Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

1.6.4. Brandschutz

Die Stadt Neukalen verfügt über eine anforderungsgerecht ausgestattete Freiwillige Feuerwehr. Die Löschwasserversorgung des Gebietes erfolgt über Löschwasserbrunnen oder Hydranten. Im Stadtgebiet können im Falle eines Brandes 48 m³/h aus dem öffentlichen Netz/ Hydranten über einen Zeitraum von maximal 2 h entnommen werden. Im ländlichen Bereich und im Gebiet der Ziegelei in Neukalen ist keine Entnahme von Löschwasser aus der öffentlichen Trinkwasseranlage möglich.

Eine notwendige Erweiterung der Löschwasserkapazitäten wird im weiteren Verfahren geprüft.

1.6.5. Denkmalschutz

Im Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans sind einige Bau- und Bodendenkmale bekannt. Auswirkungen auf die Denkmäler lassen sich durch die Flächennutzungsplanänderungen nicht feststellen, sondern können erst im Laufe von Bebauungen näher untersucht und beurteilt werden. Bei Eingriffen in den Erdboden sind ggf. archäologische Maßnahmen notwendig.

Wenn bei Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist gemäß § 11 DSchG M-V die zuständige untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund und die Fundstelle bis zum Eintreffen von Mitarbeitern oder Beauftragten des Landesamtes für Bodendenkmalpflege in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich ist hierfür der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der Grundstückseigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige.

1.6.6. Altlasten/ Kampfmittel

Altlasten sind an drei Orten (ehem. Gaswerk, Kreisstraßenmeisterei, Ziegelwerk) im Stadtgebiet Neukalen erfasst. Die Standorte haben jedoch keinen Einfluss auf die Änderungsgebiete des Flächennutzungsplans.

Sollten bei den Bauarbeiten Verdachtsflächen bzw. Anzeichen von schädlichen Bodenveränderungen (abartiger Geruch, anormale Färbung, Austritt verunreinigter Flüssigkeiten und Reste alter Ablagerungen) aufgefunden werden, sind sie umgehend die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte anzuzeigen. Die Vorschriften des BBodSchG mit der BBodSchV, sowie die Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall M 20 (LAGA) sind einzuhalten.

Für die Änderungsbereiche sind keine Kampfmittelbelastungen bekannt. Da in Mecklenburg-Vorpommern Munitionsfunde nicht auszuschließen sind, wird empfohlen vor Beginn von Bauarbeiten, eine Kampfmittelbelastungsauskunft beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern einzuholen.