Die Gliederung des vorliegenden Umweltberichts ist durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und §§ 2a und 4c BauGB vorgegeben. Die Erstellung des Umweltberichts basiert auf der Auswertung vorhandener Daten.
Floristische und faunistische Untersuchungen sowie das Schalltechnische Gutachten für die Auswirkungen der Lärmimmissionen liegen zum derzeitigen Planungsstand nur für den Bebauungsplan Nr. 10 (W2) vor. Die Ergebnisse wurden in der Umweltprüfung berücksichtigt. Anlage zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung. Die Ergebnisse sind ebenfalls in der Umweltprüfung berücksichtigt worden.
Die Bewertung erfolgte aufgrund folgender weiterer Grundlagen:
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bundesbodenschutzgesetz
- Naturschutzausführungsgesetz M-V
- EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
- BauGB
- Landesraumentwicklungsprogramm
- Regionales Raumentwicklungsprogramm
- Gutachterlicher Landschaftsrahmenplan Region Mecklenburgische Seenplatte
- Kartenportal Umwelt M-V des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie
- Geoportal Mecklenburg-Vorpommern
- Geoportal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
- Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung – Stellungnahmen
- Artenschutzrechtliche Betrachtung Januar 2020
- Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung zur 4. Änd. Flächennutzungsplan Klink
- Managementplan für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2542-302
„Müritz“
- Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee