Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

1.3. Gesetzliche Grundlagen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Rechtsgrundlagen
  • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176
  • Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802)

1.3.1. Flächennutzungsplanung

Das Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan wurde mit Beschluss der Stadtvertretung eingeleitet. Nach einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger, wurde der Plan am 11.01.2009 wirksam.

Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung ist der Flächennutzungsplan in der Fassung seiner 1. Änderung mit Ablauf des 25.11.2012 wirksam geworden. Gegenstand der 1. Änderung waren die Darstellung von Sonderbauflächen für ein Ferienhausgebiet und zwei Campingplatzgebiete, die Ausweisung eines besonderen Wohngebietes und verschiedener Grünflächen. Sämtliche Änderungen fanden nordwestlich des Stadtzentrums auf einer bisherigen Grünfläche statt.

Die zweite Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 23.08.2015 wirksam. Sie beinhaltete die Änderung einer Sonderbaufläche Beherbergung/ Tourismus in eine Sonderbaufläche Hafen und eine Sonderbaufläche, welche der Erholung dient mit der Zweckbestimmung Campingplatz/ Caravanstellplatz sowie eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die südlich angrenzende Grünfläche (Zweckbestimmung Kleingärten) wurde als Wohnbaufläche dargestellt. Zusätzlich wurde ein Bodendenkmal mitaufgenommen. Sämtliche Änderungen fanden nordöstlich des Stadtzentrums statt.

Am 22.05.2016 erlangte die dritte Änderung des Flächennutzungsplans ihre Rechtswirksamkeit. Ihr zugrunde lag der Abriss der Ziegelei südlich der Stadt. Der Geltungsbereich der Gesamtanlage, die dem Denkmalschutz unterlag, wurde etwas verschoben und nun als Gesamtanlage Bodendenkmal „Alte Ziegelei“ geführt. Die umgebenden Flächen, welche bisher als Flächen für die Landwirtschaft geführt wurden, sind im Zuge der Änderung als Gewerbegebiete (teils eingeschränktes Gewerbegebiet) und Sonderbaufläche Photovoltaik dargestellt worden. Außerdem wurden drei gesetzlich geschützte Biotope, eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und eine Mobilfunkanlage eingetragen.

2018 wurde der Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Nach dem Planbeschluss im Mai 2019 und der Genehmigung im September 2019 erfolgte die Wirksamkeit am 17.11.2019. Der neue Plan stellt das gesamte Stadtgebiet mit den umliegenden Dörfern dar. Es wurden verschiedene Änderungen wie beispielsweise ein großes neues Mischgebiet im Südosten des Stadtkerns eingearbeitet.

Der Beschluss der Gemeindevertretung über den Antrag auf die vorliegende 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 22.04.2021 in der Stadtvertretung Neukalen gefasst.

1.3.2. Ziele der Raumordnung

Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP MV 2016)

Die Stadt Neukalen liegt zwischen den beiden Mittelzentren Teterow und Demmin innerhalb eines Ländlichen Gestaltungsraums. Durch den nahe gelegenen Kummerower See, einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, führt eine Wasserstraße bis zur Ostsee. Das Plangebiet ist ein Vorbehaltsgebiet für Tourismus, östlich des Stadtrandes ein Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege und rund um Karnitz ein Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege.

Abb. 2: Auszug aus der Karte des Landesraumentwicklungsprogramms M-V, bearbeitet ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB

Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte

Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MSE) sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung enthalten. Neukalen befindet sich am nordwestlichen Rand des RREP MSE am Rand eines Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft (zwischen Neukalen und Karnitz) und eines Tourismusentwicklungsraums. Die Stadt, eingestuft als Siedlungsschwerpunkt, befindet sich zwischen einem Vorbehaltsgebiet und einem Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege. Karnitz ist aus dem Vorbehaltsgebiet ausgenommen. Durch bzw. an Neukalen vorbei verlaufen ein regionales Straßennetz, ein regional bedeutsames Radroutennetz und eine Ferngasleitung. Nordwestlich von Karnitz befindet sich ein Vorbehaltsgebiet Kompensation und Entwicklung, westlich Neukalens eines für Trinkwasser.

Abb. 3: Auszug aus der Karte des Regionales Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, bearbeitet ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB