Planungsdokumente: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink
Begründung
1.1. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes dient als planungsrechtliche Grundlage zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 10 und Nr.12, sowie der Änderung der Darstellung zum bestehenden Bebauungsplan Nr.3. In diesem Zuge werden auch die geänderten Zweckbestimmungen der Bebauungspläne Nr. 7 und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 angepasst. Die Inhalte der Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen im Wesentlichen in der Neuschaffung von Wohnbauflächen und Mischgebietsflächen, um zum einen eine qualitative Weiterentwicklung des touristischen Angebots schwerpunktmäßig im Gemeindehauptort Klink zu gewährleisten und zum anderen die Funktion als Wohnstandort für den Siedlungsschwerpunkt Klink zu stärken bzw. aufrecht zu erhalten.
Die Gemeinde Klink stärkt ihre Rolle als Zentraler Ort durch eine behutsame Nachverdichtung und Arrondierung der Siedlungsfläche, welche durch den Bau der Umgehungsstraße der B192 ermöglicht wird. Zu diesem Zweck befinden sich die Bebauungspläne B10 und B12 in Aufstellung. Die Darstellung der rechtskräftigen Bebauungspläne 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 * Blum-Dreier-Peters und Bebauungsplan Nr. 7 *Gartenweg* werden in diesem Zusammenhang berichtigt.
1.2. Lage und bestehende Nutzung der Teilgebiete der Flächennutzungsplanänderung
Bebauungsplan Nr. 3 *Blum-Dreier-Peters*, (M2)
Das Plangebiet liegt im Norden des Ortsteils Klink, östlich der Bundesstraße 192. Im Norden bildet der Geltungsbereich die Grenze zur freien Landschaft. Östlich befindet sich der Sportplatz der Gemeinde Klink. Im Süden bildet die Hafenstraße den Abschluss des Geltungsbereiches. Etwa 200 m östlich des Plangebietes befindet sich die Müritz. Der nördliche Bereich des Plangebietes umfasst die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 *Blum-Dreier-Peters*. Hier befindet sich ein Bootsservice, ein Outletcenter sowie eine Verkaufsstelle und Werkstatt für Glaskunst. Im südlichen Plangebiet befindet sich der Müritzer Bauernmarkt, eine Stellplatzanlage und ein Appartementhotel. Diese sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 3. Teilbereiche des Bebauungsplangebietes liegen noch brach. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Gewerbefläche ausgewiesen.
Bebauungsplan Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* (M1)
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* befindet sich auch im Norden der Gemeinde Klink, im Anschluss an die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 3. Das Plangebiet liegt außerhalb der Ortslage, vor dem nördlichen Ortseingang und verkleinert die Siedlungszäsurfläche.
Im Norden der Änderungsfläche schließt sich die Siedlungszäsur und im Süden die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 3 an. Im Westen wird die Fläche durch die Bundesstraße 192 begrenzt und im Osten befindet sich in ca. 200 m Entfernung die Müritz. Dazwischen liegt der Sportplatz der Gemeinde.
Bebauungsplan Nr. 10 *An der B 192 Richtung Sembzin*(W2)
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand der Gemeinde Klink, westlich der B 192 Richtung Sembzin. Im Norden bildet die Straße nach Grabenitz (Grabenitzer Weg) den Abschluss des Geltungsbereiches. Das Plangebiet liegt auf einer intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche im Landschaftsschutzgebiet L 41„Mecklenburger Großseenland“.
Im Norden und Westen des Plangebietes liegen angrenzend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Nordosten und Osten befindet sich der Siedlungsbereich Klink. Im Süden des Plangebietes liegt ein Graben mit Röhrichtbestand (MUE 08641 und MUE 08643). Das Plangebiet des B-Plans Nr. 10 sowie die angrenzenden südlichen Flächen sind im rechtskräftigen F- Plan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.