Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

1.6.1. Erweiterung von Bauflächen

Die Nachfrage nach Bauplätzen für Wohngebäude hat in den letzten Jahren in der Stadt Neukalen deutlich zugenommen. Die interessante, naturnahe Lage in der Nähe des Kummerower Sees in der Mecklenburgischen Seenplatte und die Coronapandemie tragen maßgeblich dazu bei, dass mehr Menschen die größeren Städte verlassen und sich einen Wohnsitz in ländlicheren Regionen suchen. Die Stadt möchte deshalb rechtzeitig ein Konzept für die bauliche Entwicklung der nächsten Jahre vorlegen.

Im Fokus steht dabei die Darstellung von Wohnbauflächen, aber auch Misch-, Gewerbe- und Sonderbauflächen erfahren eine Änderung oder werden ergänzt. Insbesondere das Interesse von Gewerbetreibenden an der Stadt Neukalen soll durch die Ausweisung neuer Gewerbeflächen berücksichtigt werden. Da derzeit keine wesentlichen Flächen mehr zur Verfügung stehen, soll hier ebenfalls eine langfristige Entwicklung gesteuert werden.

Insgesamt wird die Stadt dadurch wachsen können und gezielt nachverdichtet.

1.6.2. Erschließung

Die Erschließung der Änderungsbereiche ist zu einem großen Teil bereits gesichert. Teilweise muss die Erschließung innerhalb der Gebiete noch hergestellt werden. Dies erfolgt im Rahmen der nachrangigen Bauleitplanverfahren.

1.6.3. Ver- und Entsorgung

Elektrische Energie und Gas

Die Versorgung mit Elektroenergie und Gas wird durch die E.DIS AG durch Anschluss an das im Ort vorhandene Netz gewährleistet. Für den Anschluss an das Netz wird eine Erweiterung der Strom- und Gasverteilungsanlagen erforderlich. Im Plangebiet befinden sich Anlagen des Versorgungsunternehmens.

Durch die Wohnbaufläche W1 läuft eine Gashochdruckleitung. Bei der verbindlichen Bauleitplanung sind Sicherheitsabstände, Schutzstreifen und Schutzmaßnahmen zu beachten.

Trinkwasser und Schmutzwasser

Die Trinkwasserversorgung in der Stadt erfolgt durch den Wasserzweckverband Malchin Stavenhagen. Die Wasserversorgung der Plangebiete wird durch die Anbindung an die bestehende Wasserversorgung des Ortes sichergestellt. Rechtzeitig vor Inbetriebnahme neu verlegter Trinkwasserleitungen ist die normgerechte Qualität von Wasser laut Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung sowie die Freigabe beim Gesundheitsamt zu beantragen.

Im südwestlichen Stadtbereich befinden sich Wasserschutzgebiete in den Zonen II und III. Das Trinkwasserschutzgebiet MV_WSG_2142_08 Neukalen stimmt mit der Ausdehnung des Wasserschutzgebietes Zone III überein.

Der Wasserzweckverband Malchin Stavenhagen betreibt in der Stadt Stavenhagen eine Kläranlage. Das Neukalener Plangebiet ist an die Schmutzwasserentsorgung angeschlossen. Der Anschluss und die Anschlussbedingungen sind dem Versorgungs- und Entsorgungsträger Wasserzweckverband Malchin Stavenhagen zu vereinbaren, die Ausführung ist im Einvernehmen mit der Stadt vorzunehmen.

Zu den einzelnen Teilflächen:

M1: Erschließung mit Trinkwasserversorgung und Abwasseranschlüssen ist möglich

M2: Erschließung mit Trinkwasserversorgung und Abwasseranschlüssen über verbindlichen Bauleitplan nötig (BP Nr. 15 „Mischgebiet an der Darguner Straße“ regelt Teilfläche)

A: ist und bleibt frei von Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

GE: Erschließung mit Trinkwasserversorgung und Abwasseranschlüssen über verbindlichen Bauleitplan nötig

W3: Erschließung mit Trinkwasserversorgung und Abwasseranschlüssen nötig

W6: bereits erschlossen

S FH1: Versorgung der daneben liegenden Ferienhäuser erfolgt über private, gemeinschaftlich genutzte Anlagen, Erschließung durch Wasserzweckverband (WZV) nicht geplant

W1: Erschließung mit Trinkwasserversorgung und Abwasseranschlüssen über verbindlichen Bauleitplan nötig

W2: Erschließung mit Trinkwasserversorgung und Abwasseranschlüssen über verbindlichen Bauleitplan nötig

W7: Erschließung mit Trinkwasserversorgung und Abwasseranschlüssen über verbindlichen Bauleitplan nötig (-> BP Nr. 14 „Traum am Kummerower See“ in Aufstellung)

GemBe: Trinkwasser- und Abwasseranlagen vorhanden, Rückbau und Neuplanung bedarf Abstimmung mit WZV

M3: Trinkwasserversorgung vorhanden, Schmutzwasserbeseitigung über private Anlagen

W4: Trinkwasserversorgung vorhanden, Schmutzwasserbeseitigung über private Anlagen

W5: Trinkwasserversorgung vorhanden, Schmutzwasserbeseitigung über private Anlagen

S T: Trinkwasserversorgung vorhanden, Schmutzwasserbeseitigung über private Anlagen

Niederschlagswasser

Je nach Bodenverhältnissen soll das Regenwasser auf den Grundstücken versickert werden oder in entsprechende technische Entwässerungsanlagen abgeleitet werden. Sollte eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers aufgrund der anstehenden Baugrundverhältnisse nicht möglich sein, muss auch das auf den Bauflächen anfallende Niederschlagswasser gesammelt und in die nächste Vorflut geleitet werden.

Durch eine Versiegelung auf den Wohnbauflächen W1, W2 und W7 wird eine Erweiterung der Regenwasser-Anlagen nötig. Ein Konzept lässt sich jedoch erst anhand konkreter Baumaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erstellen.

Eine Niederschlagswasserbeseitigung ist für die Mischbaufläche M3 sowie die Wohnbauflächen W4 und W5 nicht geplant. Auf der Fläche S F wird, abgesehen von den Wegen, keine Versiegelung erfolgen, sodass das Regenwasser ungehindert versickern kann.

Die Fläche S T wird zunächst in der bestehenden Form erhalten, wodurch keine Änderungen entstehen. Weitere größere Änderungen im Sinne des Flächennutzungsplans erfordern weiterführende Planungen.

Telekommunikation

Der Bereich der Änderungen des Flächennutzungsplans kann an die Telekommunikationsleitungen der Deutschen Telekom angeschlossen werden. Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland. Auf diese Telekommunikationsanlagen muss bei eventuellen Umbaumaßnahmen Rücksicht genommen und der ungestörte Betrieb weiter gewährleistet bleiben. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung von Telekommunikationslinien vorgesehen werden.

Abfallbeseitigung

Der Siedlungsabfall Neukalens wird entsprechend der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte getrennt und der Wiederverwertung oder der Abfallbehandlung zugeführt.

Die bei der Errichtung von Gebäuden anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) oder, soweit eine Verwertung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, unter Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen (§ 15 KrWG).