Der Gesamteindruck ist ein ländlich überformter Raum mit eigenen Mikroräumen, die ästhetische Komplexe aufweisen. Durch die bestehende Bebauung und die umliegenden Klein-Siedlungen sowie durch Infrastrukturelemente ist bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbildes vorhanden. Insgesamt wird dieser Landschaftsbildraum mit hoch bis sehr hoch bewertet.