Planungsdokumente: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.2. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde ist seit dem 18.10.2000 wirksam. Es wurden bereits zwei Änderungsverfahren begonnen, die die Ortslage Klink betreffen. Diese wurden nicht fortgeführt und werden durch die aktuelle Planung der 4. Änderung aufgehoben. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 *Gesundheits- und Erholungspark am Müritzufer* durchgeführt. Diese ist seit dem 02.09.2019 wirksam.

Die Gemeindevertretung Klink hat am 20.07.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Am 12.08.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss im Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren bekannt gemacht. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 5 BauGB entworfen und aufgestellt.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach § 8 Abs. 3 BauGB wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne Nr. 10 und 12 durchgeführt.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans stärkt die Funktion des Das regionale Raumentwicklungsprogrammpunktes Klink bezüglich der Wohnraumversorgung. Die Planung entspricht dem Ziel aus Programmsatz 4.1(6) Satz 2 RREP MS der Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Anbindung an bebaute Ortslagen.

Die Einwohnerentwicklung innerhalb der Gemeinde Klink und besonders im Bereich des Ortsteiles Klink zeigt, dass in den letzten fünf Jahren eine steigende Tendenz der Einwohnerzahlen verzeichnet werden konnte. Eine Wohnbauflächenentwicklung innerhalb der Gemeinde Klink erfolgt daher nur im Hauptort Klink. Die Flächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 2 *Müritzstraße*, Nr. 6 *Eigenheimsiedlung Mühlenberg* und Nr. 7 *Gartenweg* sind bereits vollständig durch Wohnbauzwecke ausgeschöpft. Eine weitere Verdichtung innerhalb dieser Bebauungspläne ist nicht möglich. Die Nachfrage nach Bauflächen ist groß. Weitere rechtskräftige Bebauungspläne dienen der touristischen Nutzung oder der Mischgebietsnutzung und können nicht zur Wohnbauentwicklung herangezogen werden. Alle weiteren nicht überplanten Bereiche des Ortsteiles Klink sind vollständig bebaut oder weisen nur sehr vereinzelt eine Möglichkeit zur Lückenbebauung auf. Für eine notwendige weitere gemeindliche Wohnbaulandentwicklung auf Gemeindeflächen verbleibt nur der Bereich am Ortsrand, der teilweise durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans B10 abgedeckt wird. Hier wird mit der Ausweisung von Gebieten gegenüber den bestehenden Wohngebieten für allgemeines Wohnen der Ortsrand abgerundet. Die Gemeinde verfügt über eine stabile Infrastruktur, die Einwohnerzahlen entwickeln sich positiv.

Berücksichtigt wird auch der Wohnflächenbedarf für potenzielle Arbeitskräfte der Tourismusindustrie. Hier bietet sich straßenseitige Bebauung am Grabenitzer Weg an. Dies muss im Weiteren durch die verbindliche Bauleitplanung detailliert umgesetzt werden.

In den Vorbehaltsgebieten soll der Sicherung der Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen und denen des Tourismus selbst besonders zu berücksichtigen.

Die touristische Entwicklung soll schwerpunktmäßig in den Tourismusschwerpunkträumen stattfinden. Weitere touristische Ausbaumaßnahmen sollen unter dem Aspekt der Qualitätssicherung auf die vorhandenen touristischen Angebote zur Stabilisierung vorhandener Standorte abgestimmt werden.

Um diesen Zielen gerecht zu werden, ist eine entsprechende Verfügbarkeit von Flächen in Mischnutzung vonnöten, da ein entsprechender dienstleistungsorientierter Tourismus in zentralörtlichen und kleinstädtisch anmutenden Lagen besonders gut entwickelt werden kann. Die Stärkung des Zentrums der Ortslage Klink durch die Erweiterung von Mischgebietsflächen geht daher konform mit diesen tourismusbezogenen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung.

Das Gebiet um Hafen und des Schlosshotels ist bereits durch einen hohen Nutzungsdruck gekennzeichnet, eine Nachverdichtung ist an dieser Stelle weder geboten noch aufgrund des Denkmalcharakters bzw. angrenzender Schutzwirkungen des Natur- und Landschaftsschutzes möglich. Zentralörtliche Funktionen sowohl hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit für die Bewohnerschaft (Daseinsvorsorge) als auch für den Tourismus können sich hier auf kompaktem Raum zwischen Hauptstraße und Hafen bzw. nördlichem Ortseingang und Schlossstraße nur begrenzt entwickeln. Die städtebauliche Konzeption beinhaltet durch die Ergänzung von Mischgebietsflächen, das Entwicklungspotential durch Infrastruktureinrichtungen den Bedürfnissen der wachsenden Gemeinde gerecht zu werden, insbesondere für die angespannte Parkplatzsituation und einen neuen Standort der Feuerwehr.

