Das Plangebiet zeichnet sich vor allem durch die gewachsene Nutzungsstruktur aus. Die Nachfrage an Wohnraum wird in der Gemeinde immer weiter steigen, kann aber durch keine Flächen im Innenbereich oder von sonstigen Flächen der Gemeinde abgedeckt werden. Die aktuellen Flächen gehören der Gemeinde Klink und stehen somit dem Planvorhaben zur Verfügung. Auf keinen anderen Flächen ist eine gleichwertige Entwicklung möglich. Des Weiteren ist der Rückgriff auf jene Flächen insgesamt mit dem geringsten Eingriff verbunden, da nur eine geringe Naturnähe und Biodiversität vorhanden ist. Anderweitige Flächen in Ortsrandlage stellen weitaus höherwertige Flächen dar. Auch die Entwicklung in anderen Ortsteilen der Gemeinde Klink, stellt keine Planungsalternative da, denn eine Entwicklung ist gemäß Raumordnungsprogramm auf die Siedlungsschwerpunkträume zu beschränken. Im Folgenden wird die Abwägung und die Entwicklung zur Darstellung der festgelegten Änderungsflächen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes noch einmal in ihrer zeitlichen Abfolge und der Prüfung Entscheidungsfindung zu alternativen Planungsmöglichkeiten dargestellt.
Der Ort Klink liegt auf einer Landenge zwischen der Müritz und dem Kölpinsee. Die Bundesstraße 192 führt durch den Ort und bildet hier die Verbindung zwischen der Stadt Waren (Müritz) und Malchow sowie überregional die Verbindung zwischen den Autobahnen A19 und A20. Der bauliche Bestand von Klink entwickelte sich vor allem östlich der B 192 in Richtung Müritz, ausgehend von einer straßenbegleitenden Bebauung bis an den heutigen Gewässerschutzstreifen der Müritz. Damit ist die Entwicklung mit Ausdehnung in Richtung Müritz nicht weiter möglich. Bisherige Entwicklungsmöglichkeiten in Richtung Norden durch ein Mischgebiet und in Richtung Süden für ein Wohngebiet wurden bereits in Anspruch genommen. Im Norden wurde die Entwicklung der Ortschaft bisher durch eine landschaftliche Zäsur, welche auch im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte verzeichnet ist, begrenzt. Im Übrigen wird die Ortschaft durch das Landschaftsschutzgebiet „Mecklenburger Großseenland“ eingeschlossen. Eine Entwicklung in Richtung Kölpinsee wurde daher bisher nicht weiter in Betracht gezogen.
Mit der kontinuierlichen Flächennachfrage für Wohnbebauung sowie der Neuordnung des Mischgebietes im Norden, wurde es für die Gemeinde notwendig, die zukünftige Entwicklung des Ortes zu planen bzw. die noch mögliche zukünftige Entwicklung zu prüfen und im Flächennutzungsplan darzustellen. Zusätzlich erfolgte die Aufnahme der Ortsumgehung in den Bundesverkehrswegeplan 2030, welche ebenfalls Berücksichtigung bei der Planung finden muss.
Die im Innenbereich der Ortschaft liegenden Flächen werden fast vollständig genutzt und stehen für eine zusätzliche, durch die Gemeinde angestrebte Nutzung, nicht zur Verfügung. Sie befinden sich in privater Eigentümerschaft und stellen auch nur vereinzelte Grundstücke dar. Durch die zugewiesene Funktion als Siedlungsschwerpunkt, kommt dem Ort Klink eine größere Aufgabe bezüglich der Wohnraumentwicklung zu. Dieser Funktion kann nur durch die Ausweisung zusammenhängender Gebiete Rechnung getragen werden.
Beim Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klink im Jahr 2017 wurde daher das Augenmerk auf die Ausweisung neuer Wohngebiete, zusätzlicher Mischgebiete und einer Neuordnung des bestehenden Mischgebietes unter Berücksichtigung der geplanten Ortsumgehung gelegt.
