7.4.2. Darstellung von Landschaftsplänen sowie sonstigen Plänen
Ein Landschaftsplan liegt nicht vor. Notwendige Ausgleichsmaßnahmen sollten nach Möglichkeit vor Ort realisiert werden, Anhaltspunkte zur Wertschöpfung liefert der Maßnahmenplan und sie Zielsetzungen des Gutachterlichen Landschaftsrahmenplans:
- Regeneration gestörter Naturhaushaltsfunktionen stark entwässerter, degradierter Moore
- Regeneration gestörter Naturhaushaltsfunktionen naturferner Fließgewässerabschnitte
- Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Fließgewässerabschnitte
- Schutz vor stofflichen Belastungen
- Regeneration gestörter Naturhaushaltsfunktionen ehemals stark wasserbeeinflusster Grünlandflächen
- Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Wälder ohne Nutzung
- Überwiegend naturnahe Wälder mit hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit, deren Bewirtschaftung besonderen Schutzbestimmungen unterliegt