1.4.3. Hinweise bezüglich der Umgehungsstraße B192 neu

Die Bauleitplanung nimmt den Trassenverlauf der Variante 4 Ortsumgehung Klink, Entwurfsstand 2019, nachrichtlich auf, auch wenn der Flächennutzungsplan in der Fläche keine Änderung vorsieht. Diese Linienführung ist zunächst als Vorzugsvariante herausgearbeitet worden.

Mit der Ortsumgehung könnte die dann abgestufte innerstädtische Straße bis zu einem gewissen Grad verkehrsberuhigter gestaltet werden, so dass sich mehr Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr ergeben.

Die neuen Wohn- und Mischgebiete östlich der Hauptstraße wären demzufolge nicht nur „Satelliten“, sondern würden sich siedlungsverträglicher an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anschließen. Anlagen des Lärmschutzes (Wälle o.ä.) entlang der Hauptstraße könnten nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entfallen.

Da das Straßenbauamt zum Zeitpunkt keinen Termin für die Durchführung des Planverfahrens benennen kann, bleibt die mögliche Ortsumgehung für die Bauleitplanung im Weiteren unberücksichtigt.

Demgegenüber ergeben sich auf der westlichen Seite der Wohn- und Mischgebiete „Pufferzonen“ zur Umgehungsstraße, die das Potenzial bieten, bauliche Eingriffe entsprechend §1a BauGB auszugleichen. Im Fall des Bebauungsplans B10 wird im Süden eine entsprechende Fläche vorgesehen; der Flächennutzungsplan weist diese dementsprechend als Maßnahmenfläche aus.

1.5. Ziele und Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplans

Der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 20.07.2017 in der Gemeindevertretung gefasst. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde ist seit dem 18.10.2000 wirksam. Seither werden folgende Entwicklungsziele durch Bauleitplanverfahren angestrebt mit Auswirkungen auf die Darstellungen des Flächennutzungsplans:

Abbildung 2 Übersicht der Änderungsflächen im Entwurf 4. Änd. FNP Klink

Bebauungsplan Nr. 7 *Gartenweg* (W1)

Die Änderungsfläche W1 „Bebauungsplan Nr.7 „Gartenweg“ umfasst die Flurstücke 106-112, 113/1, 113/2, 114-137, 138/1, 138/2, 139, 140 und 155 in der Flur 2 der Gemarkung Klink.

Der Bebauungsplan Nr. 7 *Gartenweg* ist seit dem 13.11.2007 rechtskräftig. Hier wurde eine Kleingartenanlage in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt und der Standort durch eine entsprechende Erschließung gesichert. Damit schöpft die Gemeinde das Potential an Wohnbauflächen innerhalb der Ortschaft aus. Eine weitere Entwicklung ist nur durch Ausweitung in den Außenbereich möglich durch die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Westen der Ortslage.

Bebauungsplans Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* (M1)

Die Änderungsfläche M1 Bebauungsplan Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* ist ein Teilbereich des Flurstückes 227/13 in der Flur 1 der Gemarkung Klink.

Die Gemeinde hat die Planungsabsicht diesen Bereich einer Bebauung zuzuführen. Der Ortsteil Klink verfügt bereits über einen Standort für die Feuerwehr, der jedoch nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und keine bedarfsgerechte Feuerwehr bereitstellen kann. Der nunmehr vorliegende Standort ist als ideal zu bezeichnen, da er für die Mitglieder der Feuerwehr gut zu erreichen ist und zeitgleich die Einsatzwege kurz sind, um einen optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Aufgrund der besonderen Anforderungen durch den Betrieb einer Feuerwehr, eignet sich insbesondere ein Standort im Außenbereich. Darüber hinaus soll der Standort weitere wichtige gemeindliche Funktionen beherbergen.

Eine Entwicklung der Baufläche bietet sich hier an, weil diese Flächen nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, die Flächen direkt an die Ortslage anschließen und die Erschließung gesichert ist. Im Anschluss an diese Mischflächen sollen Grünflächen als Maßnahmenflächen vorgesehen werden, um eventuelle Eingriffe in Natur und Landschaft ausgleichen zu können und die Bauflächen einzugrünen sowie zur freien Landschaft abzutrennen.

Für diese Entwicklung muss ein Teil der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS) dargestellten Zäsurfläche zwischen Klink und dem Urlauberdorf Klink in Anspruch genommen werden.

