Der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 20.07.2017 in der Gemeindevertretung gefasst. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde ist seit dem 18.10.2000 wirksam. Seither werden folgende Entwicklungsziele durch Bauleitplanverfahren angestrebt mit Auswirkungen auf die Darstellungen des Flächennutzungsplans:

Abbildung 2 Übersicht der Änderungsflächen im Entwurf 4. Änd. FNP Klink
Bebauungsplan Nr. 7 *Gartenweg* (W1)
Die Änderungsfläche W1 „Bebauungsplan Nr.7 „Gartenweg“ umfasst die Flurstücke 106-112, 113/1, 113/2, 114-137, 138/1, 138/2, 139, 140 und 155 in der Flur 2 der Gemarkung Klink.
Der Bebauungsplan Nr. 7 *Gartenweg* ist seit dem 13.11.2007 rechtskräftig. Hier wurde eine Kleingartenanlage in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt und der Standort durch eine entsprechende Erschließung gesichert. Damit schöpft die Gemeinde das Potential an Wohnbauflächen innerhalb der Ortschaft aus. Eine weitere Entwicklung ist nur durch Ausweitung in den Außenbereich möglich durch die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Westen der Ortslage.
Bebauungsplans Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* (M1)
Die Änderungsfläche M1 Bebauungsplan Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* ist ein Teilbereich des Flurstückes 227/13 in der Flur 1 der Gemarkung Klink.
Die Gemeinde hat die Planungsabsicht diesen Bereich einer Bebauung zuzuführen. Der Ortsteil Klink verfügt bereits über einen Standort für die Feuerwehr, der jedoch nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und keine bedarfsgerechte Feuerwehr bereitstellen kann. Der nunmehr vorliegende Standort ist als ideal zu bezeichnen, da er für die Mitglieder der Feuerwehr gut zu erreichen ist und zeitgleich die Einsatzwege kurz sind, um einen optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Aufgrund der besonderen Anforderungen durch den Betrieb einer Feuerwehr, eignet sich insbesondere ein Standort im Außenbereich. Darüber hinaus soll der Standort weitere wichtige gemeindliche Funktionen beherbergen.
Eine Entwicklung der Baufläche bietet sich hier an, weil diese Flächen nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, die Flächen direkt an die Ortslage anschließen und die Erschließung gesichert ist. Im Anschluss an diese Mischflächen sollen Grünflächen als Maßnahmenflächen vorgesehen werden, um eventuelle Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen zu können und die Bauflächen einzugrünen sowie zur freien Landschaft abzutrennen.
Für diese Entwicklung muss ein Teil der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) dargestellten Zäsurfläche zwischen Klink und dem Urlauberdorf Klink in Anspruch genommen werden.
Die Siedlungszäsuren sind zeichnerisch in einem Maßstab von 1:100.000 in symbolhafter Form festgesetzt. Die weitere Ausformung und die genaue Abgrenzung gegen die Siedlungsgebiete erfolgen im Rahmen der Bauleitplanung. Diese Räume sollen grundsätzlich von Besiedlung freigehalten werden. Nur in Ausnahmefällen, wie hier zur Herstellung technischer Infrastruktur und Anlagen für siedlungsnahe Erholung/Freizeit/Sport können die Flächen so in Anspruch genommen werden, dass die Funktionen der Siedlungszäsur dadurch nicht beeinträchtigt werden und eine Zäsur erhalten bleibt. Die bestehende tatsächliche Siedlungszäsur hat entlang der Bundesstraße eine Breite von ca. 400 m. Im westlichen Teil wird die Zäsurfläche auf einer Breite von ca. 116 m bereits durch den bestehenden Sportplatz in Anspruch genommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* (M1) würde ebenfalls diese Grenze einhalten und die Zäsurfläche auf dieser Breite (ca. 116 m) in Anspruch nehmen.
Die zusätzliche Aufnahme der Flächen wird es der Gemeinde ermöglichen, den dringend notwendigen neuen Feuerwehrstandort in dieses Gebiet zu integrieren.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 18.12.2023 statt.
