Für das Gemeindegebiet Klink liegt aktuell kein Landschaftsplan vor.
Im regionalen Raumentwicklungsplan des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird das Gebiet um Klink als Tourismusschwerpunkt dargestellt. Die Gemeinde erfüllt die Kriterien zur Einstufung als Siedlungsschwerpunkt im Tourismusschwerpunktraum. Das Vorhaben entspricht somit dem raumordnerischen Ziel der Sicherung des Standortes Klink als Siedlungsschwerpunkt 3.3.(1) RREP MS. Des Weiteren ist die Wohnbauflächenentwicklung auf die zentralen Orte und Siedlungsschwerpunkte zu konzentrieren.
Mit der Neuausweisung der Flächen wird dem Ziel der Sicherung des Standortes Klink als Siedlungsschwerpunkt nachgekommen, da neue Wohnflächen dazukommen und der Tourismusstandort gestärkt wird.
Das Landesraumentwicklungsprogramm M-V aus dem Jahr 2016 gibt als Ziel der Raumordnung verbindlich vor, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen ab der Wertzahl 50 nicht in andere Nutzungen umgewandelt werden darf (LEP M-V 4.5(2)). Davon ausgenommen sind die Ortslagen (alle Flächen, die nach § 30 oder § 34 BauGB beurteilt werden, d.h. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Innenbereich liegen) und bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Bauflächen. Bei der Prüfung der Neuausweisung von Bauflächen ist daher auch die Wertzahl der betroffenen Flächen zu ermitteln.
Der Gutachterliche Landschaftsrahmenplan Region Mecklenburgische Seenplatte sieht für die angrenzenden Bereiche der Ortslage Klink Maßnahmen vor, die die Rastplatzfunktionen für weitere Rastgebiete außerhalb der Vogelschutzgebiete stärken. Ein bekanntes Rastgebiet, das nicht Bestandteil der Natura 2000 Gebiete ist, sind die Grünflächen nördlich von Klink. Die Beeinträchtigung dieser Fläche und die Auswirkungen auf die Arten werden bereits im Flächennutzungsplan durch die Darstellung von Ausgleichsflächen berücksichtigt.