Die Siedlungszäsuren sind zeichnerisch in einem Maßstab von 1:100.000 in symbolhafter Form festgesetzt. Die weitere Ausformung und die genaue Abgrenzung gegen die Siedlungsgebiete erfolgen im Rahmen der Bauleitplanung. Diese Räume sollen grundsätzlich von Besiedlung freigehalten werden. Nur in Ausnahmefällen, wie hier zur Herstellung technischer Infrastruktur und Anlagen für siedlungsnahe Erholung/Freizeit/Sport können die Flächen so in Anspruch genommen werden, dass die Funktionen der Siedlungszäsur dadurch nicht beeinträchtigt werden und eine Zäsur erhalten bleibt. Die bestehende tatsächliche Siedlungszäsur hat entlang der Bundesstraße eine Breite von ca. 400 m. Im westlichen Teil wird die Zäsurfläche auf einer Breite von ca. 116 m bereits durch den bestehenden Sportplatz in Anspruch genommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 *Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr/Bürgerhaus/Parkplatz* (M1) würde ebenfalls diese Grenze einhalten und die Zäsurfläche auf dieser Breite (ca. 116 m) in Anspruch nehmen.

Die zusätzliche Aufnahme der Flächen wird es der Gemeinde ermöglichen, den dringend notwendigen neuen Feuerwehrstandort in dieses Gebiet zu integrieren.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 18.12.2023 statt.

Bebauungsplan Nr. 3 *Blum - Dreier - Peters* (M2)

Die Änderungsfläche M2 „Bebauungsplan Nr.3 „Blum-Dreier-Peters“ ist ein Teilbereich des Flurstückes 227/13 in der Flur 1 der Gemarkung Klink.

Die Gemeinde Klink hat den Bebauungsplan Nr. 3 *Blum - Dreier - Peters* aufgestellt mit dem Ziel der Einordnung eines gewerblichen Standortes im Norden der Ortslage Klink. Er ist seit dem 11.12.1996 rechtskräftig. Seine 1. Änderung beinhaltete die Änderung örtlicher Bauvorschriften.

Am 24.09.2016 wurde die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 *Blum-Dreier-Peters* rechtskräftig, mit dem Planungsziel ein Teilbereich des Gewerbegebiets in ein Mischgebiet umzuwandeln. Auf der Fläche befindet sich nun ein Appartementhotel und die Stellplatzanlage des angrenzenden Müritzer Bauernmarktes. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan werden angepasst.

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 bestehen seit langem Brachflächen. Für die privaten Flächen ließ sich im Laufe der Jahre keine Nachnutzung einstellen. Auch auf den südlich gelegenen Sondergebietsflächen stellt sich keine entsprechende Nutzung ein. Das Interesse diese Flächen zukünftig als Mischgebietsflächen zu nutzen ist von Dritten an die Gemeinde herangetragen worden. Die festgesetzten Immissionskontingente des B-Plan Nr. 3 entsprechen bereits einem Mischgebiet und auch die vorhandenen Nutzungen sind mischgebietsverträglich. Da die Ortsumgehung Klink in Planung ist, könnten zukünftig die Verkehrsimmissionen der jetzigen B 192 abnehmen, sodass es keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken gibt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 ein Mischgebiet auszuweisen und damit eine Entwicklung im Innenbereich der Gemeinde zu fördern. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit Aufstellungsbeschluss vom 11.10.2017 verfolgt bereits das Ziel der Nachverdichtung durch Änderung der Art der baulichen Nutzung in ein Mischgebiet. Mit Schreiben vom 12.01.2018 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 abs. 1 BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 18.07.2018 durchgeführt. Für das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 3 werden Mischgebietsflächen dargestellt, die mit Hinblick auf die Ortsumgehung eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung ermöglicht.

Bebauungsplan Nr. 10 *An der B 192 Richtung Sembzin* (W2)

Die Gemeinde Klink erfreut sich wachsender Beliebtheit. Insbesondere im Hauptort Klink besteht eine konstante Nachfrage nach Wohnraum. Allerdings ist die derzeit zur Verfügung stehende Fläche für eine weitere Wohnraumentwicklung im Gemeindegebiet sehr begrenzt. Über wenige Einzelflächen zur Nachverdichtung geht das derzeitige Angebot der Gemeinde nicht hinaus. Um nun sowohl die wachsende Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen als auch der Rolle als Siedlungsschwerpunkt zu entsprechen, hat die Gemeinde bereits am 20.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 beschlossen mit dem Planungsziel der Wohnraumentwicklung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand mit Schreiben vom 23.05.2019 statt. Am 07.05.2019 fand der Termin zur Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 erfolgen im Parallelverfahren.

Die Zufahrt erfolgt vom Grabenitzer Weg aus. Es können durch die verbindliche Bauleitplanung Grundstücksgrößen geschaffen werden, die der aktuellen Nachfrage nach Wohngrundstücken im ländlichen Raum entsprechen; entlang der B 192 und des Grabenitzer Wegs besteht auch ein Potenzial für Mietwohnungsbau, insbesondere im Segment des bezahlbaren Wohnens. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 10 stellt das Pendent zur Wohnbebauung östlich der B 192 dar. Die Darstellung wird im Flächennutzungsplan übernommen.

