Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.7. Planungsalternativen

Als alternative Planungsmöglichkeiten kommen nur solche in Betracht, mit denen die mit der Bauleitplanung verfolgten städtebaulichen Ziele gleichfalls mit einem verhältnismäßigen Aufwand erreicht werden können. Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine städtebauliche Ordnung für die nächsten Jahrzehnte in Neukalen geschaffen werden. Zudem sollen neben der Peenestadt auch private Grundstückseigentümer und Investoren geordnetes Baurecht erhalten. Nach erneuter intensiver Prüfung, auch weiterer Standortvarianten zur Sicherung des notwendigen Flächenpotenzials für die weitere Wohnbauflächen- sowie Gewerbeflächenentwicklung durch die Gremien der Stadt Neukalen wurden diese neuen Bauflächen/ Standorte als Vorzugslösung festgestellt.

Durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes trifft die Gemeinde vorbereitende Flächenausweisungen für unterschiedliche Flächennutzungsarten. Diese wurden so gewählt, dass die Eingriffe auf möglichst vorbelasteten Flächen ohne erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter stattfinden und ein schonender und bewusster Umgang mit dem Schutzgut Boden und Fläche erfolgt. Auch verringert sich der Erschließungsaufwand, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Erschließung und die daraus resultierende Flächenversiegelung gegenüber einer Planung an anderer Stelle. Weiterhin wird die infrastrukturelle Ausstattung im Gemeindegebiet verbessert und die Wohnqualität erhöht. Die gewählten Bauflächen weisen eine hohe Eignung für die Erreichung der verfolgten städtebaulichen Ziele auf; alternative Planungsmöglichkeiten bestehen nicht.

7.8. Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind

Schwere Unfälle oder Katastrophen im Zusammenhang mit den Auswirkungen, die durch die Flächennutzungsplanänderung zu erwarten sind, sind derzeit nicht bekannt.

7.9. Zusätzliche Angaben

Verwendete Unterlagen, technische Verfahren

Die Gliederung des vorliegenden Umweltberichts ist durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB vorgegeben. Die Erstellung des Umweltberichts basiert auf der Auswertung vorhandener Daten.

Floristische und faunistische Untersuchungen sowie Schalltechnische Gutachten für Auswirkungen der Lärmimmissionen liegen zum derzeitigen Planungsstand nicht vor.

Bei der Ermittlung, Bewertung und Prognose von Auswirkungen gegenüber abiotischen Schutzgütern traten bei Kenntnis des momentanen Planvorhabens keine Schwierigkeiten auf.

Die Bewertung erfolgte aufgrund folgender Grundlagen:

  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift TA Lärm
  • Bundesbodenschutzgesetz
  • Naturschutzausführungsgesetz M-V
  • EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
  • BauGB
  • UVPG
  • Geodaten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie

Zur Umweltprüfung lagen die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Stellungnahmen) vor. Zu den wichtigsten Daten- und Informationsgrundlagen für das vorhabenbezogene aber auch für das vorhabenübergreifende Monitoring gehören:

  • die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, vor allem die RREP Programmsätze Z 4.1 (3), Innen- vor Außenentwicklung, G 4.1 (1), Siedlungsentwicklung, G 4.1 (4), Siedlungsachsen im Bereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans,
  • konkrete Planunterlagen zu den Einzelvorhaben (soweit schon vorhanden),
  • umweltfachliche Basisdaten, wie sie bei den zuständigen Naturschutzbehörden und hier insbesondere beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V geführt werden (inkl. das Landesinformationssystem LINFOS).