7.12. Hinweise
Landschaftsschutzgebiet
Der Hinweis zum Landschaftsschutzgebiet dient der Klarstellung und Lesbarkeit der eingetragenen Schutzgebietsgrenze.
Das Landschaftsschutzgebiet "Rostocker Heide und Wallbach" befindet sich weitestgehend außerhalb des Geltungsbereichs. Die markierte Fläche ist von dem Landschaftsschutzgebiet ausgenommen.
Artenschutz
Mit einem vorhabenbedingten Eintritt von Verbotstatbeständen im Sinne von § 44 BNatSchG ist bei Beachtung der nachfolgenden artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahen nicht zu rechnen:
Sämtliche Bauarbeiten erfolgen zum Schutz der etwaig auf der Fläche brütenden Feldlerchen, außerhalb des Zeitraums 01.03. – 31.07. Eine Abweichung von dieser Bauzeitenregelung ist nur dann möglich, wenn die Baufeldfreimachung (Herstellung einer vegetationslosen Rohbodenfläche) vor dem 01.03. erfolgt und der vegetationslose Zustand bis zum Beginn regelmäßig stattfindender Erdbauarbeiten auf der betreffenden Fläche gehalten wird. Alternativ ist der Beginn der Baufeldfreimachung bzw. der Bauarbeiten auch innerhalb des oben genannten Zeitraums möglich, wenn maximal 7 Tage vor Beginn der Baufeldfreimachung/Bauarbeiten eine qualifizierte Fachkraft den Nachweis erbringt, dass keine Bodenbruten im betreffenden Bereich stattfinden. Eine entsprechende, von der Fachkraft zu erstellende und unterzeichnende Dokumentation ist der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vor Baufeldfreimachung/Baubeginn unaufgefordert zuzustellen.
Kompensationsmaßnahme
Im Umweltbericht wurde der Eingriff mit 1.925 m² Eingriffsflächenäquivalenten bilanziert und eine Kompensationsmaßnahme im räumlichen Zusammenhang beschrieben. Die Maßnahme entspricht den Hinweisen zur Eingriffsregelung M-V (2018) Anlage von Feldhecken und liegt auf dem Grundstück des Vorhabenträgers Flurstücks 45/15, Flur 2, Gemarkung Willershagen.
Abb. 8: Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Lage der Kompensationsmaßnahme Feldhecke
(Quelle: gaia.mv, 12.04.2023, bearbeitet ign PartG-mbB)
Zur Deckung des Kompensationsbedarfs von 1925 m² EFÄ ist entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 45/15 eine 100 m lange, 5-reihige Hecke mit beidseitigem Saum von jeweils 2 m Breite anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Breite der Pflanzung beträgt somit 10 m, der Reihenabstand beträgt 1,5 m und der Pflanzabstand 1 m. Folgende Arten sind zu verwenden: Schlehe, Weißdorn, Hundsrose, Strauch-Hasel, Gewöhnlicher Schneeball, Feldahorn, Stieleiche. Das Pflanzschema und die Pflanzqualitäten sind dem Umweltbericht zu entnehmen. Die Maßnahme ist im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt und wird im Durchführungsvertrag festgeschrieben.