Durch die Ortserweiterung Klink verbleiben Ackerflächen, die sich aufgrund ihrer Lage und Größe nur bedingt für eine effektive landwirtschaftliche Nutzung eignen. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung werden Maßnahmenflächen im Süden und Westen des B-Plans Nr. 10 ausgewiesen. Diese Maßnahmenflächen als Pufferzonen stellen gleichzeitig den Abschluss der Siedlungskante der Gemeinde dar. Entsprechend der Eingriffs-/Ausgleichsregelung nach § 1a BauGB können hier in unmittelbarer Nähe zum Eingriff und in Ergänzung des geschützten Biotops wirksame Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden, die die Auswirkungen auf Natur und Landschaft gezielt abfangen und ausgleichen können.

Flächenbilanz (ca. Angaben / B-Planbezogene Darstellung der Gebiete)

Wohngebietsflächen im Bestand 243.360 m²

davon B7 (W1) 13.671 m²

Sondergebiet Bestand 35.000 m²

Gewerbe alt /Mischgebiet neu B3 (M2) 25.400 m²

Baugebiete Bestand 317.431

Wohngebietsflächen Erweiterung W2 45.950 m²

Flächen Erweiterung M1 8.107

Baugebiete Erweiterung 53.184

Maßnahmenflächen/ A1 45.077 m²

Ausgleichsflächen neu A2 9.096 m²

A3 22.661 m²

Maßnahmenflächen neu: 76.834

Maßnahmenflächen (A1bis A3)

Zusätzlich zu den Wohnbauflächen und Mischbauflächen sollen im Norden und Süden der Ortslage gleichzeitig notwendige Maßnahmenflächen dargestellt werden. Die zukünftige Entwicklung von Bauflächen geht mit einem Eingriff in Natur und Landschaft einher. Die darzustellenden Maßnahmeflächen sollen die zukünftige Möglichkeit eines eingriffsnahen Ausgleichs ermöglichen.

Beziehung zu anderen relevanten Plänen und /oder Programmen - Ortsumgehung Klink

Die B 192 Ortsdurchfahrt Klink befindet sich zwischen der Anschlussstelle an die A 19 und dem Mittelzentrum Waren (Müritz). Aufgrund des hohen Anteils an Durchgangsverkehr werden an die Ortsdurchfahrt Klink mit ihrer Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion große Anforderungen gestellt, denen die gegenwärtige Trasse nicht gerecht werden kann. Aus diesem Grund plant die Straßenbauverwaltung zur effektiven Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt und daraus resultierend zur Minderung der Schall- und Immissionsbelastungen für Klink eine Ortsumgehung für die B 192. Die geplante Ortsumgehung ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030.

Im Jahr 2016 wurde die Ortsumgehung Klink an der B 192 in den vordringlichen Bedarf heraufgestuft und der Bundesverkehrswegeplan 2030 beschlossen. Auch unter Berücksichtigung der Änderungen im Hinblick auf Verkehrsführung und Ressourcenverbrauch möchte die Gemeinde ihre zukünftige Entwicklung steuern und gewährleisten.

Die Bauleitplanung berücksichtigt den Trassenverlauf der Variante 4 Ortsumgehung Klink Entwurfsstand 2019. Die Ortsumgehung begünstigt eine städtebauliche Entwicklung östlich der geplanten Umgehungsstraße in wesentlichem Maße, da die bisher dort verlaufende B192 einen Großteil ihrer Barrierewirkung verliert. Sie kann als innerstädtische Straße ohne die überörtliche Funktion als Bundesstraße bis zu einem gewissen Grad verkehrsberuhigter gestaltet werden, so dass sich mehr Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr ergeben. Neue Wohn- und Mischgebiete westlich der der bestehenden B 192 sind demzufolge nicht nur als „Satelliten“ planbar, sondern können sich siedlungsverträglich an die bestehenden Bau- und Nutzungsstrukturen anschließen. Anlagen des Lärmschutzes (Wälle o.ä.) entlang der Hauptstraße können nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entfallen.

Demgegenüber ergeben sich auf der westlichen Seite der Wohn- und Mischgebiete „Pufferzonen“ zur Umgehungsstraße, die das Potenzial bieten, bauliche Eingriffe entsprechend §1a BauGB auszugleichen. Im Fall des Bebauungsplans B10 (W2) wird im Süden eine entsprechende Fläche vorgesehen; der Flächennutzungsplan weist diese dementsprechend als Maßnahmenfläche aus.