Die nebenstehende Übersichtskarte zum Aufstellungsbeschluss wurde zusätzlich mit der geplanten Flächenbezeichnung versehen und stellt die ursprüngliche Entwicklungsabsicht der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt dar.
Eine Weiterentwicklung in den Norden der Ortslage wurde aufgrund der dort bestehenden Siedlungszäsur nicht in Betracht gezogen. Auch in vorangegangenen Bauleitplanverfahren wurde die Siedlungszäsur immer hoch gewichtet. Eine Entwicklung in diese Richtung wurde bis dahin auch vom Landkreis abgelehnt.
Im Oktober 2019 gab es einen Abstimmungstermin mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung, um die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Klink und vor allem der Ortslage Klink im Rahmen des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes noch einmal zu konkretisieren, so dass die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt werden. Der Bedarf an Flächen für Wohnbebauung konnte nachvollziehbar dargestellt werden, da im Innenbereich der Ortslage keine gemeindeeigenen Flächen für eine Wohnbauflächenentwicklung zur Verfügung stehen. Die Ausweisung eines Mischgebietes sollte vor allem auch aufgrund der Notwendigkeit für Flächen für Feuerwehr, Stellplätze und Touristeninfrastruktur erfolgen.
Der funktionalen Trennung der Wohngebiete im Süden der Ortslage und der Mischgebiete im Norden der Ortslage wurde zugestimmt. So passt sich die zukünftige Nutzung der Gebiete an die vorhandene Nutzung in diesen Bereichen an. Das Größenverhältnis der Flächen zum Bedarf wurde durch die Behörde hinterfragt und um nochmalige Prüfung gebeten. Die auszuweisenden Flächen sollten dem Bedarf angepasst werden.
Im Jahr 2020 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung vorbereitet und dazu der Vorentwurf erarbeitet. Im Hinblick auf die Abstimmung mit der Raumordnung, der Einwohnerentwicklung der letzten Jahre, der daraus resultierenden Prognose der Einwohnerentwicklung für Klink, der Berücksichtigung des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes und der geplanten Ortsumgehung und die möglichen Auswirkungen wurden die Änderungsbereiche noch einmal geprüft und überarbeitet. Die zunächst mittig an der Ortslage angegliederten Bereiche für Wohnen und Mischgebiet sollten danach nicht mehr im Verfahren berücksichtigt werden. Die Flächen wurden entsprechend reduziert.
Für die frühzeitige Beteiligung wurde der Vorentwurf, wie in der obenstehenden Übersichtskarte dargestellt, erarbeitet und die Stellungnahmen angefordert.
Mit der Stellungnahme des Landkreises im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde erneut darauf hingewiesen, dass die geplanten Entwicklungsgebiete im Landschaftsschutzgebiet liegen und eine Ausgliederung notwendig wäre.
Nach Kenntnisnahme der Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur frühzeitigen Beteiligung im Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink erfolgte eine Abstimmung zwischen der Raumordnung, dem Landkreis und der Gemeinde, um Konfliktpunkte zu analysieren und um das laufende Verfahren fortzuführen zu können. Die untere Naturschutzbehörde führte an, dass der derzeitige Planungsstand der zukünftigen Bundestraße 192 noch keine abschließende Regelung für die Ausgliederung des Landschaftsschutzgebietes zulässt. Als Entscheidungsvoraussetzung wurde auch die planerische Beurteilung der regionalen Landesraumordnungsbehörde angeführt. Durch den Landkreis wurde angeführt, dass in der Ortslage Klink noch alternative Flächen zur Bebauung vorhanden sind. Hier wird die Fläche, die als Siedlungszäsur und bisher als nicht bebaubar eingestuft wurde, das erste Mal als Alternative angeführt.
Auch aus Sicht des Amtes für Raumordnung und Landesplanung ist es möglich, die bisherige Siedlungszäsur in Anspruch zu nehmen. Eine exakte Abgrenzung der Siedlungszäsur zu den Bauflächen muss dann im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen.
