Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.4.2. Kulturgüter und sonstige Sachgüter

Kulturgüter und sonstige Sachgüter werden durch die geplante Bebauung nicht beeinträchtigt. Im Stadtgebiet sind zahlreiche (Boden-)Denkmale bekannt, in den Änderungsbereichen befinden sich jedoch keine, mit Ausnahme von Bodendenkmalen in M2, W1, W4 und S FH1. Hier ist bei Baumaßnahmen eine bodenkundliche Baubegleitung sowie die Einhaltung des § 11 DSchG M-V erforderlich.

7.4.2. Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt über das vorhandene Netz des Wasser-Zweck-Verbandes Malchin/ Stavenhagen und über private Anlagen.

Der Siedlungsabfall des Gebietes wird entsprechend der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte getrennt und der Wiederverwertung oder der Abfallbehandlung zugeführt.

Sollte bei den Baumaßnahmen verunreinigter Boden oder Altablagerungen (Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Bauschutt etc.) angetroffen werden, so sind diese Abfälle vom Abfallbesitzer bzw. vom Grundstückseigentümer einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Diese Abfälle dürfen nicht zur erneuten Bodenverfüllung genutzt werden. Für die Sanierung der Altlastenverdachtsflächen ist eine fachtechnische und behördliche Begleitung im Rahmen der Abbruch- und Rückbaumaßnahmen erforderlich. Im Bebauungsplanverfahren der Wohnbaufläche W7 ist der Altlastenverdacht gutachterlich zu untersuchen und ggf. mit der Unteren Bodenschutzbehörde ein Sanierungsplan abzustimmen.

7.4.2. Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Vorgaben oder zusätzlichen Gebiete für erneuerbare Energien ausgewiesen.