Planungsdokumente: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.6.3. Brandschutz

Der Ortsteil Klink verfügt bereits über einen Standort für die Feuerwehr, der jedoch nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und so keine bedarfsgerechte Feuerwehr bereitstellen kann.

Der nunmehr geplante Standort am Ortseingang (M1) ist als ideal zu bezeichnen, da er für die Mitglieder der Feuerwehr gut zu erreichen ist und zeitgleich die Einsatzwege kurz sind, um einen optimalen Brandschutz zu gewährleisten. Aufgrund der besonderen Anforderungen durch den Betrieb einer Feuerwehr, eignet sich insbesondere ein Standort im Außenbereich.

Ziel des bereits dazu eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen eine bauliche Entwicklung für die lokale Feuerwehr auf dem betreffenden Flurstück zu ermöglichen. Darüber hinaus soll der Standort weitere wichtige gemeindliche Funktionen beherbergen

Die Löschwasserversorgung des Ortes erfolgt über Hydranten. Die geforderte Löschwassermenge von 48m³/h für mindestsens 2 Stunden wird durch die Trinkwasserleitung zur Verfügung gestellt. Ein Ausbau der Löschwasserversorgung durch weitere Hydranten ist möglich und wird auf der Ebene des Bebauungsplanes näher geprüft.

1.6.4. Denkmalschutz

Nach aktuellem Kenntnisstand sind schon vorher Bodendenkmale gefunden worden. Es wird daher vermutet, dass in diesen dargestellten Bereichen weiter Bodendenkmale sein könnten. Für Bodendenkmale, die bei Erdarbeiten zufällig neu entdeckt werden, gelten die Bestimmungen des § 11 DSchG MV. In diesem Fall ist die untere Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen. Sie leitet die Anzeige unverzüglich an die Denkmalfachbehörde weiter. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters oder Beauftragten des Landesamtes in unverändertem Zustand zu erhalten. Die Verpflichtung erlischt fünf Werktage nach Zugang der Anzeige. Die untere Denkmalschutzbehörde kann die Frist im Rahmen des Zumutbaren verlängern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung des Denkmals dies erfordert.

1.6.5. Altlasten/Kampfmittel

Altlasten sind im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans nicht bekannt. Sollten bei den Bauarbeiten Verdachtsflächen aufgefunden werden, sind sie umgehend dem Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte anzuzeigen. Der bei Abbruch- und Baumaßnahmen anfallende unbelastete Bauschutt ist durch zugelassene Unternehmen der Umschlagstation Freidorf oder der Deponie Rosenow zuzuführen. Belastete Bausubstanz ist vor dem Abbruch einer Analyse auf Art und Umfang der Schadstoffbelastung zu unterziehen. Die Untersuchungsergebnisse sind dem Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und dem STALU Mecklenburger Seenplatte zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Holzabfälle sind einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Belastete Holzabfälle sind nach der Art der Konzentration der Belastung unschädlich in dafür zugelassene Abfallentsorgungsanlagen zu entsorgen.

Für den Geltungsbereich sind keine Kampfmittelbelastungen bekannt. Da in Mecklenburg-Vorpommern Munitionsfunde nicht auszuschließen sind, wird empfohlen vor Beginn von Bauarbeiten, eine Kampfmittelbelastungsauskunft beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern einzuholen.