Die untere Naturschutzbehörde stellte in diesem Zusammenhang noch einmal dar, dass die Zäsurfunktion sowie die ökologische Funktion der angesprochenen Freifläche mit der Entwicklung der Ortslage und der Planung des Straßenbauvorhabens (Umgehungsstraße) immer weiter an Bedeutung verlieren. Mit dieser aufgezeigten Alternative ergeben sich nun grundlegend neue Planungsmöglichkeiten und diese wurden in einem weiteren Schritt geprüft.
Gleichzeitig stellte aber auch das Amt für Raumordnung und Landesplanung fest die bisherige Organisation der geplanten Bauflächen Zustimmung findet. Wohnbauflächen sollen im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung entstehen und Mischgebietsflächen am Ortseingang, wo bereits Gewerbebetriebe ansässig sind. Die Anordnung der geplanten Baugebiete von Nord nach Süd ist nachvollziehbar, entspricht dem Siedlungsbestand und sollte daher beibehalten werden.
Da sich für eine Wohnbauentwicklung in der notwendigen Größenordnung nicht innerhalb der Ortslage realisieren lässt und die funktionale Trennung von Wohnen und Gewerbe für vorteilhaft befunden wurde, soll die Ausweisung der Wohnbaufläche im Süden von Klink beibehalten werden.
Da in Übereinstimmung von Raumordnung, Landkreis und Gemeinde, die Flächen der Siedlungszäsur zur Verfügung stehen, sollte nun das bestehende Gewerbegebiet im Norden erweitert und als ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Es wäre nur ein Teil der Siedlungszäsur in Anspruch genommen worden. Dafür sollte die Fläche des geplanten Mischgebietes auf der gegenüberliegenden Seite der Bundesstraße auf ein mindestens notwendiges Maß reduziert werden. Die Ausdehnung der bisherigen Bebauung wird angenommen und die Mischbaufläche straßenbegleitend geführt. Für die Beteiligung wurde der Entwurf, wie in der nebenstehenden Übersichtskarte dargestellt, erarbeitet und die Stellungnahmen angefordert.
Abbildung 8 Planzeichenausschnitt zum Entwurf 4. Änd. FNP Klink mit Bezeichnung Änderungsflächen
Die geplanten Entwicklungsflächen nehmen zukünftig Flächen in Anspruch, die zwischen der bestehenden und der zukünftigen Bundestraße 192 liegen und entsprechend vorbelastet sind. Die bisherige Nutzung als landwirtschaftliche Fläche kann nicht mehr im ursprünglichen Maß ausgeführt werden. Ob der Schutzzweck und die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes auf dieser „Insel“ zwischen diesen Verkehrsflächen noch gewahrt bleiben kann ist fraglich. Darüber hinaus wird aber die Flächeninanspruchnahme durch die Entwicklungsflächen auf ein notwendiges Maß begrenzt. Zusätzlich wurde nach einer weiteren Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises eine Pufferzone für die Umgehungstrasse vorgehalten, so dass geringfügige Verschiebungen in der Trassenführung ohne Auswirkungen auf die Planung berücksichtigt werden können. Auf die Ausweisung des Mischgebietes westlich der Bundestraße wird verzichtet. Dadurch reduzieren sich die Änderungsflächen, die aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden müssten und eine Versiegelung auf diesen Flächen wird nicht begünstigt. Dafür werden östlich der Bundesstraße, nördlich des Mischgebietes die Flächen für den Gemeinbedarf und die Parkplatzflächen sowie Festplatzflächen dargestellt.
Abbildung 9 Planzeichenausschnitt zum erneuten Entwurf 4. Änd. FNP Klink mit Bezeichnung Änderungsflächen
Die Entwicklung der Ortslage Klink wird aufgrund der geographischen Lage, der umgebenden Schutzgebiete und der Planung der Ortsumgehung bereits stark eingeschränkt. Mit der vorliegenden Flächenausweisung kann ein Mindestmaß an Entwicklung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte für den Ort Klink sichergestellt werden.