Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 16.So.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1.4 Für die unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäude 1-5 gelten die vorhandenen, in Tabelle 1 genannten First- und Traufhöhen als maximal zulässige Höhen. Die festgesetzten Höhen beziehen sich auf das Höhenbezugssystem DHHN92 (NHN).

1.5 Im eingeschränkten Gewerbegebiet GEe sind Aufschüttungen des Geländes bis zu einer Geländehöhe von 14,0 m über NHN zulässig.

1.6 (§ 19 Abs.4 BauNVO)