Bebauungsplan Nr. 3 *Blum - Dreier - Peters* (M2)
Die Änderungsfläche M2 „Bebauungsplan Nr.3 „Blum-Dreier-Peters“ ist ein Teilbereich des Flurstückes 227/13 in der Flur 1 der Gemarkung Klink.
Die Gemeinde Klink hat den Bebauungsplan Nr. 3 *Blum - Dreier - Peters* aufgestellt mit dem Ziel der Einordnung eines gewerblichen Standortes im Norden der Ortslage Klink. Er ist seit dem 11.12.1996 rechtskräftig. Seine 1. Änderung beinhaltete die Änderung örtlicher Bauvorschriften.
Am 24.09.2016 wurde die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 *Blum-Dreier-Peters* rechtskräftig, mit dem Planungsziel ein Teilbereich des Gewerbegebiets in ein Mischgebiet umzuwandeln. Auf der Fläche befindet sich nun ein Appartementhotel und die Stellplatzanlage des angrenzenden Müritzer Bauernmarktes. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan werden angepasst.
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 bestehen seit langem Brachflächen. Für die privaten Flächen ließ sich im Laufe der Jahre keine Nachnutzung einstellen. Auch auf den südlich gelegenen Sondergebietsflächen stellt sich keine entsprechende Nutzung ein. Das Interesse diese Flächen zukünftig als Mischgebietsflächen zu nutzen ist von Dritten an die Gemeinde herangetragen worden. Die festgesetzten Immissionskontingente des B-Plan Nr. 3 entsprechen bereits einem Mischgebiet und auch die vorhandenen Nutzungen sind mischgebietsverträglich. Da die Ortsumgehung Klink in Planung ist, könnten zukünftig die Verkehrsimmissionen der jetzigen B 192 abnehmen, sodass es keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken gibt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 ein Mischgebiet auszuweisen und damit eine Entwicklung im Innenbereich der Gemeinde zu fördern. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit Aufstellungsbeschluss vom 11.10.2017 verfolgt bereits das Ziel der Nachverdichtung durch Änderung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet. Mit Schreiben vom 12.01.2018 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 abs. 1 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 18.07.2018 durchgeführt. Für das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 3 werden Mischgebietsflächen dargestellt, die mit Hinblick auf die Ortsumgehung eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung ermöglicht.
Bebauungsplan Nr. 10 *An der B 192 Richtung Sembzin* (W2)
Die Gemeinde Klink erfreut sich wachsender Beliebtheit. Insbesondere im Hauptort Klink besteht eine konstante Nachfrage nach Wohnraum. Allerdings ist die derzeit zur Verfügung stehende Fläche für eine weitere Wohnraumentwicklung im Gemeindegebiet sehr begrenzt. Über wenige Einzelflächen zur Nachverdichtung geht das derzeitige Angebot der Gemeinde nicht hinaus. Um nun sowohl die wachsende Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen als auch der Rolle als Siedlungsschwerpunkt zu entsprechen, hat die Gemeinde bereits am 20.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 beschlossen mit dem Planungsziel der Wohnraumentwicklung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 23.05.2019 statt. Am 07.05.2019 fand der Termin zur Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 erfolgen im Parallelverfahren.
Die Zufahrt erfolgt vom Grabenitzer Weg aus. Es können durch die verbindliche Bauleitplanung Grundstücksgrößen geschaffen werden, die der aktuellen Nachfrage nach Wohngrundstücken im ländlichen Raum entsprechen; entlang der B 192 und des Grabenitzer Wegs besteht auch ein Potenzial für Mietwohnungsbau, insbesondere im Segment des bezahlbaren Wohnens. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 10 stellt das Pendent zur Wohnbebauung östlich der B 192 dar. Die Darstellung wird im Flächennutzungsplan übernommen.
Durch die Ortserweiterung Klink verbleiben Ackerflächen, die sich aufgrund ihrer Lage und Größe nur bedingt für eine effektive landwirtschaftliche Nutzung eignen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung werden Maßnahmenflächen im Süden und Westen des B-Plans Nr. 10 ausgewiesen. 
Diese Maßnahmenflächen als Pufferzonen stellen gleichzeitig den Abschluss der Siedlungskante der Gemeinde dar. Entsprechend der Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB können hier in unmittelbarer Nähe zum Eingriff und in Ergänzung des geschützten Biotops wirksame Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden, die die Auswirkungen auf Natur und Landschaft gezielt abfangen und ausgleichen können.
Flächenbilanz (ca. Angaben / B-Planbezogene Darstellung der Gebiete)
Wohngebietsflächen im Bestand 243.360 m²
davon B7 (W1) 13.671 m²
Sondergebiet Bestand 35.000 m²
Gewerbe alt /Mischgebiet neu B3 (M2) 25.400 m²
Baugebiete Bestand 317.431 m²
Wohngebietsflächen Erweiterung W2 45.950 m²
Flächen Erweiterung M1 8.107 m²
Baugebiete Erweiterung 53.184 m²
Maßnahmenflächen/ A1 45.077 m²
Ausgleichsflächen neu A2 9.096 m²
A3 22.661 m²
Maßnahmenflächen neu: 76.834 m²
Maßnahmenflächen (A1bis A3)
Zusätzlich zu den Wohnbauflächen und Mischbauflächen sollen im Norden und Süden der Ortslage gleichzeitig notwendige Maßnahmenflächen dargestellt werden. Die zukünftige Entwicklung von Bauflächen geht mit einem Eingriff in Natur und Landschaft einher. Die darzustellenden Maßnahmeflächen sollen die zukünftige Möglichkeit eines eingriffsnahen Ausgleichs ermöglichen.
Beziehung zu anderen relevanten Plänen und /oder Programmen - Ortsumgehung Klink
Die B 192 Ortsdurchfahrt Klink befindet sich zwischen der Anschlussstelle an die A 19 und dem Mittelzentrum Waren (Müritz). Aufgrund des hohen Anteils an Durchgangsverkehr werden an die Ortsdurchfahrt Klink mit ihrer Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion große Anforderungen gestellt, denen die gegenwärtige Trasse nicht gerecht werden kann. Aus diesem Grund plant die Straßenbauverwaltung zur effektiven Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt und daraus resultierend zur Minderung der Schall- und Immissionsbelastungen für Klink eine Ortsumgehung für die B 192. Die geplante Ortsumgehung ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030.
Im Jahr 2016 wurde die Ortsumgehung Klink an der B 192 in den vordringlichen Bedarf heraufgestuft und der Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Auch unter Berücksichtigung der Änderungen im Hinblick auf Verkehrsführung und Ressourcenverbrauch möchte die Gemeinde ihre zukünftige Entwicklung steuern und gewährleisten.
Die Bauleitplanung berücksichtigt den Trassenverlauf der Variante 4 Ortsumgehung Klink Entwurfsstand 2019. Die Ortsumgehung begünstigt eine städtebauliche Entwicklung östlich der geplanten Umgehungsstraße in wesentlichem Maße, da die bisher dort verlaufende B192 einen Großteil ihrer Barrierewirkung verliert. Sie kann als innerstädtische Straße ohne die überörtliche Funktion als Bundesstraße bis zu einem gewissen Grad verkehrsberuhigter gestaltet werden, so dass sich mehr Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr ergeben. Neue Wohn- und Mischgebiete westlich der der bestehenden B 192 sind demzufolge nicht nur als „Satelliten“ planbar, sondern können sich siedlungsverträglich an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anschließen. Anlagen des Lärmschutzes (Wälle o.ä.) entlang der Hauptstraße können nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entfallen.
Demgegenüber ergeben sich auf der westlichen Seite der Wohn- und Mischgebiete „Pufferzonen“ zur Umgehungsstraße, die das Potenzial bieten, bauliche Eingriffe entsprechend §1a BauGB auszugleichen. Im Fall des Bebauungsplans B10 (W2) wird im Süden eine entsprechende Fläche vorgesehen; der Flächennutzungsplan weist diese dementsprechend als Maßnahmenfläche aus.